Sachbearbeiter TKBF vor Windrad

Haftungsrisiken des technischen und kaufmännischen Betriebsführers

veröffentlicht um 7:00 am 7. September 2020

Durch den Betriebsführungsvertrag übernimmt der technische und kaufmännische Betriebsführer (TKBF) einen Großteil der Aufgaben des Betreibers. Sein Fehlverhalten etwa in Form von schuldhaftem Handeln oder Unterlassen kann immens hohe Schäden verursachen. Als Geschädigte kommen sowohl die Betreiber als Auftraggeber als auch Dritte wie Passanten, Grundstücksverpächter oder Reparatur- und Wartungsunternehmen in Frage. Der Versicherungsschutz mittels eigener Haftpflichtpolicen hat deswegen für Betriebsführer eine existenzsichernde Funktion.

Zu den wichtigsten Absicherungen im Bereich Haftpflicht zählen für TKBF die Betriebshaftpflicht- sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für TKBF

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter aus Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Das Risiko des kaufmännischen Betriebsführers ergibt sich hauptsächlich aus seinen Verkehrssicherungspflichten. Ein typisches Beispiel: der Betriebsführer vergisst versehentlich, Wasser im Eingangsbereich seines Büros wegzuwischen. Ein Kunde kommt zu einem Termin in diese Räumlichkeiten, rutscht aus und bricht sich ein Bein. Ersetzt wird zum einen der Personenschaden, d.h. die Krankheitskosten, und zum anderen der daraus resultierende Vermögensschäden. Dies kann z.B. ein möglicher Verdienstausfall sein.

Eisabwurf WindradFür den technischen Betriebsführer dagegen ist unter anderem das Thema Eisabwurf relevant. Nehmen wir folgendes Beispiel: Die Windenergieanlage (WEA) schaltet sich aufgrund von Eisansatz an den Rotorblättern von selbst ab. Dann startet der Betrieb der Blattheizung. Ein Mitarbeiter des Betriebsführers schaltet die Anlage verfrüht wieder ein, ohne sich ausreichend bezüglich des Eisansatzes vergewissert zu haben. Dadurch lösen sich Eisbrocken von der WEA, die ein in der Nähe parkendes Fahrzeug beschädigen. Die Reparatur des Fahrzeuges wird dann durch die Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Schadenfälle, die aus der Überwachung der WEA, aus fehlerhaften Fristen und Terminkontrollen bei Wartungs- und/ oder Reparaturarbeiten entstehen, spielen in der Praxis ebenfalls eine große Rolle.

Tipps zur Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Betriebsführer sollten ausreichend hohe Deckungssummen wählen (Minimum: 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, je nach Anzahl und Größe betreuter Windparks auch weit darüber hinaus).
  • Sie sollten sich möglichst für eine Bearbeitungsschaden-Deckung ohne Summenbeschränkung (ebenfalls mindestens 5 Mio. €) entscheiden.
  • Das Umweltrisiko muss umfassend abgesichert sein.
  • Es ist sinnvoll, den Verlust von Schlüsseln mitzuversichern.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für TKBF

Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ansprüche Dritter bezüglich reiner Vermögensschäden, die ohne die Mitwirkung eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Das Hauptrisiko liegt hier vor allem im Bereich des Fristversäumnisses. Nehmen wir als Beispiel die Netzstabilitätsverordnung: Nachtkennzeichnung WindradHiernach mussten Betriebsführer die Umrüstung der WEA innerhalb eines Jahres organisieren oder, bei älteren Baujahren, ein Ausnahmebegehren innerhalb einer Frist von neun Monaten einreichen, wenn die Umrüstung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Im Schadenbeispiel hatte ein Betriebsführer diese Ausnahmegenehmigung nicht fristgerecht gestellt, sodass der Netzbetreiber die zukünftige Einspeisevergütung gestrichen hat. Da in diesem Fall eine Möglichkeit gefunden wurde, die alten Anlagen nachträglich umzurüsten, belief sich der Ausfall nur auf drei Monate. Der Schaden lag aber trotzdem bei 40.000 €. Durch ständige Änderungen und Neufassungen von Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften entstehen für Betriebsführer permanent neue Risikofelder. Ein Beispiel dafür sind die neuen Regelungen für die Nachtkennzeichnung von WEA.

Tipps zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Betriebsführer sollten auch im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht ausreichend hoch bemessene Deckungssummen wählen, abhängig von Anzahl und Größe der Windparks.
  • Bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen zwischen Betreibergesellschaft und Betriebsführer sind individuelle Sonderregelungen notwendig, um Versicherungsschutz herzustellen.

Sachbearbeiter TKBF vor WindradWeitere Absicherungsmöglichkeiten für Betriebsführer stellen die D&O-Versicherung, die Cyberversicherung sowie die Strafrechtsschutzversicherung dar, die wir ausführlich in einem der nächsten Blogbeiträge behandeln. Darüber hinaus gibt es natürlich auch Absicherungsoptionen für das Sachvermögen der Betriebsführer wie zum Beispiel die Gebäude-, Inhalts-, Elektronik- und KFZ-Versicherung. Generell gilt: Vielen Versicherern und Vermittlern sind das Tätigkeitsfeld und die Risikosituation des kaufmännischen und technischen Betriebsführers wenig bis gar nicht bekannt. Im Markt übliche Standardpolicen decken das Risiko häufig nur unzureichend ab, Schadenabwicklungen ohne Fachwissen sind schwierig bis unmöglich. Deswegen ist es sinnvoll, sich an einen spezialisierten Versicherungsmakler zu wenden, der über tiefgehendes Knowhow, langjährige Erfahrung und entsprechende Referenzen verfügt und diese auch nachweisen kann. Denn Fakt ist: Jedem Abschluss von Versicherungsverträgen muss eine umfassende Risikoermittlung vorausgehen.

Katrin Lülsdorff EVK Industrie Gewerbe

Die Autorin:

Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industrie Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.

02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de