Hacker vor Windrad mit Laptop

Weitere Absicherungsmöglichkeiten für technische und kaufmännische Betriebsführer

veröffentlicht um 7:22 am 9. November 2020

Sachbearbeiter TKBF vor WindradDie wichtigsten Risikofelder des technischen und kaufmännischen Betriebsführers sind sicherlich die Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht. Diese haben wir schon ausführlich in einem vorherigen Blogbeitrag erläutert. Darüber hinaus benötigt der Betriebsführer nach einer individuellen Risikoanalyse in der Regel noch weitere Absicherungen.  Dazu zählen beispielsweise  die D&O-, die Strafrechtsschutz- oder die Cyberversicherung. Diese werden wir im Folgenden detailliert und anhand von Schadenbeispielen erläutern.

Die D&O-Versicherung für Betriebsführer

Die D&O-Versicherung schließt das Unternehmen für die Mitglieder der geschäftsführenden Organe ab. D&O Versicherung für GeschäftsführerHierunter fallen z.B. die Geschäftsführer oder Vorstände. Diese haften bereits bei leicht fahrlässiger Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Und dass ohne Beschränkung in der Höhe. Die D&O-Versicherung bietet den Mitgliedern der geschäftsführenden Organe Versicherungsschutz im Falle einer Pflichtverletzung. Sie schützt das Privatvermögen.

Bei den Ansprüchen unterscheidet man zwischen Innen- und Außenverhältnis. Im Innenverhältnis bestehen Haftungsrisiken gegenüber den Gesellschaftern. Im Außenverhältnis wiederum können Dritte wie z.B. Kunden oder das Finanzamt, Insolvenzverwalter oder Sozialversicherungen Ansprüche geltend machen.

Haftungsrisiko Insolvenz

Ein wichtiges Haftungsrisiko stellt die Insolvenz dar. Denn im Falle der Insolvenz muss der Antrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt werden . Bei verfrühtem Antrag auf Insolvenzeröffnung haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern. Bei verspätetem Insolvenzantrag dagegen besteht Haftung gegenüber Dritten. So kann einem Unternehmen aufgrund einer Fehlentscheidung des Geschäftsführers der GmbH ein so großer Schaden entstehen, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter würde für die Firma in so einem Fall nun Schadenersatz beim Geschäftsführer fordern.

Tipp:

Bei Abschluss einer D&O-Versicherung für die Muttergesellschaft sind alle Tochterunternehmen automatisch mitversichert.

Die Strafrechtsschutzversicherung für Betriebsführer

Die Strafrechtsschutzversicherung kann als Ergänzung zur Firmenrechtsschutzversicherung oder als eigener Vertrag abgeschlossen werden. Sie bietet, im Gegensatz zur Firmenrechtsschutzversicherung, keinen Versicherungsschutz bei Streitigkeiten z.B. mit Mitarbeitern oder dem Finanzamt, sondern dann, wenn die Staatsanwaltschaft ins Spiel kommt. Ein wichtiges Thema sind hierbei vor allem Berufsunfälle.

Schadenbeispiel

Nehmen wir folgendes Beispiel: Bei einer Windradbesteigung reißt die Brustöse der PSA eines der Mitarbeiter. Der Läufer verhakt sich nicht mehr und der Mitarbeiter fällt mehrere Meter tief. Dadurch liegt dieser zwei Wochen im Koma. Bei späteren Kontrollen fällt auf, dass der Prüfrythmus nicht eingehalten wurde. Und dafür wäre der technische Betriebsführer zuständig gewesen . Aufgrund des Personenschadens wird die Berufsgenossenschaft benachrichtigt. Diese schaltet bei Personenschäden die Staatsanwaltschaft ein. Die Staatsanwaltschaft wiederum hat Ermittlungszwang und ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die finanziellen Kosten für den Prozess. Hierfür muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Dieser rechnet aber nicht nach Gebührenverordnung, sondern nach Honorarvereinbarung ab. Die Honorare können ca. 400 € pro Stunde und mehr sein.

Tipp:

Auch wenn Sie keine Firmenrechtsschutzversicherung wünschen, sollten Sie die Strafrechtsschutzversicherung abschließen. Denn selbst wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, fallen hohe Kosten an. Bei 10 Arbeitstagen mit je 8 Stunden beispielsweise beträgt das aufgelaufene Honorar 32.000 €. Dieses wird von der Staatsanwaltschaft aber nicht erstattet.

Die Cyberversicherung für Betriebsführer

Die Relevanz der Cyberversicherung steigt stetig. Die Cyberversicherung übernimmt zum einen den eigenen Schaden, etwa die Wiederherstellung der eigenen Daten. Zum anderen kommt sie aber auch für die Schäden auf , die Dritten zugefügt werden. Der wichtigste Vorteil ist aber, dass mit Abschluss der Versicherung spezialisierte Unternehmen im Schadenfall zur Verfügung stehen.

Nehmen wir folgendes Beispiel: der Computer wird gehackt und alle Daten verschlüsselt. Aufgrund dessen können Betriebsführer z.B. für die Betreiber keine Abrechnungen für das Einspeisemanagement mehr vornehmen oder Serviceberichte nach Wartungen nicht mehr prüfen. Gegen die Zahlung eines Lösegeldes versprechen die Cyber-Kriminellen, diese Daten wieder zu entschlüsseln. Häufig führt die Zahlung des Lösegeldes aber nicht zur Entschlüsselung. So muss der Betriebsführer ein spezialisiertes Unternehmen kontaktieren, das 24 Stunden, 7 Tage die Woche zur Verfügung steht, um den Schaden zu ermitteln und die Daten wiederherzustellen. Des Weiteren müssen Sie aufgrund der Bundesdatenschutzgrundverordnung alle Kunden informieren, deren Daten betroffen sind. Hierfür stehen Ihnen ebenfalls spezielle Rechtsanwälte zur Seite. Neben dem Eigenschaden und dem Drittschaden übernimmt die Versicherung auch die Betriebsunterbrechung und kommt z.B. für den entgangenen Gewinn auf.

Tipp:

Der Aufwand für den Abschluss einer Cyberversicherung hält sich heutzutage in Grenzen. Viele Versicherer bieten ein Antragsmodell mit nur wenigen Risikofragen. Der Antrag ist schon mit wenigen Klicks beauftragt.

Je nach Unternehmen können aber auch noch weitere Risikofelder vorhanden sein. Daher sollte eine optimale Absicherung des Betriebsführers immer in einem persönlichen Gespräch mit einem spezialisierten Vermittler ermittelt werden.

 

Katrin Lülsdorff EVK Industrie Gewerbe

Die Autorin:

Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industrie Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.

02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de