Warenkreditversicherung – sinnvoll wie nie

viereckige Rohre
3. November 2022

Die letzten beiden Jahre waren für viele Betriebe nicht einfach. Dazu haben die Corona-Krise, der Ukraine-Krieg, die steigenden Energiepreise sowie die angespannte Lage an den Märkten für Rohstoffe, Stahl, Halbleiter und viele andere Dinge beigetragen. Dadurch sind auch Unternehmen in Schieflage geraten, die vorher keinerlei Schwierigkeiten hatten. Wir hoffen, dass Sie, aber auch Ihre Zulieferer und Kunden, nicht dazu gehören. Da bei uns situationsbedingt die Anfragen zum Thema Warenkreditversicherung deutlich angestiegen sind, möchten wir Sie einmal kurz und knapp darüber informieren.

Warum gerät die Warenkreditversicherung immer mehr in den Fokus? Das ist recht leicht zu erklären. In vielen Unternehmen unterliegt die Liquidität starken Schwankungen in kurzen Zeiträumen. Die wirtschaftliche Situation Ihrer Kunden ist häufig im Detail nicht hinreichend bekannt und noch schwieriger ist es, die Liquidität Ihrer Kunden über längere Zeiträume hinweg einzuschätzen. Ihr Unternehmen liefert bestellte Waren und Dienstleistungen und erstellt eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von z.B. 60 Tagen. Was aber, wenn die erwarteten Zahlungen ausbleiben, weil der Auftraggeber zwischenzeitlich Liquiditätsprobleme bekommen hat? Im schlimmsten Fall muss Ihr Kunde Insolvenz anmelden. In der Folge können auch in Ihrem Unternehmen Liquiditätsprobleme entstehen, die Sie in existenzielle Bedrängnis bringen.

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Privatkunden-Newsletter im November

Gruppenbild Abteilung Privatkunden auf Feldweg
2. November 2022

Unser neuer Privatkunden-Newsletter ist online. In der Novemberausgabe beschäftigen wir uns wieder mit zwei ganz aktuellen Themen: Angesichts der steigenden Anzahl an Cyberdelikten im Privatkundenbereich besprechen wir zum einen den Sinn oder Unsinn einer speziellen Cyberversicherung. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollten Sie nämlich unbedingt Ihren bestehenden Versicherungsschutz unter die Lupe nehmen. Dies betrifft insbesondere Ihre Hausrat-, Ihre Haftpflicht- und Ihre Rechtsschutzversicherung. Im Privatkunden-Newsletter erklären wir Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten und geben auch Hinweise auf weiterführende Informationen. Im zweiten Teil des Newsletters informieren wir Sie über die zu erwartenden Teuerungen im Bereich der Wohngebäudeversicherungen und geben Ihnen Handlungsanweisungen an die Hand.

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Neue Kolleginnen

Mitarbeiterbild Klein und Schulte
30. September 2022

Wir freuen uns über unsere zwei neuen Kolleginnen Nicole Klein und Ursula  Schulte. Nachdem in diesem Jahr der Klapperstorch in Oberense viel zu tun hat, brauchten wir unbedingt qualifizierte Verstärkung …. und haben sie auch gefunden. Bereits am 1.8. hat Ursula Schulte ihre neue Stelle als Kundenberaterin in der Sachabteilung angefangen. Hier betreut sie Privatkunden über alle Sparten hinweg, insbesondere in ihrem Spezialgebiet Kfz. Nicole Klein gehört seit dem 1. September 2022 zum EVK-Team. Die Kauffrau für Büromanagement und Europakauffrau (IHK) unterstützt nun die Abteilung Erneuerbare Energien und verstärkt dort die Vertragsverwaltung um Gruppenleiterin Beate Müseler. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

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Verteuerung der Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung Teuerung
26. September 2022

Wir möchten Sie mit dieser Information frühzeitig darauf vorbereiten, dass die Versicherer die Versicherungssummen für eine Wohngebäudeversicherung durch die vereinbarte Anpassungsklausel stark erhöhen werden. Aufgrund dieser Anpassung der Versicherungssummen werden in der Folge auch die Beiträge stark steigen. Wie hoch die Steigerung ausfallen wird, wissen wir derzeit noch nicht. Hintergrund sind die enormen Preissteigerungen bei Baumaterialien. Diese Preisexplosion wird zu einem starken Anstieg des Baupreisindex 2023 führen. Und dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus.

Zum Hintergrund: Bei einer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung mit vereinbarter Summenanpassung. Sie werden also im Falle eines Schadens an Ihrem Wohngebäude auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt. Wird also Ihr Haus oder Teile davon zerstört, erhalten Sie die Entschädigung in Höhe der aktuell vorliegenden Preise, egal wie viel Sie tatsächlich bei der Anschaffung oder Errichtung bezahlt haben. Zudem gilt in der Regel der Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall die Versicherungssumme nicht auf eine eventuell vorhandene Unterversicherung aufgrund einer zu geringen Versicherungssumme prüft. Sie erhalten im Totalschadenfall die volle Versicherungssumme. Und diese Sicherheit ist in Zeiten von unkalkulierbaren Preissteigerungen ausgesprochen wertvoll.

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Audit zum Qualitätsmanagement

Innendienstleiter Jens Prange bei der Verleihung Urkunde Din-Zertifizierung
12. September 2022

Am 15.09. steht das nächste Audit für die Rezertifizierung unseres Qualitätsmanagements an. Seit 2019 lassen wir unser Qualitätsmanagement zertifizieren. Die jährlichen Audits dienen dazu, unternehmensweit festgelegte Ziele, Abläufe und Zuständigkeiten kontinuierlich zu überprüfen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten. Wesentliche Bestandteile unseres Qualitätsmanagementsystems sind transparente Prozessbeschreibungen sowie die konsequente Ausrichtung der Arbeitsprozesse und Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Kunden. Beim diesjährigen Audit liegt ein Schwerpunkt auf dem Thema digitalisierte Prozesse im Maklerunternehmen.

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