Winterlandschaft

Versicherungsschutz im Winter – damit Ihr Unternehmen nicht ins Schleudern kommt

veröffentlicht um 6:46 am 28. November 2022

Der Winter steht vor der Tür. Mit kalten Temperaturen, Schnee und Glätte ändern sich auch die Risiken, denen wir ausgesetzt sind. Egal ob verschneite Dächer, Eisglätte oder dunkles Nieselwetter – in unserem Blogbeitrag checken wir den Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen.

Winter-Risiken rund um den Betrieb

Vor den Gefahren des Winters rund um Ihren Unternehmenssitz schützen verschiedene Versicherungen – je nach Schadenszenario. Wir nehmen ein paar typische Winterrisiken unter die Lupe. Erste Wintergefahr: Schneelast.

Schneelast und Schneedruck

Schneeberg auf DachAuch in unserer Region ist es in den letzten Jahren häufiger zu stärkerem Schneefall gekommen. Große Schneemengen wiegen Tonnen und können insbesondere für flachere Dächer, wie sie beispielsweise oft auf Fabrik- oder Lagerhallen vorkommen, problematisch werden. Denn diese verkraften das aufliegende Gewicht oft nicht so gut. Man denke zum Beispiel an den Halleneinsturz in Echthausen 2021. Schneelast-Schäden werden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die auch bei anderen Risiken wie Überschwemmung oder Starkregen greift. Im Bereich Gewerbe und Industrie wird die Elementarabsicherung oft noch vernachlässigt. Das ist erstaunlich, denn Naturkatastrophen rangieren seit Jahren unter den fünf größten Unternehmensrisiken. Mehr Infos zum Thema Elementarschäden sowie Tipps zur Elementarschadendeckung erhalten Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag.

Winterdienst / Räum- und Streupflichten

Verschneite Gebäude und ZufahrtenFür Eigentümer bzw. Mieter eines Gebäudes gilt die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen und Zufahrten haben. Demnach müssen Sie die Bürgersteige rund um Ihren Betrieb regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Denn sollte durch glatte Bürgersteine rund um Ihr Unternehmen ein Unfall passieren, kann der Geschädigte von Ihnen Schadenersatz verlangen. Da es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Rechtsprechungen gibt und die Pflichten von Gemeinde zu Gemeinde differieren, empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt vor möglichen finanziellen Folgen wie Schmerzensgeld oder Ansprüchen aus der Berufsgenossenschaft.

Einbruch-Diebstahl

Einbruch mit BrecheisenIn der dunklen Jahreszeit nehmen die Einbrüche auch in gewerbliche Objekte zu. Da es neben den gut geplanten Einbrüchen auch eine Vielzahl von spontanen Taten gibt, sollte sich jedes Unternehmen mit diesem Risiko und den Folgen auseinandersetzen. Bei den Taten werden nicht nur Gegenstände oder Bargeld entwendet, sondern oft auch die Gebäude in Mitleidenschaft gezogen. Nicht selten kommt es darüber hinaus zu Vandalismusschäden, vor allem dann, wenn nichts entwendet werden kann. Die entstandenen Kosten lassen sich mit einer Einbruchdiebstahl-Versicherung als Teil Ihrer Inhaltsversicherung optimal absichern. Diesem Thema haben wir einen ausführlichen Blogbeitrag gewidmet, in dem wir die Inhalte der Einbruchdiebstahl-Versicherung unter die Lupe nehmen und Ihnen Tipps zu sinnvollen Maßnahmen beim Einbruchschutz geben.

geplatztes RohrRohrbruch

Sollte es durch Frost zu Schäden an den Leitungen des Wasser- oder Heizungssystems Ihres Unternehmens kommen, kann dies auch zu Schäden am Gebäude oder der Einrichtung führen. Hier greift grundsätzlich Ihre Gebäude- bzw. Ihre Inhaltsversicherung. Beachten Sie aber: Versicherungsschutz besteht für Frostschäden nur dann, wenn Sie die Heizungsrohre im Winter auch ausreichend heizen. Sorgen Sie deswegen für entsprechende Raumtemperaturen. Denken Sie dabei auch an wenig genutzte Räumlichkeiten.

