Stromspeicher Privathaushalt

Versicherungsschutz für private Stromspeicher

veröffentlicht um 8:08 am 13. April 2026

EVK-Büro mit PV-AnlageIn Deutschland haben erneuerbare Energien mittlerweile einen Anteil von rund 55% am Gesamt-Strommix. Parallel dazu wächst die Zahl der Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern kontinuierlich. Ein Problem bleibt jedoch: Der selbst erzeugte Strom kann nicht immer direkt verbraucht werden. Überschüsse werden ins Netz eingespeist – oft zu vergleichsweise niedrigen Vergütungen – während in den Abendstunden Strom zugekauft werden muss. Die Lösung sind Stromspeicher. Doch wie lassen sich diese aus Versicherungssicht sinnvoll absichern?

Absicherung über die Wohngebäudeversicherung

Photovoltaik Anlage auf WohngebäudeViele Hauseigentümer haben ihre PV-Anlage bereits über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Die Frage ist daher naheliegend, ob dies auch für Stromspeicher gilt. Tatsächlich zeigt sich in der Praxis, dass Batteriespeicher nicht automatisch mitversichert sind, da sie in den Bedingungen häufig nicht genannt werden. Je nach Bauart werden sie oft als Gebäudezubehör oder sonstiger Grundstücksbestandteil eingeordnet. Ein Versicherungsschutz kann dennoch bestehen, wenn der Versicherer Stromspeicher ausdrücklich einschließt oder die Bedingungen eine offene Formulierung enthalten, beispielsweise „sämtliche fest installierte Bestandteile“.

Zu beachten ist: selbst wenn der Speicher über die Wohngebäudeversicherung mitversichert ist, gelten nur die vereinbarten Gefahren der Gebäudeversicherung als versichert, also Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Somit ist ein großer Gefahrenblock der inneren Betriebsschäden wie Bedien-, Konstruktions- oder auch Materialfehler nicht versichert. Gerade diese Risiken sind bei elektronischen Speichersystemen jedoch besonders relevant.

Alternativen zur Wohngebäudeversicherung

Anstatt eine Lösung über die Gebäudeversicherung darzustellen, gibt es zwei weitere Möglichkeiten, hochwertigen Schutz für Speichereinheiten zu erhalten.

Spezielle Photovoltaik-Versicherungen

Solaranlage Montage auf DachAnbieter von speziellen PV-Versicherungen versichern die Speichereinheit in der Regel mit oder bieten zumindest den Einschluss optional an. Aber auch hier empfiehlt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Innere Betriebsschäden sind bei den meisten Anbietern, wenn überhaupt versichert, meist auf die Wechselrichter beschränkt und schließen die Speichereinheiten aus. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, die alle elektronischen Bauelemente gegen innere Betriebsschäden versichern. Der Abzug aufgrund des Anlagenalters ist ein weiterer Punkt, bei dem sich die Versicherungsprodukte unterscheiden. Viele Versicherer reduzieren die Entschädigung bereits nach wenigen Jahren, während manche in den ersten Jahren vollständig auf solche Abzüge verzichten.

Separate Versicherung für Batteriespeicher

In bestimmten Fällen kann ein eigenständiger Versicherungsschutz sinnvoll sein, etwa bei Einschränkungen in der Photovoltaikversicherung oder bei unzureichendem Schutz über Wartungsverträge oder Herstellergarantien. Hersteller bieten oft Produkt-, Leistungs- oder Kapazitätsgarantien. Diese ersetzen jedoch keine Versicherung, da sie nur bestimmte Fehler abdecken und meist keine äußeren Einwirkungen (z. B. Überspannung, Kurzschluss) einschließen. Am Markt existieren inzwischen spezialisierte Lösungen für Batteriespeicher (oft bis etwa 20 kWh).

Fazit

Die Absicherung von Batteriespeichern ist komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Während ein Basisschutz über die Wohngebäudeversicherung möglich sein kann, reicht dieser oft nicht aus, um typische Risiken vollständig abzudecken. Spezialisierte Lösungen bieten hier deutlich umfassenderen Schutz – erfordern jedoch einen genauen Blick ins Detail.

Porträtbild Eugenia Stelle

Die Autorin:

Eugenia Trebs ist seit April 2021 Teil des EVK-Teams. Hier arbeitet sie als Kundenbetreuerin im Bereich Photovoltaik.

02938/9780-38, trebs@evk-oberense.de