
5 Versicherungstipps für ein Ehrenamt
Gehören auch Sie zu den zwölf Millionen Bürgern in Deutschland, die sich ehrenamtlich engagieren? Egal ob im Sport oder in einem sozialen oder kulturellen Projekt – zwei Drittel der ehrenamtlich tätigen Personen wenden wöchentlich bis zu 5 Stunden ihrer Freizeit dafür auf. Oft denkt man allerdings erst über die eigene Absicherung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit nach, wenn etwas passiert. Deswegen möchten wir in diesem Blogbeitrag proaktiv über mögliche Risiken und deren Absicherung informieren.
Haftung im Fremdschadenfall
Fügen Sie im Ehrenamt jemandem einen Schaden zu, müssen Sie dafür in der Regel nicht selbst haften. Sie gelten als Erfüllungsgehilfe Ihres Vereins und dieser muss gemäß §278 BGB für den von Ihnen verursachten Schaden eintreten. Dafür verfügt ein Verein in der Regel über eine Vereinshaftpflichtversicherung. Ob Sie darüber hinaus intern in Regress genommen werden können, regelt im Zweifelsfall die Satzung.
Tipp: Beachten Sie, dass die hier geschilderten Regelungen ausschließlich für Tätigkeiten gelten, die im direkten Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Sollte Ihr Verein keine Vereinshaftpflichtversicherung haben, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Privathaftpflicht ehrenamtliche Tätigkeiten mit absichert.
Sonderfall: Haftung als Vorstand
Die Vorstände eines Vereins haften diesem gegenüber mit ihrem privaten Vermögen, wenn dem Verein durch eine Fehlentscheidung, ein Unterlassen oder sonstige Unachtsamkeiten ein finanzieller Schaden entsteht. Durch die gesamtschuldnerische Haftung muss das Verschulden nicht einmal zwingend bei Ihnen liegen. Der Verein kann auf jeden Vorstand zugehen. Die Haftung ist nicht nur auf den Verein beschränkt, auch Dritte, die durch Fehler des Vorstandes Vermögensschäden davontragen, können direkt von diesem Schadenersatz fordern. Diese Haftungsproblematik kann weder über die Vereins- noch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Verein nach, ob dieser über eine D&O-Versicherung verfügt. Dabei handelt es sich um eine speziell auf diese Thematik abgestellte Vermögensschadenhaftpflicht. Sie ist ein absolutes Must-have für jeden Verein und sollte Voraussetzung für die Vorstandsarbeit sein.
Eigener Unfall
Als Ehrenamtler sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung automatisch abgesichert. Stößt Ihnen bei der Ausübung des Ehrenamts etwas zu, besteht im Regelfall eine Grundabsicherung über einen der verschiedenen Sozialversicherungsträger. Hierüber sind dann alle nötigen Behandlungskosten gedeckt, ebenso die Kosten z.B. für häusliche Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Haushaltshilfe. Aber Achtung: die gesetzliche Unfallversicherung greift nur während der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie auf dem direkten Hin- oder Rückweg. Außerdem sind die Leistungen limitiert. Kommt es beispielsweise zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bedarf es für eine Rentenleistung im Regelfall einer mind. 20%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Auch die Kosten eines behindertengerechten Umbaus von Haus oder Wohnung beispielsweise oder des Autos werden nicht übernommen.
Tipp: Sichern Sie sich über den Basisschutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus privat ab. Die private Unfallversicherung kann genau auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt werden. Hier ist zum Beispiel über die Gliedertaxe und die gewählte Versicherungssumme ganz klar definiert, welche Geldleistung bei welchem Grad an körperlicher oder geistiger Invalidität zur Auszahlung kommt.
Manche Vereine bieten auch eine Gruppenunfallversicherung an. Hier sollte auf eine Absicherungshöhe geachtet werden, die dem einzelnen Mitglied bei einer mittelschweren Invalidität auch wirklich hilft. Allerdings können Sie nur bei einer Einzelunfallversicherung selbst Einfluss auf die Absicherungshöhen und den Versicherungsschutz nehmen. Nur dann ist eine 24-Stunden-Deckung bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens sichergestellt.
Unterwegs im Straßenverkehr
Ist man mit dem eigenen Auto ehrenamtlich im Einsatz, kann es zu Unfällen kommen. Hier kann der Verein mit einer Dienstreisekaskoversicherung für Sicherheit sorgen. Ein solcher Vertrag fängt die finanziellen Verluste auf, die einem Ehrenamtlichen im Falle eines Unfalls mit dem eigenen PKW entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Selbstbeteiligung oder die Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse. Besteht für das Fahrzeug keine Kaskoversicherung, tritt die Dienstreisekaskoversicherung für den gesamten Schaden ein.
Tipp: Ein Vertrag über eine Dienstreisekasko-Versicherung kann entweder vorsehen, dass pauschaler Versicherungsschutz für sämtliche Dienstfahrten besteht, oder festlegen, dass die Versicherung nur für angemeldete und vom Verein erfasste Dienstfahrten greift. Entsprechend ist entweder durch eine pauschale Regelung oder im Einzelfall zu klären, welche Fahrten bzw. ob die geplanten Fahrten als Dienstfahrten anerkannt werden, um so den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Bestimmte Versicherungsverträge erfordern außerdem eine Anmeldung der jeweiligen Fahrt.
Individuelle Situation abklären
Klären Sie vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit ab, welcher Schutz beim jeweiligen Verein vorhanden ist. Nur wenn Sie die kollektiven Absicherungen kennen, können Sie diese ggf. sinnvoll privat ergänzen.
Als Ehrenamtlicher bringen Sie so viel Engagement, Herzblut und mit. Dies sollte vereinsseitig durch eine sinnvolle Absicherung Wertschätzung erfahren.

Die Autorin:
Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.
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