Überschwemmte Terrasse

Bei Starkregen nicht im Regen stehen

veröffentlicht um 9:28 am 15. Juli 2021

Extreme Wetterlagen mit Starkregen werden immer häufiger. Generell gilt: Überschwemmungen verursachen nie kleine Schäden. Allein die Aufräum- und Trocknungskosten, die solche Schadenfälle für gewöhnlich nach sich ziehen, sind immens. Von den Kosten für den Ersatz der beschädigten Dinge einmal ganz abgesehen. Deswegen kann es je nach individueller Risikosituation sinnvoll sein, sich finanziell gegen Starkregen abzusichern. Dafür ist in der Regel keine separate Police erforderlich. Hier hilft ein Blick auf die Wohngebäude- und die Hausratversicherung.

Was ist Starkregen überhaupt?

überschwemmte StraßeGenerell werden Regenfälle als Starkregen bezeichnet, wenn die Niederschlagsmenge eine bestimmte Grenze überschreitet. Fallen mehr als 15 l/m² innerhalb einer Stunde oder mehr als 20 l/m² innerhalb von sechs Stunden, ist dies ein Starkregenereignis. Dieses tritt vorwiegend in den Sommermonaten oft in Verbindung mit Gewittern auf. Tatsächlich zählt Starkregen in Deutschland zu den häufigsten Naturkatastrophen. Dennoch sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weniger als die Hälfte der Deutschen gegen Starkregen und Hochwasser versichert.

Was übernimmt die Wohngebäude-Versicherung?

Tropfende WohnzimmerdeckeEine Wohngebäudeversicherung deckt neben den Gefahren Sturm, Feuer, Leitungswasser und Hagel auch die Folgeschäden daraus mit ab. Sollten durch ein Sturmereignis also beispielsweise Dachziegel herunterfallen und Regenwasser ins Haus eindringen, übernimmt die Gebäudeversicherung den Schaden. Dies ist im Falle von Starkregen und draus resultierenden Überschwemmungen oft nicht der Fall. Es ist allerdings möglich, Starkregen als Zusatzrisiko in einen bestehenden Wohngebäudevertrag einzubinden. Und das kostengünstig. Dann sind in der Regel folgende Schäden abgesichert:

  • Reparaturen im und am Gebäude und an Garagen sowie an Nebengebäuden, wie z.B. Schuppen, soweit diese im Vertrag mit eingeschlossen sind,
  • Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes,
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses,
  • Kosten für eine andere Unterkunft,
  • Ersatz verlorener Mieteinnahmen.

Welche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?

überschwemmte StraßeÄhnlich ist es bei der Hausratversicherung. Sollte Ihr Keller überschwemmt werden, weil Grundwasser infolge von Starkregen an die Oberfläche getreten ist, kommt die Standard-Hausratversicherung in der Regel nicht für dies Schäden auf. Eine Zusatzdeckung gegen das Ereignis Starkregen lässt sich aber wie bei der Wohngebäudeversicherung einschließen. Die Hausratversicherung mit Zusatzdeckung übernimmt dann nach Starkregenereignissen die Kosten für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Haushalts- und Elektrogeräten, Kleidung und jeglichem anderen Inventar. Geleistet wird zum Neuwert.

Individuelle Absicherung nötig

überschwemmte StraßeAuf der Website Naturgefahren-Check können Sie Ihr individuelles Risiko prüfen. Um den passenden Versicherungsschutz für Schäden durch Starkregen zu finden, müssen individuelle Parameter berücksichtigt werden. Wo leben Sie? Sind Sie Mieter, Immobilienbesitzer, Vermieter? Wie leistungsstark sind Ihre bestehenden Verträge? Benötigen Sie gegebenenfalls eine vollständige Elementardeckung oder reicht der Einschluss von Starkregen aus? Wenn Sie Unterstützung benötigen, prüfen wir gerne Ihre bestehenden Verträge und beraten Sie ausführlich zu den für Sie optimalen Versicherungsleistungen. Autofahrer, deren Wagen bei einer Überschwemmung beschädigt wurde, sind übrigens durch die Kaskoversicherungen abgesichert. Denn die Teil- und Vollkasko leisten auch bei Schäden durch extremes Wetter.

Vorgehensweise bei der Schadenmeldung

Damit im Schadenfall die Kostenübernahme durch die Versicherung nach Plan läuft, empfiehlt sich das folgende Vorgehen:

1. Versicherung informieren

Denise Kleine am ArbeitsplatzAls erstes sollten Sie uns direkt telefonisch kontaktieren und den Schaden melden. Alternativ nutzen Sie gerne auch das Schadenformular auf unserer Website. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. In beiden Fällen geben wir Ihnen genaue Hinweise zum weiteren Vorgehen und übernehmen die Schadenmeldung an den Versicherer für Sie. Gegebenenfalls vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit einem Schadengutachter Ihrer Versicherung.

2.  Schaden dokumentieren und beschädigten Hausrat aufbewahren

Überschwemmung WohnzimmerBevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen, müssen Sie bitte Fotos vom entstandenen Schaden machen. Gehen Sie dabei äußerst sorgfältig und umfassend vor. Fertigen Sie im Zweifelsfall lieber mehr Fotos an als zu wenige. Darüber hinaus sollten Sie den Hausrat, der durch den Starkregen beschädigt wurde, zum Schadennachweis aufbewahren und auf keinen Fall vorschnell entsorgen. Notdürftige Reparaturen sind aber erlaubt, sofern Sie dadurch schlimmere Schäden verhindern.

3. Schadenaufstellung anfertigen

Zettel mit Stift ListeErstellen Sie eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen. Falls vorhanden sollten Sie auch die Anschaffungsbelege beifügen. Wenn Sie diese nicht aufbewahrt haben, können Sie in der Liste auch den Zeitpunkt der Anschaffung sowie den Neupreis vermerken.

4. Kostenvoranschläge einholen

Kostenvoranschlag HandwerkerKontaktieren Sie die benötigten Handwerksbetriebe und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Sobald dieser fertig ist, reichen Sie ihn bitte bei uns oder direkt beim Versicherer ein.

Es macht absolut Sinn, diese Tipps zu beherzigen. Denn der Versicherer muss die Gelegenheit haben, die Ursachen, den Verlauf und das Ausmaß des Schadens selbst zu begutachten und gegebenenfalls Sachverständige einzuschalten. Wenn Sie allerdings zu lange warten, bis Sie die Versicherung über den Schaden in Kenntnis setzen, oder die Schäden gleich selbst – ohne Dokumentation – beseitigen, ist der Versicherer dazu nicht mehr in der Lage. Das Problem: in so einem Fall ist Ihre Versicherung berechtigt, Ihren Anspruch ganz oder teilweise zu kürzen.

Kommen Sie also im Schadenfall direkt auf uns zu. Wir unterstützen Sie gerne. Auch wenn Sie Beratung zum Thema Starkregen und/ oder Elementarversicherungen benötigen oder Ihre Wohngebäude- oder Hausratverträge überprüfen lassen möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.

 

Schauen Sie sich zum Thema Elementargefahren auch gerne unser Kurzvideo an.

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de