Tierversicherungen im Check
Haustiere sind für alle Familienmitglieder eine Bereicherung. Egal ob Kaninchen, Katze, Hund oder Pferd. Damit die Freude auch ungetrübt bleibt, ist ein Blick auf den Versicherungsschutz wichtig. Dazu nehmen wir zwei typische Tierversicherungen unter die Lupe: die Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Tierkrankenversicherung.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Generell gilt: wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Deswegen ist eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung unerlässlich. Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Für Hunde oder Pferde gilt dies allerdings nicht. Da jeder Tierhalter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden kann, sobald sein Tier einen Dritten schädigt, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde- und Pferdebesitzer definitiv ein Muss. Denn der Tierhalter haftet nach §833 BGB auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, und zwar in unbegrenzter Höhe. In NRW ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung sogar eine Pflichtversicherung für als gefährlich eingestufte Hunde sowie Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm.
Was ist genau versichert und welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Versichert sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung die Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet. Im Schadenfall prüft der Versicherer zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt er sie ab und übernimmt dafür alle Kosten – auch wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Ist die Forderung gerechtfertigt, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Und diese sollten Sie vor Vertragsabschluss sehr genau prüfen bzw. von uns prüfen lassen, da sich die verschiedenen Policen hinsichtlich Umfang, Ausschlüssen und Preis stark unterscheiden.
Hilfreiche Tipps zum Abschluss einer Tierversicherung
1. Benannte Tiere
Beachten Sie, dass der Versicherungsschutz einer Tierhalterhaftpflichtversicherung nur für das Tier bzw. die Tiere besteht, die im Vertrag aufgeführt sind.
2. Höhe der Versicherungssumme
Gerade bei Personenschäden entstehen schnell hohe Kosten (aufgrund von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, etc.). Deswegen sollte die Höhe der Versicherungssumme mindestens 5 Millionen Euro betragen.
3. Schutz im Ausland
Wenn Sie Ihre Tiere ins Ausland mitnehmen, etwa im Urlaub, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten gilt.
4. Versicherungsbedingungen
Prüfen Sie genau, welche Gefahren und Schäden die Police abdeckt. Diese müssen Sie mit Ihrer individuellen Risikosituation in Einklang bringen. Halten Sie Ihren Hund beispielsweise in einer Mietwohnung sollten auch Mietsachschäden abgesichert sein. Pferdebesitzer mit Reitbeteiligung sollten die Personen der Reitbeteiligung in den Vertrag aufnehmen und darauf achten, dass auch Schäden versichert sind, die das Pferd ihnen zufügt.
5. Reptilien und Exoten
Kleintiere wie Schlangen, Spinnen oder Skorpione sind nicht automatisch in allen Haftpflichtverträgen mitversichert. Hier hilft ein Blick ins Kleingedruckte.
Die Tierkrankenversicherung
Während eine gute Haftpflichtversicherung für Tierhalter unerlässlich ist, kann man in punkto Tierkrankenversicherung geteilter Meinung sein. Hier kommt es noch viel stärker auf Ihre individuelle Lebenssituation sowie auf die Rasse und das Alter Ihres Tieres an.
Was leistet die Tierkrankenversicherung?
Die Tierkrankenversicherung übernimmt je nach gewähltem Versicherer anfallende Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und sieht zum Teil auch Leistungen für Impfungen, Kastration usw. vor. Die Leistung erfolgt immer auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bis zum Wieviel-fachen des dort gelisteten Satzes der Versicherer erstattet, variiert deutlich von Tarif zu Tarif.
Die einzelnen Angebote am Markt differieren nicht nur in punkto Erstattungshöhen, sondern auch was Jahreslimits, Ausschlüsse, Wartezeiten und Selbstbehalte angeht. Deswegen ist vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sicherlich eine ausführliche Beratung sinnvoll. Außerdem müssen Sie für sich selbst abwägen: Bilde ich lieber eigenständig und selbstorganisiert entsprechende finanzielle Rücklagen für den Krankheitsfall meines Tieres oder ist es mir wichtiger, anfallende Behandlungskosten für mein Haustier planbar und zu einer überschaubaren Belastung zu gestalten?
Wenn Sie die zweite Alternative vorziehen, dann sollten Sie über den Abschluss einer Tierkrankenversicherung nachdenken. Ob dann eher eine Vollversicherung sinnvoll ist oder eine reine OP-Versicherung muss wieder im Einzelfall entschieden werden. Melden Sie sich also gerne bei uns, wenn Sie diesbezüglich Beratungsbedarf zu Tierversicherungen haben.
Die Autorin:
Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.
02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de