Am 19. Juli 2024 kam es weltweit zu zahlreichen Störungen an IT-Systemen mit Windows, von denen auch zahlreiche deutsche Kommunen, Unternehmen und Banken betroffen waren. Dies war nicht die Folge eines Cyberangriffs, sondern eines fehlerhaften Updates für eine EDR-Sicherheitslösung des US-Anbieters CrowdStrike. In den vergangenen Tagen kursierten in den Medien vermehrt Meldungen, wonach die vom Ausfall der IT-Systeme betroffenen Unternehmen keinen Versicherungsschutz aus der Cyber-Versicherung erwarten dürfen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) äußerte sich in diese Richtung: „Schäden, die durch den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern entstehen, sind nach den allgemeinen GDV-Musterbedingungen nicht vom Versicherungsschutz einer Cyberversicherung umfasst.” Als gesicherte Erkenntnis darf dies auf keinen Fall angesehen werden.
Die überwiegende Anzahl der Cyber-Versicherungen von namhaften Anbietern geht weit über den GDV-Standard hinaus und enthält vielschichtige Verbesserungen im Deckungsumfang. Eine Überprüfung sollte immer anhand des konkreten Einzelfalls erfolgen. Bei Bedarf stehen unsere Cyber-Versicherungsexperten für eine solche Überprüfung gern zur Verfügung. Kommen Sie einfach auf uns zu.