Unterschrift Bürgschaft

Die Bürgschaftsversicherung im Check

veröffentlicht um 9:46 am 3. Januar 2022

Ordner BürgschaftenWer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten – zum Beispiel in Form von Bürgschaften. Das gilt insbesondere, wenn das Auftragsvolumen sehr groß ist. So geben Sie Ihrem Auftraggeber die Gewissheit, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können. Sie haben dann die Wahl zwischen einer Bankbürgschaft (Avalkredit) und einer Bürgschaftsversicherung. Im Blog stellen wir Ihnen die Bürgschaftsversicherung vor, die in vielen Fällen eine gute Alternative zur Bankbürgschaft darstellt.

Für wen eignet sich die Bürgschaftsversicherung?

Arbeiter mit BetonpumpeSinnvoll ist eine Bürgschaftsversicherung für alle Unternehmen, die regelmäßig Bürgschaften stellen müssen. Sie ist besonders relevant, wenn hohe Beträge abgesichert werden müssen oder Geschäfte längere oder sogar unbestimmte Zeiträume dauern. Das gilt insbesondere für Betriebe aus der Bauwirtschaft, aber auch für andere Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Da für eine Bürgschaftsversicherung in der Regel keine oder nur geringe Sicherheiten notwendig sind und meist auch keine Zusatzkosten entstehen, bietet sie sich auch für Existenzgründer oder Jungunternehmer an.

Welche Bürgschaften können u.a. abgedeckt werden?

  • Gewährleistungsbürgschaften: diese sichern Mängelansprüch des Auftraggebers ab.
  • Ausführungsbürgschaften: sie stellen sicher, dass etwas vertragsgemäß ausgeführt wird.
  • Vertragserfüllungsbürgschaften: sie dienen der Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung und Gewährleistung.
  • Anzahlungsbürgschaften: diese decken das Verlustrisiko für vorab geleistete Zahlungen des Auftraggebers ab.
  • Bietungsbürgschaften: sie stellen die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicher.

Vorteile von Bürgschaftsversicherungen gegenüber der Bankbürgschaft

  • keine oder nur geringe Sicherheiten: In der Regel sind Bürgschaftslinien bis 100.000 Euro (zum Teil auch bis 200.000 Euro) ohne Besicherung möglich. Voraussetzung hierfür ist eine gute Bonität. Können Sie diese nicht vorweisen, sind geringe Sicherheiten bis 20 % üblich. Damit liegt man immer noch deutlich unter den Sicherheitsforderungen einer Bank.

 

  • schnelle Abwicklung: Bürgschaften über einen Versicherer werden in der Regel schnell und unkompliziert abgewickelt. Eine umfangreiche und komplexe Risikoprüfung entfällt. In vielen Fällen ist mittlerweile sogar eine Beantragung und Verwaltung der Bürgschaften online möglich.

 

  • keine oder nur wenige Zusatzkosten: Eine Bürgschaftsversicherung ist in den meisten Fällen günstiger als Ihre Hausbank. Sie zahlen keine Extragebühren für Urkundenausstellungen, Änderungen, Prüfungen, da mit der Jahresgebühr in der Regel sämtliche Kosten abgedeckt sind.

 

  • keine Anrechnung auf die Kreditlinie: im Rahmen einer Bürgschaftsversicherung bleiben Sie unabhängig und belasten Ihren Kreditrahmen nicht, sodass Ihre Liquidität gesichert ist und Ihr Finanzspielraum erweitert wird. Dadurch werden letztendlich Ihre Konkurrenzfähigkeit und Ihr wirtschaftlicher Erfolg gewahrt.

Wann leistet eine Bürgschaftsversicherung nicht?

Schriftzug Insolvent auf UnterlagenEine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz des Versicherungsnehmers vorliegt, muss der Versicherungsnehmer der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.

Wie hoch ist die Prämie?

Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.

Sollten Sie noch Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Flyer.

Porträtbild Annika Vollmer

Die Autorin:

Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.

02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de