Der CO2-Ausstoß muss verringert werden. Das steht außer Frage. Um die vereinbarten Klimaziele zu erfüllen, hat die Bundesregierung auch im Verkehrsbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen. Seit 2015 schreibt die Treibhausgasminderungsquote (THG) beispielswiese Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Können sie die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion nicht selbst erfüllen, kaufen sie eingespartes CO2 und entgehen so möglichen Strafzahlungen. Bereits seit längerem kann man den Kraftstoffproduzenten den an öffentlichen Ladepunkten abgegebenen Strom zur Erfüllung der THG-Quote zur Verfügung stellen. Seit 2022 profitieren nun auch wir als private Halter von Elektroautos davon und können mit unserem eigenen E-Auto Geld verdienen.
Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. In unserem neuen Blogbeitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema. Lest gerne rein.