Photovopltaik-Module auf Dach

EVK Tipps & Tricks: Wie lege ich die Versicherungssumme für meine Photovoltaik-Anlage richtig fest?

veröffentlicht um 5:49 am 4. März 2024

12 Prozent des erzeugten Stroms in Deutschland wurde im vergangenen Jahr durch Photovoltaik produziert – Tendenz weiter steigend. Dass die wertvollen Anlagen passgenau abgesichert werden müssen, steht außer Frage. Ein häufiges Problem im Zusammenhang mit der Versicherung von Photovoltaikanlagen ist die Bestimmung der richtigen Versicherungssumme. Im Blogbeitrag erläutern wir die richtige Vorgehensweise und geben Ihnen weitere Tipps.

Wie legt man die Versicherungssumme der Elektronikversicherung richtig fest?

Solaranlage Montage auf DachDie Versicherungssumme ergibt sich aus dem Netto-Neuwert der PV-Anlage. Dazu gehören neben den Modulen auch die Kosten für die Unterkonstruktion, die Verkabelung, den Wechselrichter, Kleinteile oder die Kosten für die Montage. Wenn Sie zudem über eine angeschlossene Ladestation und/oder einen Batteriespeicher verfügen, sind diese ebenfalls mit ihrem Netto-Neuwert mit in die Versicherungssumme einzurechnen. Rabatte und Nachlässe werden bei der Ermittlung nicht berücksichtigt.

Was ist noch zu beachten?

Regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte regelmäßig, am besten alle 2 Jahre, kontrolliert und ggf. angepasst werden. Das hat folgenden Hintergrund: Die Preise rund um Photovoltaikanlagen sinken stetig. Es ist also möglich, dass Sie einige Jahre nach dem Kauf der neuen Anlage die Versicherungssumme reduzieren können, da eine gleichartige oder vergleichbar leistungsstarke Anlage mittlerweile zu einem deutlich geringeren Preis zu bekommen ist.

Unterversicherung vermeiden

Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass im Ernstfall eine ausreichende Summe für Reparaturen oder ggf. eine Neuanschaffung zur Verfügung steht. Bei qualitativ guten Versicherungen gilt allerdings, dass eine Unterversicherung erst dann vorliegt, wenn die Versicherungssumme 25 % unter dem Versicherungswert liegt.

Keine Vorsteuerabzugsberechtigung

Falls Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, dann teilen Sie dies Ihrem Versicherer unbedingt mit. Dies hat zwar nicht unbedingt Auswirkungen auf die Berechnung der Versicherungssumme, aber auf die Auszahlung im Schadenfall.

Veränderungen anzeigen

Melden Sie bitte umgehend bauliche Veränderungen an Ihrer Anlage, damit Ihre Versicherungssumme bzw. Ihr Schutz bei Bedarf angepasst werden kann. Dies gilt beispielsweise für Flächenerweiterungen oder die Installation eines Stromspeichers.

Generell gilt: Wenn Sie Rückfragen zur Absicherung Ihrer PV-Anlage haben oder Unterstützung bei der korrekten Summenermittlung benötigen, dann kommen Sie einfach auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Carolin Henkelmann Photovoltaik

Die Autorin:

Carolin Henkelmann arbeitet beim Enser Versicherungskontor als Kundenbetreuerin im Bereich Photovoltaik. Zudem steht sie den EVK-Azubis als Ausbildungskoordinatorin von der Bewerbung bis zur Abschlussprüfung zur Seite.

02938/9780-11, henkelmann@evk-oberense.de