Rohbau Haus

5 Versicherungstipps zum Hausbau

veröffentlicht um 4:35 am 31. Juli 2023

Seit Juni 2023 fördert die KfW Neubau-Vorhaben von Familien. Der zinsgünstige Förderkredit soll insbesondere Familien mit mittleren Einkommen die Finanzierung eines neu gebauten Eigenheims erleichtern. Tragen Sie auch den Gedanken mit sich herum, diese Förderungen zu nutzen und ein Haus zu bauen? Dann lesen Sie unseren Blogbeitrag. Darin beleuchten wir fünf der größten Risiken für Bauherren und stellen Lösungsmöglichkeiten vor. Denn mit vernünftiger Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Bauherren-Risiko beim Hausbau

Hausbau BauarbeiterAuf jeder Baustelle gibt es Gefahren wie Baugruben, ungesichertes Baumaterial etc. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn dabei Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Kommt es zum Schadenfall, kann der Bauherr nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.

Davor schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen. Sind die Ansprüche unbegründet, wehrt der Versicherer diese ab – notfalls auch vor Gericht – und übernimmt anfallende Kosten.

Tipp 1:

Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Wichtig ist dabei die maximal versicherte Bausumme. Reicht diese für Ihre Baustelle nicht, benötigen Sie gesonderten Schutz. Dies kann auch für Eigenleistungen der Fall sein. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.

Risiko Rohbau

Blitz GewitterErst mit der Bezugsfertigstellung kann ein Gebäude über eine Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Leider kommt es nicht selten vor, dass es vorher zu Schäden kommt. Sei es, dass bereits verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden, durch Vandalismus Schäden entstehen oder gar ein Feuer den Rohbau beschädigt.

Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Schadenursachen wie Hagel, Sturm, Diebstahl etc. können über eine Bauleistungsversicherung abgesichert werden. Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung erstatten Ihnen die Kosten, um den ursprünglichen Zustand am Bau wiederherzustellen.

Tipp 2:

Prüfen Sie vorab, ob Ihnen der Versicherer solche Versicherungen beitragsfrei zur Verfügung stellt oder fragen Sie konkret danach. Falls sich die Baukosten erhöhen oder der Bau länger dauert, müssen Sie das unbedingt dem Versicherer melden.

Risiko Streitigkeiten mit Bauunternehmen

Hausbau Archtekt TippsBeim Hausbau kann es schnell zu Streitigkeiten mit beauftragten Firmen kommen, sei es aufgrund mangelhafter Ausführung oder Verzögerungen. Im schlimmsten Fall landet die Auseinandersetzung vor Gericht. Haben Bauherren dann keinen Rechtsschutz, müssen sie entweder hohe Anwalts- und Gerichtskosten riskieren oder auf ihr Recht verzichten.

Eine normale Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Bauherren in Rechtsstreitigkeiten geraten. Dafür ist ein zusätzlicher Baustein, der Bauherren-Rechtsschutz, notwendig.

Tipp 3:

Schließen Sie den Rechtsschutz für Bauherren rechtzeitig ab. Der Versicherungsvertrag muss unterzeichnet sein, bevor die Baumaßnahmen begonnen haben.

Risiko Insolvenz und Pfusch am Bau

Schriftzug Insolvent auf UnterlagenLeider ist es nicht selten, dass private Bauvorhaben von einer Insolvenz des Bauträgers, des Generalunternehmers oder von Handwerksfirmen betroffen sind. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt drei bis zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer insolvent ist. Lange Zeit konnte man sich gegen Insolvenzen nicht absichern. Das hat sich mittlerweile geändert.

Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens sowie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln. Bis zu fünf Jahr nach Baufertigstellung besteht dieser Schutz.

Tipp 4:

Diese Art von Versicherung können Sie nicht selbst abschließen. Sie muss von Ihrem Bauträger abgeschlossen werden. Sprechen Sie potenzielle Bauträger darauf gerne im Vorfeld an.

Ausfall des Hauptversorgers

Familie auf WieseDie meisten Bauherren leben in familiär gefestigten Verhältnissen. Die Schulden, die der Hausbau mit sich bringt, bedeuten damit immer auch eine Gefahr für die ganze Familie. Fällt der Hauptversorger weg oder können Finanzierungsraten nicht mehr gezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung. Ob der Erlös hieraus dann ausreicht, um die offenen Schulden zu begleichen, ist fraglich. Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen kalkulierbare Risiken ab.

Bei der Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche in Ihrem individuellen Fall die beste ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Relativ weit verbreitet ist die Risikolebensversicherung. Diese zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen.

Tipp 5:

Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Außerdem bieten einige Versicherer auch Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs. So kann evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden. Solche Nachversicherungsgarantien gibt es zum Teil auch bei der Absicherung der Arbeitskraft. Es macht Sinn zu überprüfen, ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente für Ihre neue Situation ausreicht. Fehlt Ihnen dieser Schutz bislang, sollten Sie darüber nachdenken, diese Versorgungslücke zu schließen.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Beratungsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Unsere Eigenheimexperten helfen Ihnen gerne weiter.

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de