Winter-Risiken rund um die Firmenfahrzeuge

Glatteisunfälle

Verschneite Straßen + AutoSchnee, Eis, Glätte – bei winterlichen Bedingungen kann es schneller zu einem Schaden an den Firmenfahrzeugen kommen. Da ist es gut, wenn die Fahrzeuge entsprechend abgesichert sind. Es empfiehlt sich dabei in den allermeisten Fällen eine KFZ-Vollkaskoversicherung. Sollten Sie als Unternehmer einen oder mehrere Firmenwagen leasen oder finanzieren, haben Sie ohnehin keine Wahl: In diesem Fall ist eine Vollkasko in aller Regel vertraglich vorgeschrieben. Die Vollkasko übernimmt z.B. bei Glatteisunfällen bei Selbstverschulden die Schäden am Firmenwagen, springt aber auch dann ein, wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist.

Dachlawinen

Jedes Jahr werden geparkte Fahrzeuge von Dachlawinen getroffen und beschädigt. Diese Schäden werden in der Regel ebenfalls über die Vollkaskoversicherung reguliert. Beachten Sie und auch Ihre Mitarbeiter beim Parken der Firmenwagen aber trotzdem stets den Schneestatus an angrenzenden Dächern, damit Ihnen von Seiten der Versicherungen keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Auto streikt

verschneites AutoDas Szenario kennen die meisten von uns. Am Morgen einer eisigen Nacht will das Auto nicht anspringen. Für eine gewerbliche Kfz-Versicherung können sich Extras, wie beispielsweise ein Schutzbrief, lohnen. Dieser sorgt beispielsweise für Pannenhilfe rund um die Uhr oder auch die Bereitstellung eines Ersatzwagens. Ob solch ein Schutzbrief sich für Ihr Unternehmen lohnt, hängt sicherlich von Ihrer Branche und dem Einsatz der Dienstwagen ab. Zusätzliche Schutzmaßnahmen lassen sich aber generell mit dem Versicherungsanbieter besprechen und auf Ihr Unternehmen anpassen.

Situationsbedingte Risiken

Hier noch ein kurzer Hinweis auf drei aktuelle Themen, die Sie (nicht nur) in der Winterzeit unbedingt auf dem Schirm haben sollen.

Warenkreditversicherung

Rohre in LagerDa bei uns situationsbedingt die Anfragen zum Thema Warenkreditversicherung deutlich angestiegen sind, haben wir das Thema für Sie kurz und knapp in einer News aufbereitet. Alternativ können Sie sich ausführlicher in unserem Blogbeitrag zum Thema Warenkreditversicherung informieren. Dort erhalten Sie auch hilfreiche Tipps. Lesen Sie bei Bedarf gerne einmal rein.

Überprüfung Versicherungssummen

Vertrag PPAIm Verlauf des Jahres haben sich sicherlich auch bei Ihnen Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Wurden neu Maschinen angeschafft? Ist neues Büroinventar hinzugekommen? Haben sich die Lagerbestände erhöht? Es lohnt sich, im neuen Jahr die ermittelten Summen aus der Bilanz und der Inventur mit uns zu besprechen. Denn wenn sich der versicherte Wert im Vertrag Ihrer Sachversicherungen verändert hat, müssen wir das an den Versicherer weitergeben und die Versicherungssumme anpassen lassen.

Teuerung Gebäude- und Inhaltversicherung

Seien Sie auch mal darauf vorbereitet, dass sich aufgrund der gestiegenen Material- und Beschaffungskosten die Versicherungssummen in der Gebäude- und der Inhaltsversicherung durch die vereinbarte Anpassungsklausel stark erhöhen werden. In einer kurzen News erläutern wir diesen Zusammenhang und geben Ihnen hilfreiche Handlungsempfehlungen.

 

Wenn Sie zu diesen Themen Beratungsbedarf haben oder weitere Informationen wünschen, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Bis dahin – kommen Sie gut durch die kalte Jahreszeit und bleiben Sie unfallfrei!

 

Porträtbild Annika Vollmer

Die Autorin:

Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.

02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de