Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Versicherer aufgrund der gestiegenen Material- und Beschaffungskosten die Versicherungssummen sowohl in der Gebäude- als auch in der Inhaltsversicherung durch die vereinbarte Anpassungsklausel stark erhöhen werden. Aufgrund dieser Anpassung der Versicherungssummen werden folglich auch die Beiträge sehr stark steigen. Wie hoch die Verteuerung ausfallen wird, ist uns derzeit nicht bekannt. Zum Hintergrund: Bei den vorgenannten Versicherungen handelt es sich um Neuwertversicherungen mit vereinbarter Summenanpassung. Kommt es also zu einem Schaden, erhalten Sie die Entschädigung in Höhe der aktuell vorliegenden Preise, egal wie viel Sie tatsächlich bei der Anschaffung oder Errichtung bezahlt haben.
In der Regel gilt der Unterversicherungsverzicht vereinbart. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall die Versicherungssumme nicht auf eine evtl. vorhandene Unterversicherung (zu geringe Versicherungssumme) prüft. Sie erhalten im Totalschadenfall die volle Versicherungssumme.
Wenn Ihr Versicherer Sie über eine Erhöhung des Anpassungsfaktors und eine Verteuerung Ihrer Versicherung informiert, haben Sie grundsätzlich das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Wenn Sie der Anpassung widersprechen, bleibt Ihre Versicherungssumme unverändert, wird dann jedoch zu einer Neuwertversicherung ohne zukünftige Anpassungen. Auf Sicht gesehen, führt dies jedoch zu einer Unterversicherung, die im Schadenfall massive Auswirkungen auf die Schadenzahlung des Versicherers hat.
Aufgrund dieses unkalkulierbaren Risikos raten wir vom Widerspruch der Anpassung ab. Gerne prüfen wir für Sie, welche Alternativen der Markt in Ihrer individuellen Risikosituation bietet. Kommen Sie im Bedarfsfall einfach auf uns zu.