Hände einer Frau, die sich den Ehering abzieht

5 Versicherungstipps im Falle einer Scheidung

veröffentlicht um 6:11 am 26. Januar 2026

Eine Scheidung ist selten einfach. Neben emotionalen und organisatorischen Herausforderungen geraten Versicherungsfragen schnell in den Hintergrund. Genau das kann jedoch finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Denn eine Trennung verändert Ihre Lebenssituation grundlegend – und damit auch Ihren Versicherungsbedarf. Mit den folgenden fünf Versicherungstipps erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um Versorgungslücken, unnötige Kosten und böse Überraschungen zu vermeiden.

1. Vorsorgesituation nach der Scheidung neu bewerten

Münztürme mit PflanzenBeginnen Sie mit Ihrer Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Durch eine Scheidung kommt es häufig zu erheblichen Veränderungen, insbesondere durch den sogenannten Versorgungsausgleich. In den meisten Ehen leben die Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte gelten als gemeinsame Leistung und werden im Scheidungsfall grundsätzlich hälftig aufgeteilt – unabhängig davon, wer sie aufgebaut hat.

Das betrifft unter anderem:

  • gesetzliche Rentenansprüche,
  • betriebliche Altersvorsorge,
  • Beamten- und berufsständische Versorgungswerke,
  • Riester- und Basisrenten,
  • private Rentenversicherungen.

Nach dem Versorgungsausgleich kann es sein, dass bereits geschlossene Versorgungslücken wieder entstehen. Generell sind besonders Frauen von Versorgungslücken betroffen, etwa durch Teilzeit oder familienbedingte Erwerbsunterbrechungen. Lassen Sie deshalb unbedingt prüfen, ob Ihre Altersvorsorge noch ausreichend ist oder ob gezielte Nachbesserungen sinnvoll sind.

Tipp:

Überprüfen Sie zudem die Bezugsrechte bei privaten Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Todesfallleistung. Oft ist hier noch der Ex-Partner eingetragen – mit möglicherweise unerwünschten Folgen.

2. Bestehende Versicherungen prüfen

Vertrag PPANach einer Scheidung sollten Sie alle bestehenden Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Fragen Sie sich dabei:

  • Passen Versicherungssumme und Leistungen noch zu meiner neuen Lebenssituation?
  • Gibt es doppelte oder nicht mehr benötigte Absicherungen?

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele Versicherer bieten bei Scheidung eine Nachversicherungsgarantie, oft sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das kann eine gute Gelegenheit sein, Ihre Absicherung zu erhöhen – etwa wenn Sie künftig allein für Ihren Lebensunterhalt sorgen müssen.

Tipp:

Überprüfen Sie auch bestehende Todesfallabsicherungen.

3. Eigenen Krankenversicherungsschutz sicherstellen

Logo Leben Kranken KranknversicherungBeim Thema Krankenversicherung ist schnelles Handeln gefragt – vor allem, wenn Sie bisher über Ihren Ehepartner abgesichert waren.

  • Private Krankenversicherung:
    Hier ist die Situation meist unkompliziert. Jeder Ex-Partner erhält einen eigenen Vertrag. Kinder können weiterhin mitversichert werden.
  • Gesetzliche Krankenversicherung:
    Die kostenlose Familienversicherung endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Waren Sie bislang familienversichert, können Sie innerhalb von sechs Monaten eine freiwillige Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse beantragen.

Tipp:

Versäumen Sie keine Fristen. Ein fehlender oder verspäteter Antrag kann zu Nachzahlungen oder sogar zu Versicherungslücken führen.

4. Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung neu ordnen

Wohnungsschlüssel in HaustürIn der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung gelten Familientarife nur für Ehepartner. Nach der Scheidung besteht der Schutz entsprechend nur noch für den Versicherungsnehmer und die Kinder. Der Ex-Partner benötigt einen eigenen Vertrag. Je nach Lebenssituation kommen ein Single-Tarif, ein Familientarif (z.B. bei Kindern im Haushalt) oder spezielle Tarife für Alleinerziehende infrage. Ziehen Sie nach der Trennung in eine Mietwohnung, kann es sinnvoll sein, den Rechtsschutz um einen Mieter-Rechtsschutz zu erweitern.

Kinder auf SchaukeldracheWas die Unfallversicherung angeht, bleibt der Versicherungsschutz zwar formal bestehen, doch Leistungen können nur vom Versicherungsnehmer beantragt werden. Das bedeutet eine unerwünschte Abhängigkeit vom Ex-Partner. Deswegen empfehlen wir, dass jeder geschiedene Partner eine eigene Unfallversicherung haben sollte. Kinder gehören in den Vertrag des Elternteils, bei dem sie überwiegend leben.

Tipp:

Achten Sie bei der Unfallversicherung darauf, Änderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder Risikoklasse im Vertrag zu melden. Andernfalls kann es im Leistungsfall zu Kürzungen kommen.

5. Kfz-Versicherung und Schadenfreiheitsrabatte regeln

Elektroauto an LadesäuleIn vielen Ehen sind Fahrzeuge nur auf einen der Partner zugelassen und versichert. Übernimmt ein Ehepartner bei der Trennung ein Fahrzeug, sollte die Zulassung geändert und die Kfz-Versicherung zügig auf den eigenen Namen umgeschrieben oder neu abgeschlossen werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass der bisherige Versicherungsnehmer den Vertrag kündigt – und zwar ohne Ihr Wissen. Im schlimmsten Fall fahren Sie dann ohne Versicherungsschutz.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schadenfreiheitsrabatt. Die Übertragung ist während der Ehe meist problemlos möglich. Nach der Scheidung wird es deutlich komplizierter.

Tipp:

Verweigert der Ex-Partner die Freigabe des Rabattes, lassen Sie prüfen, ob bei Ihnen eine Sondereinstufung möglich ist. Das kann Ihre Beiträge deutlich reduzieren.

Zusätzlicher Hinweis: Änderungen immer melden

Dana am TelefonEine Scheidung bringt häufig weitere Änderungen mit sich, etwa eine Namensänderung, eine neue Bankverbindung oder eine neue Adresse. Diese Informationen sollten Sie allen Versicherern zeitnah mitteilen, um Probleme bei Beitragsabbuchungen oder im Leistungsfall zu vermeiden. Natürlich können auch wir das gerne für Sie übernehmen.

Fazit

Durch eine Scheidung ändert sich Ihre finanzielle und versicherungstechnische Situation. Wer jetzt strukturiert vorgeht, kann Versorgungslücken schließen, unnötige Kosten vermeiden und sich langfristig absichern. Nehmen Sie sich die Zeit für eine umfassende Überprüfung – oder lassen Sie sich dabei von uns helfen. Wir unterstützen Sie gerne!

Porträtbild Annika Vollmer

Die Autorin:

Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.

02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de