Sechs Versicherungsthemen für Privatkunden 2023

veröffentlicht um 8:30 am 20. Februar 2023

2023 wird auch aus Versicherungssicht ein spannendes Jahr. In unserem Blogbeitrag wollen wir Ihnen einen kleinen Ausblick auf sechs Themen geben, die für Sie in diesem Jahr wichtig und interessant sein könnten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht, aber vielleicht liefern die Themen Ihnen schon mal den ein oder anderen hilfreichen Hinweis.

Thema 1: Absetzbare Rentenbeiträge

Schmuckbild HandelsbilanzRentenbeiträge sind ab dem 1. Januar 2023 voll steuerlich absetzbar. Geplant war dies ursprünglich erst für 2025, wurde aber im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung vorgezogen. Diese Neuregelung gilt für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge (Rürup-Renten). Diese können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Wenn Sie Ihre Rentenansprüche durch private Vorsorge erhöhen wollen, dann kommen Sie einfach auf uns zu. Unsere Vorsorgespezialisten beraten Sie gerne.

Thema 2: E-Auto-Förderung

Team EE an der LadesäuleDie Förderung von E-Autos gibt es seit dem 1. Januar 2023 nur noch für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Die Förderung für Plugin-Hybride ist Ende 2022 ausgelaufen. Der Kauf von reinen Elektroautos wird nun abhängig vom Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Sollten Sie aktiv werden wollen und auf ein E-Auto umsteigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zu Seite, was den Versicherungsschutz angeht. Denn in Bezug auf E-Autos gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Erste Infos liefert unser Blogbeitrag.

Wer schon ein reines E-Auto besitzt, kann auch 2023 seine THG-Quote verkaufen. Denn der Antrag wird jeweils für ein Kalenderjahr gestellt. Mehr Infos zum Thema THG-Prämie finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Thema 3: Bessere Förderung von Photovoltaik 

EVK-Büro mit PV-AnlageDer Finanzausschuss im Deutschen Bundestag hat am 30. November 2022 mit dem Jahressteuergesetz beschlossen, dass kleinere Photovoltaikanlagen steuerfrei betrieben werden können. Gleichzeitig greifen zum Jahresbeginn weitere Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wie höhere Vergütungssätze sowie ein erleichterter Netzanschluss. Außerdem werden zukünftig auch Anlagen gefördert, die statt auf dem Hausdach im Garten aufgebaut werden. Damit wird Photovoltaik für private Haushalte wieder lukrativer. Sollte das Thema auch für Sie von Interesse sein, leiten wir Sie gerne an unsere Versicherungs-Spezialisten für Photovoltaikanlagen aus unserer Abteilung Erneuerbare Energien weiter.

Thema 4: Home Office Pauschale

Home Office Arbeitsplatz mit Ordner, Brille, Textmarker und KaffeetasseDie Homeoffice-Pauschale wird entfristet und auf sechs Euro pro Tag angehoben. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. In Anspruch genommen werden kann die Pauschale für bis zu 210 Homeoffice-Tage.

Die Pauschale gilt nun auch für Arbeitnehmende ohne häusliches Arbeitszimmer. Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Versicherungsschutz im Homeoffice benötigen, dann lesen Sie gerne unseren Blogbeitrag.

Thema 5: Nachhaltige Versicherungslösungen

1 grüner Regenschirm unter vielen weißenNachhaltigkeit und Klimaschutz sind weitaus mehr als nur Trendthemen. Wir alle sind uns unserer Verantwortung zunehmend bewusster. Umso besser ist es, dass wir auch beim Thema Versicherungen und Vorsorge immer einfacher ökologisch und sozial agieren können. Denn es gibt mittlerweile eine ganze Reihe an „grünen“ Versicherungsprodukten auf dem Markt, deren Anzahl sich auch 2023 weiter erhöhen wird. Wenn dieses Thema auch für Sie interessant ist, dann lesen Sie doch unseren Blogbeitrag.

Thema 6: Höhere Prämien für Wohngebäude- und Hausratversicherungen

Ferienhaus BauernhausDie hohe Inflation und steigende Baukosten lassen Wohngebäudeversicherungen teurer werden. Zum Hintergrund: Wohngebäudeversicherer sind verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Kosten im Baugewerbe anzupassen, um eine Unterversicherung auszuschließen. Ein Sonderkündigungsrecht greift dann nicht. Mehr Infos dazu finden Sie in unserer News.

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de