Karneval Umzug mit Motivwagen

Wichtige Versicherungen im Karneval - Sicher durch die 5. Jahreszeit

veröffentlicht um 8:00 am 7. Februar 2020

Eisbärkostüme im KarnevalDie Karnevalisten stehen schon in den Startlöchern für die Straßen-Umzüge am Rosenmontagswochenende. Ausgelassene Stimmung, eindrucksvolle, bunte Wagen und Partymusik – da kommt für viele Vorfreude auf. Gerade rund um die Umzüge steigt aber auch das Risiko für Schäden und Unfälle. Kaputte Flaschen, fliegende Kamelle, aber auch Vandalismus und körperliche Gewalt sind nur einige Beispiele für die Kehrseite des ausgelassenen Feierns. Welche Versicherungen Sie in der Karnevalssaison gut absichern, erläutern wir in unserem Blogbeitrag.

Kein Karneval ohne die Privathaftpflicht

Hexenverkleidungen im KarnevalSind Sie selbst der Verursacher eines Schadens greift in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sofern Sie einen anderen Menschen beispielsweise versehentlich verletzen oder dessen Kostüm beschmutzen, übernimmt diese Standardversicherung alle Kosten, die dem Geschädigten entstanden sind. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, und dass ein wirkliches Verschulden Ihrerseits vorliegt. Auch wenn Sie sicherlich über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, lohnt ein genauer Blick in die Inhalte der Police. Mindestens 10 bis 20 Millionen Euro Deckungssumme sind zwingend erforderlich. Denn bei Unfällen mit Personenschäden können solche Summen aufgrund von Schmerzensgeldzahlungen, Rentenleistungen etc. schnell zusammenkommen. Generell macht es Sinn, alte Privathaftpflichtverträge zu aktualisieren, da die neueren Verträge in der Regel über bessere Bedingungen verfügen – und das bei gleichen oder sogar geringeren Beiträgen.

Alkoholkonsum und Versicherungsschutz

Liegendes Sektglas mit KonfettiWichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Thema Alkoholkonsum. Ob eine Versicherung nämlich beispielsweise bei einem von Ihnen verursachten Glasschaden für die Kosten aufkommt, hängt auch davon ab, ob und wie viel Alkohol Sie konsumiert haben. Durch leichten Alkoholgenuss verliert niemand den Anspruch auf Erstattung des Schadens. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie stark alkoholisiert waren. Dies kann gegebenenfalls sogar den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Hier gibt es unter den Versicherern jedoch keine einheitliche Promille-Grenze. Wenn Sie es genau wissen möchten, hilft ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bei Unfallversicherungen gilt beispielsweise häufig eine Grenze von 1,3 Promille.

Allgemeines Risiko im Karneval

Apropos Unfallversicherung. Wenn Sie zum Beispiel während des Rosenmontags-Umzugs auf einer Kamelle ausrutschen und zum Arzt müssen, übernimmt natürlich Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten. Sollten durch den Sturz jedoch schwerwiegende Verletzungen oder sogar Langzeitfolgen entstehen, ist es hilfreich, wenn Sie über eine private Unfallversicherung verfügen. Diese entschädigt Sie finanziell, wenn Sie durch einen Unfall bleibende Schäden davontragen. Generell gilt: wer im Karneval feiert, muss damit rechnen, dass etwas auf dem Boden liegt, auf dem man ausrutschen könnte. Auch von fliegenden Kamellen getroffen zu werden, ist ein allgemeines Risiko. Der Veranstalter eines Karnevalsumzugs haftet bei solchen Unfällen nicht und muss auch kein Schmerzensgeld zahlen.

KFZ-Schäden im Karneval

Doch wie schaut es mit Beschädigungen an Autos oder Wohngebäuden aus? Wenn Fahrzeuge am Straßenrand oder sogar Häuser durch die Wagen eines Umzugs beschädigt werden, haftet der Veranstalter, sofern er gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Absperrungen nicht ausreichend waren. Kommt es durch einen Einzelnen zu Schäden an Autos oder Wohngebäuden, haftet der Verursacher. Das Problem: gerade im Karnevalstrubel lässt sich der Schuldige oft nur schwer identifizieren. Deswegen ist hier die Qualität des eigenen Versicherungsschutzes entscheidend.

Fliegende BonbonsDie Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden am Haus und an Dingen, die fest mit dem Haus verbunden sind, wie Briefkästen, Balkone oder Garagen. Bei Schäden an Ihrem Auto wie beispielsweise abgebrochene Spiegel oder eingeschlagene Scheiben springt – bei nicht ermittelbarem Verursacher – Ihre KFZ-Versicherung ein. Was diese leistet, hängt von Ihrem Versicherungsschutz ab. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten, wenn es zu einem Brand oder einer Explosion an Ihrem Auto kommt. Sie zahlt aber auch bei Glasschäden. Jedoch übernimmt sie keine Kosten für Lackschäden, etwa durch herabfallende Süßigkeiten. Die Vollkaskoversicherung greift zusätzlich bei Schäden durch Vandalismus wie zerkratztem Lack oder einer verbeulten Motorhaube. Beachten Sie aber, dass gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung fällig wird. Hier hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz bei Schlägereien

Science Fiktion Verkleidung WikingerUnd wenn Sie bei einer Karnevalsfeier in einer Kneipe ungewollt in eine Schlägerei geraten? Bei Schlägereien kommt es immer darauf an, wer begonnen hat und ob beide Parteien aktiv beteiligt waren. Werden Sie unbeabsichtigt in eine Schlägerei verwickelt, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten und etwaige Spätfolgen aufkommen. Und diese Kosten können immens sein, wenn lange Krankenhausaufenthalte oder sogar eine Berufsunfähigkeit die Folge sind. Bei Personenschäden sind Beträge im sechsstelligen Bereich keine Seltenheit. Auch hier sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung gut abgesichert. Generell gilt: die private Haftpflicht kann bei vorsätzlichen sowie angezettelten Schlägereien erlöschen. Das gilt auch und insbesondere, wenn diese unter Alkoholeinfluss stattgefunden haben.

Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz oder möchten diesen prüfen lassen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Übrigens, wir bieten auch Versicherungsschutz für Karnevalsvereine. Helau und Alaaf!

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de