Umzugskisten in leerer Wohnung Umzug

5 Versicherungstipps zum Umzug

veröffentlicht um 5:25 am 13. November 2023

Bei einem Wechsel des Wohnsitzes hat man den Kopf voll: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu Rundfunkbeiträgen. Das Thema Versicherungsangelegenheiten gerät dabei gerne in den Hintergrund. Tatsächlich gibt es hier aber einiges zu beachten. Denn bei einem Umzug läuft man schnell Gefahr, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Unser Blogbeitrag liefert die fünf wichtigsten Infos kurz und kompakt auf einen Blick.

Andrea Hüttemeister Buchhaltung am Telefon1.) Versicherungen informieren

Bei einem Umzug müssen Sie allen Versicherungsgesellschaften Ihre neue Adresse mitteilen. Sollten Sie im Zuge des Wohnungswechsels ebenfalls Ihre Bankverbindung ändern, müssen Sie auch darüber informieren. Wenn Sie mit einem Versicherungsmakler zusammenarbeiten, reicht es, diesem die Änderungen mitzuteilen und er übernimmt die Kommunikation mit allen Versicherern für Sie. Gleichzeitig gilt: In den meisten Fällen ändern sich mit einem Umzug auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen wie Kfz, Hausrat oder Wohngebäude.

Elektroauto an Ladesäule2.) Kfz-Versicherung anpassen

Der Wechsel des Wohnortes hat oft Auswirkungen auf den Kfz-Versicherungsbeitrag. Denn zum einen ist der Beitrag von der Postleitzahl Ihres Wohnortes abhängig, zum anderen ändert sich in der Regel auch der Arbeitsweg. Fahren Sie nun deutlich länger oder kürzer zur Arbeit, können Sie dies unter der jährlichen Fahrleistung Ihres Autos angeben. Diese jährliche Fahrleistung beeinflusst ebenfalls den Versicherungsbeitrag.

3.) Hausrat- und Wohngebäudeversicherung überprüfen

Ihre Hausratversicherung gilt auch für Ihre neue Wohnung, solange Sie innerhalb von Deutschland umziehen. Während des Wohnungswechsels genießen Sie sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Dieser ist jedoch in der Regel auf einen Monat begrenzt. Anders als bei der Hausratversicherung kann man eine bestehende Wohngebäudeversicherung natürlich nicht mitnehmen – sie geht im Falle eines Immobilienverkaufs beispielsweise auf den Käufer über.

Vertrag PPASowohl bei der Hausrat- als bei der Wohngebäudeversicherung macht es Sinn, die Versicherungssummen überprüfen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem in älteren Verträgen Versicherungssummen nicht korrekt ermittelt wurden. Ebenso sollten Sie in diesem Zuge gleich mit prüfen, ob der bisherige Versicherungsschutz ausreichend ist. Besteht eine Elementardeckung? Wie schaut es bei einem Leitungswasserschaden mit dem Versicherungsschutz aus?

4.) Schadenfälle unverzüglich melden

Zerbrochene FensterscheibeBei einem Umzug können schnell Schäden passieren. Beschädigen Sie beispielsweise beim Transport den Türrahmen, greift Ihre Privathaftpflichtversicherung. Denn diese leistet auch für Beschädigungen von Mietsachen. Wichtig ist aber, dass Sie solche Schäden unverzüglich nach Geschehen der Versicherung melden. Verursacht ein privater Umzugshelfer einen Schaden beispielsweise an Ihrem Hausrat, dann springt in diesem Fall dessen private Haftpflichtversicherung ein. Aber Achtung: in älteren Haftpflichttarifen sind Gefälligkeitshandlungen oft noch nicht abgesichert. Vergewissern Sie sich daher vor dem Umzug, ob bei einem möglichen Schaden alle Beteiligten korrekt versichert sind.

5.) Über Transportversicherung nachdenken

Hausrat Transportversicherung teure VasenWenn Sie über sehr wertvollen Hausrat verfügen, sollten Sie über eine Transportversicherung zum Neuwert nachdenken. Denn Speditionen haften bei Beschädigungen Ihres Umzugsgutes oft nur begrenzt – bis zu einer festgelegten Haftungsgrenze. Zudem schließen viele Speditionen zerbrechliche, sensible oder wertvolle Gegenstände von der Haftung in ihren AGBs von vornherein aus. Gleichzeitig können Spediteure nur für Schäden an Gegenständen haftbar gemacht werden, die sie selbst verpackt haben. Eine Transportversicherung zum Neuwert leistet für alle Schäden, die nicht von der Spedition getragen werden.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir prüfen Ihre Versicherungen für Sie, nehmen bei Bedarf Anpassungen vor und helfen Ihnen natürlich auch im Schadenfall gerne weiter.

Porträtbild Marian Kaim

Der Autor:

Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.

02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de