übriggebliebener Reifen nach Fahrraddiebstahl

Neuer Newsletter gibt Tipps im Schadenfall

In unserem neuen Privatkunden-Newsletter im August möchten wir Ihnen wieder praktische Tipps für den Schadenfall geben. Dafür greifen wir zwei Themen auf, die durch die Corona-Pandemie noch aktueller geworden sind: Zum einen ist die Anzahl derer, die mit dem Auto in den Urlaub fahren, stark gestiegen. Zum anderen hat sich auch die Nachfrage nach Fahrrädern und E-Bikes vermehrt. Im Newsletter erläutern wir Ihnen, was bei einem Autounfall im Ausland zu tun ist, wie Sie den Unfall richtig melden und welche Schritte Sie bei ausbleibender Zahlung durch den Unfallgegner unternehmen können. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen, wie Sie im Falle eines Fahrraddiebstahls vorgehen, damit Ihnen der Schaden auch ersetzt wird. Trotzdem hoffen wir natürlich, dass Sie dieses Wissen in der Praxis nie brauchen werden.

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