Absicherung gegen die Folgen von Zeckenbissen

veröffentlicht um 6:55 am 1. März 2023

Bevor die eigentliche Zecken-Saison startet, möchten wir Euch über die Absicherung gegen Zeckenbisse und ihre Folgen informieren. Denn Zecken können gefährliche Krankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen, die das Nervensystem, Organe und Gewerbe angreifen und in schlimmen Verläufen zu Gehirn- oder Hirnhautentzündung führen können. Da ist es gut, sich auf die Kostenübernahme durch die Versicherung verlassen zu können.

Welche Versicherung greift im Falle von Folgeerkrankungen durch Zeckenbisse?

Der klassischen Definition nach ist ein Zeckenbiss kein Unfall. Deswegen galt bis vor einigen Jahren der Zeckenbiss nicht als versicherte Unfallsituation. Entsprechend übernahm die Unfallversicherung keine Kosten. Mittlerweile haben viele Versicherer reagiert und schließen dieses Risiko über den „erweiterten Unfallbegriff“ mit ein. Dadurch werden Krankheitsverläufe wie Borreliose und FSME nun als Unfallfolge anerkannt. Wer also eine moderne private Unfallversicherung abschließt oder vor kurzem abgeschlossen hat, ist gut abgesichert. Vertrag mit Füller

Für jeden mit einer älteren Police empfehlen wir, die Versicherungsbedingungen genau zu überprüfen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, alte Verträge zu Ihren Gunsten umzustellen. Neben der privaten Unfallversicherung leistet auch eine Berufsunfähigkeits-versicherung, falls der Versicherte seinen Beruf aufgrund einer Folgeerkrankung durch einen Zeckenbiss nicht mehr ausüben kann.

Welche Kosten werden übernommen?

Mitarbeiterin mit Schild HeilwesenFührt ein Zeckenbiss zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen übernimmt die private Unfallversicherung beispielsweise das Krankenhaustagegeld und kommt für die Kosten der Rehabilitation auf. Je nach Vertragsbedingungen zahlt sie bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen eine lebenslange Rente. Dabei ist die Höhe der Versicherungssumme maßgeblich dafür, in welcher Höhe die Versicherung die Kosten übernimmt. Außerdem spielt der sogenannte Invaliditätsgrad eine wichtige Rolle, denn er stellt die Höhe der gesundheitlichen Beeinträchtigung fest. Generell gilt: Wer erste Krankheitssymptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder Unwohlsein bemerkt, sollte umgehend zum Arzt gehen und so schnell wie möglich die Unfallversicherung informieren.

Darauf sollten Sie achten:

Tipp 1: Beachten Sie die Regelungen zur Meldefrist

Icon SanduhrWenn es um die Einhaltung von Fristen geht, ist es bei einer privaten Unfallversicherung wichtig, dass die Anzeigepflicht für den Unfall mit der ersten ärztlichen Diagnose beginnt. Es sollte auf keinen Fall der Zeckenbiss als solches in der Fristbetrachtung als leistungspflichtiges Unfallereignis zählen. Das ist wichtig, da zwischen dem Zeckenbiss und dem Ausbruch der Beschwerden mehrere Wochen liegen können. Bei letzterem ist dann die Meldefrist ggf. schon abgelaufen und der Versicherer wäre somit leistungsbefreit. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein genauer Blick in das Bedingungswerk.

Tipp 2: Achten Sie auf erweiterte Klauseln

Icon ListeNeben dem Zeckenbiss sollte eine private Unfallversicherung auch andere Insektenstiche und -bisse abdecken. Wichtig ist zudem, dass die Aufzählung der mitversicherten Erkrankungen nicht abschließend ist. Denn es gibt eine Vielzahl weiterer Erkrankungen, die durch Insektenbisse oder -stiche übertragen werden können.

Tipp 3: Beugen Sie dem Risiko vor

Um das Risiko eines Zeckenbisses von Anfang an zu minimieren, wenn Sie in der Natur unterwegs sind, sollten Sie bestimmte Regeln beachten. Eine Zusammenstellung von Tipps finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de