Home Office Arbeitsplatz mit Laptop, Smartphone und Notizblock

Versicherungsschutz im Home Office - wenn Berufliches und Privates verschmelzen

veröffentlicht um 7:00 am 27. Juli 2020

Noch nie haben so viele Arbeitnehmer in Deutschland im Home Office gearbeitet wie in Zeiten der Corona-Krise. Mit der Minimierung der Ansteckungsrisiken und der höheren Flexibilität geht auch eine größere Verantwortung für Sie als Arbeitnehmer einher. Wir klären in unserem neuen Blogbeitrag für Sie, wie es mit dem Versicherungsschutz im Home Office ausschaut und wie weit dieser überhaupt reicht.

Wer haftet bei Arbeitsunfällen im Home Office?

Auch im Home Office sind Sie gesetzlich unfallversichert. Genauso wie im Büro. Sollte es also zu einem Unfall am heimischen Schreibtisch kommen, sind Sie abgesichert. Dabei ist aber eines wichtig: Im Unterschied zum Büro sind Sie nur bei solchen Tätigkeiten geschützt, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dies gilt ausnahmslos nicht für Unterbrechungen der Arbeit.

Unterbrechung der Arbeit

Gespräch am Kaffeeautomaten Aber was versteht man unter dem Passus Unterbrechung? Und was gehört genau zur Arbeit und was nicht? Nehmen wir als Beispiel den Gang zur Kaffeemaschine oder auf die Toilette. Wenn Sie im Büro auf dem Weg zur Toilette oder zum Kaffeeautomaten die Treppe herunterfallen, gilt dies als klassischer Betriebsunfall. Genau das gleiche Szenario zu Hause wird dagegen nicht als Arbeitsunfall gewertet. Klingt erst mal unlogisch. Der Hintergrund ist der Folgende: In den Büroräumen hat der Arbeitgeber (auch in Form der /s Sicherheitsbeauftragten) direkten Einfluss auf die Gegebenheiten vor Ort, also beispielsweise auf die Sicherheit der Einrichtung. Dies hat er im privaten Bereich natürlich nicht. Laut Bundessozialgericht kann man den Arbeitgeber nicht für die Risiken in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich machen. (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 2 U 5/15 R)

Handlungstendenz

Maßgeblich für eine Bewertung als Arbeitsunfall ist aber im Home Office nicht unbedingt der Ort der Unfalls, also in unserem Szenario die Treppe, sondern der direkte Zusammenhang mit der beruflichen Aufgabe. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Handlungstendenz. Fällt ein Arbeitnehmer im Home Office die Treppe hinunter, weil er im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die er für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall anders als der Sturz beim Toilettengang oder beim Kaffeeholen versichert.

Zusammenfassend gilt also: Wer im Homeoffice etwas tut, was nicht in direktem Zusammenhang zu seiner Arbeit steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert. 

5 Tipps bei Versicherungsschäden im Home Office

Wenn Sie aber in direkten Zusammenhang mit Ihren Arbeitsaufgaben einen Unfall im Home Office erleiden, sollten Sie im Falle eines Versicherungsschaden die folgenden Tipps beherzigen. Denn Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie zum Unfallzeitpunkt die Absicht hatten, etwas Berufliches zu tun.Laptop mit Videobearbeitungssoftware

1 Sichern Sie Beweise.

2 Dokumentieren Sie, was Sie zum Unfallzeitpunkt gemacht haben, also z.B. welches Dokument Sie bearbeitet haben, mit wem Sie telefoniert haben etc.

3 Machen Sie ggf. Screenshots, sichern Sie Mails oder Anruflisten.

4 Es kann auch sinnvoll sein, jemanden möglichst zeitnah die Situation zu schildern, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Dies kann beispielsweise der Nachbar oder auch der Arzt sein. Das ist wichtig, da viele Mitarbeiter allein im Homeoffice sitzen und so keine unmittelbaren Zeugen haben.

5 Agieren Sie zeitnah. Wer Tage damit wartet, den Arbeitgeber zu informieren oder sich Zeugen zu suchen, wird es schwerer haben, die Richter davon zu überzeugen, dass die Verletzung ein Arbeitsunfall ist.

Fakt ist: Sie haben eine bessere Chance, dass die gesetzliche Unfallversicherung einspringt, wenn Sie Belege für den beruflichen Zusammenhang des Unfalls vorweisen könnten.

Private Unfallversicherung

Vor diesem Hintergrund und wenn Sie im Home Office rundum abgesichert sein wollen, dann macht eine private Unfallversicherung Sinn. Diese kommt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen für durch einen Unfall entstandene Kosten wie zusätzliche Therapien oder notwenige Umbaumaßnahmen auf. Das gilt natürlich auch unabhängig vom Home Office, etwa bei Freizeitaktivitäten.

Wer haftet bei Schäden an Arbeitsmitteln im Home Office?

Wenn ein Arbeitgeber Home Office anordnet, dann muss er Ihnen auch die notwendigen Arbeitsmittel dafür zur Verfügung stellen. In der Regel reicht dabei ein Laptop mit entsprechenden Zugängen zum Firmenserver und für die Arbeit notwendigen Programmen. Und was passiert im Schadenfall?

Leichte Fahrlässigkeit

verschütteter KaffeeGenerell gilt: ein Arbeitgeber haftet für Schäden im Home Office genauso wie für Schäden am normalen Arbeitsplatz. Nehmen wir ein Schadenbeispiel: Sie verschütten Ihren Kaffee auf dem Firmen-Laptop und er wird irreparabel geschädigt. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, denn der Schaden wird als leichte Fahrlässigkeit gewertet. Als leicht fahrlässig gelten leicht entschuldbare Nachlässigkeiten, die jedem einmal passieren können. Neben dem Verschütten von Getränken auf Arbeitsmaterialien oder Arbeitsmitteln kann dies auch das Stolpern über das Ladekabel des Laptops sein, der daraufhin auf den Boden fällt. Für solche Missgeschicke gilt: der Arbeitgeber haftet für die Schäden.

Grobe Fahrlässigkeit

Anders sieht es aus, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz entsteht. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie als Arbeitnehmer eindeutige Verhaltensregeln missachten. Dann haften Sie als Arbeitnehmer. Das gilt natürlich auch bei Vorsatz, also wenn Sie einen Schaden absichtlich verursachen. Sollten Sie sich im Home Office so sehr über Ihren Chef ärgern, dass Sie den Firmenlaptop aus dem Fenster werfen, dann müssen Sie den entstandenen Schaden auch ersetzen.

Sollten Sie noch Fragen zum Versicherungsschutz im Home Office haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Auch wenn einige von uns derzeit ebenfalls im Home Office arbeiten, sind wir unter den bekannten Kontaktdaten wie gewohnt für Sie erreichbar.

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de