Winterlandschaft im Schnee

Versicherungsschutz im Winter - damit Sie nicht ins Schleudern kommen

veröffentlicht um 7:29 am 1. Dezember 2021

Der Winter steht vor der Tür. Mit kalten Temperaturen, Schnee und Glätte ändern sich auch die Risiken, denen wir uns aussetzen. Egal ob verschneite Landschaften, Schneematsch oder dunkles Nieselwetter – in unserem Blogbeitrag checken wir Ihren Versicherungsschutz.

Winter-Risiken rund um Haus und Heim

Vor den Gefahren des Winters rund um Ihr Haus oder Ihre Wohnung schützen verschiedene Versicherungen. Erste typische Wintergefahr: glatte Bürgersteige und Gehwege.

Winterdienst

verschneiter Fußgängerweg und StraßeFür Hauseigentümer gilt die Verkehrssicherungspflicht. Danach müssen Sie die Bürgersteige rund um Ihr Haus regelmäßig von Schnee und Eis, aber beispielsweise auch vom Herbstlaub befreien. Denn sollte durch glatte Bürgersteine rund um Ihr Haus ein Unfall passieren, kann der Geschädigte von Ihnen Schadenersatz verlangen. Da es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Rechtsprechungen gibt und die Pflichten von Gemeinde zu Gemeinde differieren, empfiehlt sich für Hauseigentümer eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung. Das gilt insbesondere, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. Denn anders als bei der Eigennutzung einer Immobilie besteht üblicherweise als Vermieter kein Versicherungsschutz über die eigene Privathaftpflicht. Die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung schützt vor möglichen finanziellen Folgen wie Schmerzensgeld oder Ansprüchen aus der Berufsgenossenschaft. Nutzen Sie die Immobilie selbst, sind Sie über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Auch als Mieter sollten Sie Ihre Räum- und Streupflichten beachten, wenn diese Ihnen vom Vermieter übertragen worden sind. Auch hier sind Schadenfälle in der Regel Teil der privaten Haftpflichtversicherung.

Rohrbruch im Winter

geplatztes RohrNehmen die Leitungen des Wasser- oder Heizungssystems durch Frost Schaden, kann dies zu Schäden am Gebäude oder Ihrer Wohnungseinrichtung führen. Hier greift grundsätzlich Ihre Wohngebäude- bzw. Ihre Hausratversicherung. Beachten Sie aber: Versicherungsschutz besteht für Frostschäden nur dann, wenn Sie die Heizungsrohre im Winter auch ausreichend heizen. Sorgen Sie deswegen für entsprechende Raumtemperaturen. Denken Sie dabei auch an wenig genutzte Räume, wie etwa Keller, Gästezimmer oder das Gäste-WC.

Schneelast

Schneeplatten auf RohbauAuch in unserer Region ist es in den letzten Jahren häufiger zu stärkerem Schneefall gekommen. Große Schneemengen in kurzer Zeit können insbesondere für flachere Dächer, wie sie beispielsweise oft bei Garagen oder Carports vorkommen, problematisch werden. Denn diese verkraften das aufliegende Gewicht oft nicht so gut. Schneelast-Schäden werden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die auch bei anderen Risiken wie Überschwemmung oder Starkregen usw. greift. Mehr Infos dazu in unserem Blogbeitrag.

Winter-Risiken rund ums Auto

Winterreifen

Winterreifen Auschnitt auf SchneeGenerell schreibt der Gesetzgeber angemessene Bereifung vor. Aus gutem Grund: Nichts verursacht in der kalten Jahreszeit mehr Unfälle als falsche Bereifung. In jedem Fall gefährdet die Benutzung von Sommerreifen Ihren Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls. Deswegen sollten Sie im Winter auf jeden Fall mit Winterreifen fahren oder Allwetterreifen mit der M+S Kennung verwenden.

Saisonkennzeichen im Winter

vereistes und verschneites NummernschildFahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind während der Ruhezeit in der Regel im Rahmen der Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung abgesichert. Dafür müssen diese sich allerdings in einem sogenannten „sicheren Einstellraum“ befinden. Darunter fallen beispielsweise Garagen oder umfriedete Abstellplätze. Das sind Stellplätze, die vom öffentlichen Straßenraum etwa durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer getrennt sind. Parken an der Straße oder auch nur ganz kurze Fahrten sind während der Ruhezeit versicherungstechnisch nicht abgedeckt.

Dachlawinen StraßenschildDachlawinen

Jedes Jahr werden geparkte Fahrzeuge von Dachlawinen getroffen und beschädigt. Diese Schäden werden in der Regel über die Vollkaskoversicherung reguliert. Viele Versicherer bieten diesen Schutz auch bereits im Rahmen der Teilkasko. Beachten Sie beim Parken Ihres Fahrzeugs aber trotzdem stets den Schneestatus an angrenzenden Dächern, damit Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Winter-Risiken rund um die Freizeit

Schneeballschlacht

SchneebälleNicht nur Kindern machen im Winter Schnellballschlachten viel Freude. Sollte man dabei aber jemand anderen verletzen, kann dies rechtliche Folgen haben. Bei jüngeren Kindern liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern, so dass auf diese Schadenersatzforderungen oder auch Schmerzensgeldansprüche zukommen können. Sind Sie oder Ihre Kinder die Unfallverursacher, dann greift in solchen Fällen die private Haftpflichtversicherung.

Unfälle beim Rodeln und Skifahren

Rodelunfall im SchneeUnfälle auf der Rodelpiste oder dem Skihang kommen zwar häufig vor, zum Glück laufen sie aber vielfach glimpflich ab. Blaue Flecken und Prellungen lassen sich nicht verhindern, mit Hilfe einer privaten Unfallversicherung können aber zumindest die finanziellen Folgen von selbst verschuldeten Unfällen abgemildert werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nämlich nur bei Unfällen im Beruf bzw. auf den Wegen zur Arbeit und nach Hause. Passiert der Unfall in Ihrer Freizeit, besteht darüber kein Versicherungsschutz. Die private Unfallversicherung greift dagegen bei den verschiedensten anderen Unfällen. Wichtig ist, dass der Schaden plötzlich und von außen auf den Körper eingewirkt hat.

Skiunfall im SchneeEine private Unfallversicherung leistet auch bei dauerhaften Beeinträchtigungen. Klassisches Beispiel: ein Beinbruch nach einem Skiunfall heilt nicht zu 100% und es bleibt eine Beeinträchtigung des Beines zurück. Hier würden zum Beispiel auch notwendige Umbaumaßnahmen am Haus mit übernommen.

Wenn Sie selbst Unfallverursacher sind, d.h. Sie unabsichtlich eine andere Person verletzen, dann greift wie in unserem Schneeballbeispiel Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Wenn Sie zu diesen Themen Beratungsbedarf haben oder weitere Informationen wünschen, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Bis dahin – kommen Sie gut durch die kalte Jahreszeit und bleiben Sie unfallfrei!

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de