Schulung Auszubildende mit Annika Vollmer

Neue Ausbildungsordnung

Die Ausbildung im Versicherungswesen wurde neu geregelt. Ab dem 1. August 2022 tritt ein neues Berufsbild in Kraft. Ziel der neuen Ausbildungsordnung ist es unter anderem, die digitalen Kompetenzen und entsprechende kommunikative Fähigkeiten der Azubis zu stärken. In diesem Zusammenhang wird eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung in den Fokus gestellt. In diesem Zuge ändert sich auch die Bezeichnung. Diese lautet nicht mehr „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen – Fachbereich Versicherungen“, sondern „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“. Mit der Titeländerung geht auch eine wesentliche Neuerung einher: Jeder Azubi erhält beim Abschluss demnächst automatisch den Titel „Finanzanlageberater gemäß §34f“. Dafür war bislang eine separate Prüfung notwendig.

Welche weiteren inhaltlichen und strukturellen Änderungen die neue Ausbildungsordnung für künftige Azubis mit sich bringt, erfahrt Ihr in unserem ausführlichen Blogbeitrag. Hier geben wir auch unsere Einschätzung zur Ausbildungsreform ab. Weitere Infos zum Thema Ausbildung liefert zudem unser Flyer sowie unsere Website.

Und Achtung: Für 2023 haben wir noch einen Ausbildungsplatz zum nagelneuen Berufsbild „Versicherungskauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen“ zu vergeben. Hier gibt’s mehr Infos.