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Versicherungsschutz im Garten

veröffentlicht um 6:10 am 17. Juli 2025

Mit den ersten langen Sommertagen haben viele von uns die Gartensaison längst eingeläutet. Auch in den Sommerferien ist der eigene Garten einer der Hauptaufenthaltsorte. Aber wie ist es um den Versicherungsschutz im Garten bestellt? Welche Versicherung haftet, wenn es zu Schäden an Gartenmöbeln, Gartenhäuschen oder Mähroboter kommt? Und wie schaut es aus in punkto Zecken? In diesem Blogbeitrag nehmen wir die einzelnen Gefahrenquellen im Garten unter die Lupe und geben Tipps zur Absicherung.

1. Gartenmöbel und -geräte

Gartenmöbel und SpielturmOb Gartenmöbel, Gartengeräte und Co. in der Hausratversicherung abgesichert sind, hängt von der Ausgestaltung der Police ab. Es gibt Hausratversicherungen auf dem Markt, die den Garten miteinschließen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Grünfläche sich auf dem versicherten Grundstück befindet. Zudem müssen Gartenmöbel, Spielgeräte und Co. explizit über die Gartendeckung der Hausratpolice mitversichert sein. Ist dies der Fall, dann deckt die Hausratversicherung Gartenschäden durch Brand, Überspannung, Sturm, Hagel, austretendes Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus ab. Je nach Tarif schützt die Hausratversicherung dann zum Beispiel Gartenmöbel, Gartengeräte, Spiel- und Sportgeräte, Grills, Gegenstände, die im Gartenaus oder Schuppen lagern, etc. Sind in Ihrer Hausratversicherung Elementarschäden enthalten, sind diese ebenfalls abgesichert.

Tipp: Schauen Sie genau in die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung, um den Umfang und die Inhalte zu prüfen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

2. Mähroboter im Garten

Mähroboter und RasenmäherWie schaut es bei den immer beliebter werdenden Mährobotern und deren Absicherung aus? Beinhaltet Ihr Hausratvertrag die oben erwähnte Gartendeckung, ist der smarte Rasenmäher genauso abgesichert wie oben beschrieben. Das gilt zum Beispiel auch für Kurzschluss, Blitzeinschlag oder Überspannung, sollte der Mähroboter beispielsweise während eines Gewitters mit dem Stromnetz verbunden sein. Eine Hausratversicherung mit erweiterter Deckung im Garten sichert Ihren Rasenroboter meist auch bei einfachem Diebstahl ab. Voraussetzung dafür ist, dass das Grundstück, von dem der Mähroboter gestohlen wird, auch eingefriedet ist.

Tipp: Schäden, die durch den Mähroboter Dritten entstehen, fallen nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Hier greift die private Haftpflichtversicherung, die für Sach- oder Personenschäden an Dritten aufkommt.

3. Gartenhaus, Schuppen, Gewächshäuser und Co.

Gartenhaus und PergolaIhre Wohngebäudeversicherung kann auch auf Nebengebäude, die sich auf dem gleichen Grundstück wie der Garten und das im Versicherungsvertrag aufgeführte Gebäude befinden, ausgeweitet werden. Ist zum Beispiel Ihre Gartenlaube explizit mitversichert, übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung Schäden, die Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser daran verursachen. Je nach Tarif sind auch Beschädigungen nach Einbruch und Vandalismus abgedeckt. Schließen Sie zusätzlich einen Extremwetterschutz ab, sind auch Schäden an der Laube mitversichert, die durch Naturgefahren entstehen.

Tipp: Ebenso wie bei der Hausratversicherung auch sind im Garten befindliche Nebengebäude nicht zwangsläufig in der Gebäudeversicherung abgesichert. Es bedarf vielmehr der schon oben erwähnten erweiterten Deckung. Sollten Sie teure Gartenhäuser, Gewächshäuser o.ä. nachträglich im Garten bauen, denken Sie auf jeden Fall daran, diese dem Versicherer anzuzeigen und den Umgang der Police bei Bedarf zu erweitern.

4. Zecken im Garten

Zecken im GartenZecken sind auch im Garten ein ungeliebter Besucher und können erhebliche Gesundheitsschäden hervorrufen. Sie sind potenzielle Überträger von Krankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Erwischt einen eine infizierte Zecke, kann dies ernste gesundheitliche Folgen haben. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene. Zumindest gegen die finanziellen Konsequenzen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung kann man vorsorgen: mit einer Unfallversicherung. Viele Versicherungspolicen bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Dabei ist aber ein Blick auf die Details entscheidend, denn Zecken selbst nennen nur recht wenige Anbieter in ihren Bedingungen. Vielmehr ist von Tier- und/ oder Insektenstichen und/oder -bissen die Rede.

Tipp: Achten Sie bei Ihrer Unfallversicherung auf eine korrekte Definition der Infektionsursache. Nur so können Sie sicher sein, dass im Schadenfall auch alle Kosten übernommen werden. Gehen Sie hier für Ihre Angehörigen und sich selbst kein unnötiges Risiko ein.

Für alle dargestellten Risiken und ihre Absicherungsmöglichkeiten gilt: Werfen Sie im Zweifel einen genauen Blick in die Vertragsunterlagen und die jeweiligen Bedingungen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Schutz zu prüfen und Ihre Absicherung optimal auf Ihre individuelle Lebenssituation auszurichten.

 

Porträtbild Annika Vollmer

Die Autorin:

Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.

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