Verteuerung der Wohngebäudeversicherung - Hintergünde und Handlungsempfehlungen
Alle Kunden mit einer Wohngebäudeversicherung werden für das kommende Jahr mit starken Beitragsanpassungen konfrontiert. Im Blogbeitrag erläutern wir die Hintergründe und Ursachen dieser Entwicklung und geben Ihnen Handlungsempfehlungen.
Warum steigt der Beitrag in der Wohngebäudeversicherung?
Bei einer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung mit vereinbarter Summenanpassung, eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung. Eine gleitende Neuwertversicherung bedeutet, dass im Vertrag keine feststehende Versicherungssumme vereinbart ist. Der Versicherungsschutz wird vielmehr jährlich an die Baukostenentwicklung angepasst. Das garantiert, dass auch wenn die Wiederherstellungskosten eines Gebäudes im Zeitverlauf durch Preissteigerungen zunehmen, das Gebäude im Schadenfall in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt wird. Versichert sind also immer die aktuellen Baukosten für den Wiederaufbau des Gebäudes. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht ausreicht.
Wer entscheidet über die Höhe der Anpassung?
Die Höhe der Anpassung wird nicht von den Versicherern festgelegt. Sie basiert auf der Erhöhung des Neuwertfaktors. Für die Berechnung des Neuwertfaktors ist die Veränderung des “Baupreisindex für Wohngebäude” zu 80 Prozent und des “Tariflohnindex für das Baugewerbe“ zu 20 Prozent verglichen mit dem Vorjahr maßgeblich. Beide Indizes werden vom Statistischen Bundesamt herausgegeben.
Steigen durch Inflation, höhere Preise für Energie und Baustoffe sowie die Lohnentwicklung im Baugewerbe die Kosten an, wirkt sich dies also auch auf die Versicherungsprämien aus. Wohngebäudeversicherer sind verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Kosten im Baugewerbe anzupassen, um eine Unterversicherung auszuschließen.
Wie hoch fällt die Anpassung in der Wohngebäudeversicherung aus?
Der Anpassungsfaktor für Beiträge in der Wohngebäudeversicherung wird 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund 15 Prozent ansteigen. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie höhere Beiträge zahlen müssen. Nehmen wir ein Beispiel: Durch die Indexanpassung von 14,7 Prozent würde eine Wohngebäudeversicherung, die jährlich mit 1.200 Euro zu Buche schlägt, knapp 180 Euro teurer. Im Gegenzug wird durch diese Regelung eine Unterversicherung vermieden. Und das ist in Zeiten von unkalkulierbaren Preissteigerungen ausgesprochen wertvoll.
Was können Sie bei einer Prämienerhöhung tun?
Generell gilt: Erhöht eine Versicherung die Kosten für ihre Leistungen, hat der Versicherungsnehmer normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt jedoch nicht bei dieser Form der Wohngebäudeversicherung. Denn die Regelung greift nur, wenn der Versicherer unabhängig von der Indexanpassung bei gleichbleibender Leistung die Kosten erhöht.
Wenn Ihr Versicherer Sie über eine Erhöhung des Anpassungsfaktors informiert, haben Sie aber grundsätzlich das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Wenn Sie der Anpassung widersprechen, bleibt Ihre Versicherungssumme unverändert, wird dann jedoch zu einer Neuwertversicherung ohne zukünftige Anpassungen. Auf Sicht gesehen führt dies jedoch zu einer Unterversicherung, die im Schadenfall massive Auswirkungen auf die Schadenzahlung des Versicherers hat.
Handlungsempfehlungen
1. Gehen Sie bedacht mir Ihrem Widerspruchsrecht um
Eine Neuwertversicherung ohne zukünftige Anpassungen führt zwangsläufig mit der Zeit in eine Unterversicherung. Damit gehen Sie ein unkalkulierbares finanzielles Risiko ein und werden im Schadenfall nicht vollwertig entschädigt.
2. Prüfen Sie Alternativen
Wir empfehlen Ihnen zunächst das Gespräch mit uns zu suchen. Gemeinsam können wir prüfen, welche Alternativen der Markt in Ihrer individuellen Risikosituation bietet. Wir beraten Sie gerne ausführlich und zeigen Ihnen mögliche Handlungsalternativen auf.
3. Kündigen Sie nicht vorschnell
Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter sollten Sie erst dann Ihren alten Vertrag kündigen, wenn Sie den neuen Vertrag sicher haben. Nur so ist ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet.
Wir beraten Sie diesbezüglich gerne. Auch wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, melden Sie sich bei uns. Wir suchen das Gespräch mit dem Versicherer und schauen nach konkreten Lösungsansätzen.
Die Autorin:
Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.
02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de