Feuerwerk am Nachthimmel vor Skyline

Versicherungsschutz für Böllerschäden - wenn es ungewollt kracht

veröffentlicht um 8:00 am 15. Dezember 2019

Silvester ohne Feuerwerk ist für viele Menschen schwer vorstellbar. Auch wenn man nicht selbst böllert und Raketen gen Himmel schickt, als Betrachter kann sich kaum einer der Faszination der bunten Lichter am Himmel entziehen. Diese Faszination weicht jedoch schnell der Ernüchterung, wenn durch eine Rakete eine Fensterscheibe zu Bruch geht, das Auto beschädigt oder man sogar selbst verletzt wird. Jedes Jahr verursacht Feuerwerk Schäden in Millionenhöhe. Gut, wenn man sich in solchen Fällen zumindest um die Schadenbegleichung keine Gedanken machen muss. Je nachdem, was beschädigt wurde, greifen verschiedene Versicherungen:

Welche Versicherungen greifen bei Schäden durch Feuerwerk?

zerbrochene FensterscheibeDie Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden am Haus, beispielsweise wenn eine Rakete Ihr Fenster beschädigt oder es durch Feuerwerkskörper sogar zu einem Brand kommt. Sie begleicht Schäden an Dingen, die fest mit dem Haus verbunden sind wie Briefkästen, Balkone oder Garagen. Haftbar gemacht werden kann natürlich der Verursacher des Schadens. Nur ist dieser in der Regel schwer zu identifizieren. Deswegen müssen Hausbesitzer oft ihre eigene Wohngebäudeversicherung bemühen.

Explosion durch Feuerwerk in SchubkarreSchäden an allem, was sich im Haus befindet, etwa Einrichtung, Gardinen, Elektrogeräte oder Kleidung, übernimmt die Hausratversicherung. Fliegt zum Beispiel eine Rakete durch die geöffnete Balkontür ins Schlafzimmer und setzt den Teppich in Brand, greift die Hausratversicherung. Das gilt auch für alle Schäden an Hausrat, der auf dem Balkon steht, sei es an Blumenkästen oder dem Grill. Abgedeckt sind sowohl Feuer- als auch Löschschäden. Die Hausratversicherung greift in solchen Fällen immer, wenn der Versicherte nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat.

Kommt es zu einem Schaden durch einen Partygast, greift dessen private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie auf einer Party einen Schaden verursachen, etwa mit einer Wunderkerze ein Loch in das Kleid der Gastgeberin brennen, leistet analog Ihre Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen. Die private Haftpflichtversicherung deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden. Wegen der möglichen hohen Kosten im Schadenfall sollte sie zum Standardversicherungsrepertoire gehören.

Schäden am Auto

ausgebranntes AutoUnd wenn Ihr Auto durch einen Böller beschädigt wird? Hier springt – bei nicht ermittelbarem Verursacher – Ihre KFZ-Versicherung ein. Was diese leistet, hängt von Ihrem Versicherungsschutz ab. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten, wenn es durch Feuerwerkskörper zu einem Brand oder einer Explosion an Ihrem Auto kommt. Sie zahlt beispielsweise auch, wenn das Autofenster durch einen Feuerwerkskörper zerbricht. Jedoch übernimmt diese keine Lackschäden durch Funkenflug oder herabfallende Raketen. Die Vollkaskoversicherung greift zusätzlich bei Schäden durch Vandalismus wie zerkratzter Lack oder eine verbeulte Motorhaube. Beachten Sie aber, dass gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung fällig wird. Hier hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung müssen Sie die Kosten für Schäden zum Jahreswechsel komplett selbst tragen.

Sollten Sie sich bei einem Unfall mit Feuerwerkskörpern verletzen, kümmert sich die Krankenversicherung – egal ob privat oder gesetzlich – um die Behandlungskosten. Bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden leistet die private Unfallversicherung. Wie bei allen anderen Schadenfällen auch gilt: der Verantwortliche kann haftbar gemacht werden – sofern er sich denn ermitteln lässt.

Wie Sie bei Schäden durch Feuerwerk vorgehen:

  • Versuchen Sie den Schaden, wenn möglich, zu begrenzen. Kleinere, lokal begrenzte Brände lassen sich in der Regel mit dem Feuerlöscher beseitigen. Gehen Sie aber kein Risiko ein. Rufen Sie im Zweifelsfall lieber die Feuerwehr.

 

  • Informieren Sie Ihre Versicherung bzw. Ihren Versicherungsmakler. Und dass unbedingt vor der Beseitigung der Schäden. Wohnen Sie zur Miete, müssen Sie bei Schäden am Gebäude Ihren Vermieter benachrichtigen. Denn in der Regel hat dieser die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

 

  • Dokumentieren Sie unbedingt alle Schäden im Detail. Sei es mit Fotos oder Videos. Notieren Sie Datum, Uhrzeit bzw. die Zeitspanne. Benennen Sie – wenn vorhanden – Zeugen oder ggf. auch den/die Verursacher.

 

  • Fertigen Sie eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen an.

 

Weitere nützliche Tipps bei Feuerwerk:

  • Da die Versicherungen in der Regel bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen, verwenden Sie nur geprüfte, zugelassene Feuerwerkskörper möglichst mit Gütesiegeln. Generell gilt: mit Produkten, die vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) geprüft sind oder das CE-Zeichen der EU tragen, sind Sie auf der sicheren Seite.explodierender Böller beim Feuerwerk

 

  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise und -vorgaben. Zünden Sie keine Raketen unterhalb von Bäumen. Heben Sie Blindgänger in keinem Fall auf.

 

  • Halten Sie Türen und Fenster geschlossen. Parken Sie Ihr Auto in der Garage oder möglichst geschützt. Schützen Sie auch wertvollere Außenmöbel.

 

Mit den Standardversicherungen wie Wohngebäude, Hausrat, private Haftpflicht, KFZ-Teil- oder Vollkasko und einer Krankenversicherung sind Sie für die Silvesternacht und das Feuerwerk gut gerüstet. Da der Verursacher eines Schadens in der Regel nicht bekannt ist, ist die Qualität des eigenen Versicherungsschutzes entscheidend.

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de