Herz in Ukrainefarben auf Handfläce

EVK klärt auf: Versicherungsschutz für aufgenommene Flüchtlinge

Seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine wächst die Zahl der Menschen, die Schutz in Deutschland suchen, kontinuierlich. Es ist schön zu sehen, wie groß die Hilfsbereitschaft ist und wie viele Menschen, Flüchtlinge und geflüchtete Familien bei sich aufnehmen. Wenn Sie auch dazu gehören oder Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, wollen wir Sie zum Thema Versicherungsschutz aufklären. Denn hier gibt es zum Glück pragmatische, unbürokratische Lösungen für alle Beteiligten, zum Beispiel was die Privathaftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung angeht.

Privathaftpflichtversicherung:

Viele Versicherer bestätigen, dass Flüchtende und deren Kinder beitragsfrei im PHV-Vertrag mitversichert sind. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Single-, Partner- oder Familientarif handelt. In der Regel greift diese Regelung auch, wenn Geflüchtete in einer Einlieger- oder Zweitwohnung im Haus des Versicherten untergebracht sind.

Hausratversicherung:

Analog zur Privathaftpflicht haben viele Hausrat-Versicherer beschlossen, dass der Hausrat von Geflüchteten, die in eine häusliche Gemeinschaft aufgenommen wurden, automatisch in der Police der Gastgeber mitversichert ist. Als Hausrat gelten dabei auch alle Dinge, die Flüchtlinge als Geschenke oder Spenden erhalten haben. Dabei wird in der Regel im Schadenfall auch auf eine Prüfung einer Unterversicherung verzichtet.

Wohngebäudeversicherung:

Auch hier gilt: Geflüchtete können problemlos in den privaten Haushalt aufgenommen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz hätte.

KfZ-Versicherung:

Wenn Sie Ihren Gästen Ihr Auto leihen möchten, ist das natürlich prinzipiell möglich, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden. Sie sollten nur vorab einige Dinge abklären: Welchen Personenkreis haben Sie beim Versicherer angegeben, der das Auto nutzen darf? Deckt sich das Alter der Geflüchteten mit den bisher bei der Versicherung angegebenen Fahrern? Gegebenenfalls müssen Sie hier Änderungen vornehmen. Zudem sollten Sie einmal die Fahrerlaubnis prüfen.

Sollten die Flüchtlinge über ein eigenes Fahrzeug verfügen, gilt: die deutschen Versicherer übernehmen mögliche Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer PKW in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dadurch müssen Fahrende eines nicht versicherten PKW nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Diese Regelung besteht zunächst bis zum 31. Mai 2022.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, dann kommen Sie gerne zeitnah auf uns zu. Wir klären auch gerne mit Ihren Versicherern ab, wie und in welchem Umfang aufgenommene Flüchtlinge mitversichert sind. Denn eines steht fest: am Versicherungsschutz sollte unsere Hilfsbereitschaft nicht scheitern!

Nähere Informationen auch für Ehrenamtliche Helfer finden Sie im FAQ zur Flüchtlingshilfe des GDV.