Butterblumen vor balenm Himmel mit Wolken

Versicherungsschutz im Frühling - damit Sie das schöne Wetter genießen können

veröffentlicht um 7:42 am 21. März 2022

Frühlingsblüher und GartenwerkzeugEndlich kommt der Frühling. In diesem Jahr sehnen wir ihn uns sicherlich noch stärker herbei als sonst. Ob Fahrradfahren, Inlineskating oder Gartenarbeit – für viele von uns sind die ersten schönen Tage des Jahres der Auftakt in die persönliche Draußen-Saison. Damit Sie den Frühling in vollen Zügen genießen können, checken wir für Sie den notwendigen Versicherungsschutz.

1. Private Haftpflichtversicherung

FeuerOb Sportler oder nicht, eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen, falls Sie anderen fahrlässig einen Schaden zufügen. Verursachen Sie auf dem Fahrrad oder mit Inlinern beispielsweise einen Unfall oder setzen Sie beim Grillen die Palisaden Ihres Nachbars in Brand, dann leistet in diesen Fällen die private Haftpflichtversicherung. Und das ist auch gut so. Denn insbesondere bei Personenschäden fallen im Nachgang oft enorme Summen an.

Tipp:

Prüfen Sie oder lassen Sie prüfen, ob die Deckungssumme Ihres Vertrags mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden beträgt.

2. Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeits-versicherung

Unfall bei Inline SkatingWenn Sie sich bei sportlichen Aktivitäten oder bei der Gartenarbeit selbst verletzen, leistet eine Unfallversicherung und im Fall der Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Unfallversicherung zahlt, wenn Sie nach einem Unfall einen bleibenden Schaden, eine sogenannte Invalidität, davontragen. Dabei handelt es sich nicht nur um Unfälle im eigentlichen Sinne, etwa ein Sturz mit dem Fahrrad oder auf Inlinern, auch ein Zeckenbiss beispielsweise wird aus Sicht der Versicherer als Unfall bewertet. Ob sich eine private Unfallversicherung für Sie lohnt, kommt auf Ihre individuelle Lebenssituation an und lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel deutlich wichtiger ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet eine monatlich vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren letzten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Tipp:

Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sollte so hoch gewählt sein, dass Sie Ihren laufenden Verpflichtungen wie Miete, Kredite, Strom, Wasser, Lebenshaltungskosten etc. nachkommen können, wenn Sie berufsunfähig werden. Es empfiehlt sich, zwischen 60 und 75 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens abzusichern.

3. Hausratversicherung

Gartenmöbel auf TerrasseNicht selten befinden sich auf der Terrasse Gegenstände von beträchtlichem Wert wie Gartenmöbel oder ein teurer Grill. In der Regel schließt eine Hausratversicherung auch die an den Versicherungsort direkt angrenzende Terrasse mit ein. Prüfen Sie aber in jedem Fall, ob diese auch bei Diebstahl im Freien oder Sturmschäden eintritt. Wichtig ist, dass die Gegenstände, die auf der Terrasse aufbewahrt werden, auch in die Versicherungssumme eingerechnet werden.

Tipp:

Nicht alle Bedingungen sehen die Mitversicherung sämtlicher Gegenstände in Ihrem Garten vor. Lassen Sie gerne Ihren Vertrag von uns prüfen.

 

4. Versicherungsschutz von Fahrrädern

Mountainbikes vor HolzwandMit dem Frühlingsanfang startet für viele die Radsaison. Zeit, um einen Blick auf den Versicherungsschutz für Ihr Rad zu werfen. In der Regel ist Ihr Fahrrad über die Hausratversicherung abgesichert ist. Diese umfasst den Schutz gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, Raub, Sturm und Hagel sowie, sofern gewählt, auch Elementarschäden. Allerdings gilt dies nur an dem Risikoort, der im Hausratvertrag genannt ist. Fahrraddiebstahl kann als generelle Gefahr in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden.

Tipps:

Achten Sie darauf, welche Sicherungsvorschriften der Versicherer vorgibt und ob eine Nachtzeitklausel integriert ist. Denn viele Versicherer verzichten inzwischen auf diese Einschränkung.

Pedelecs vor der KapelleWenn Ihnen die reine Versicherung des Fahrrades am Risikoort sowie gegen Fahrraddiebstahl ausreicht, sind Sie mit einem Hausrat-Vertrag gut bedient – sofern der volle Wert versichert ist.  Wollen Sie weitere Risiken absichern, sollten Sie über eine separate Versicherung nachdenken. Mehr Tipps dazu in unserem Blogbeitrag.

Natürlich ist die Darstellung der Frühlingsrisiken nicht abschließend. Wir hoffen dennoch, dass Sie einen ersten Einblick in die Thematik gewinnen konnten. Wenn Sie mehr zu den einzelnen Themen erfahren möchten oder eine Beratung benötigen, dann kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de