Collage E-Scooter Mofa Pedelec

Aus grün wird schwarz: Neue Versicherungskennzeichen für Mopeds und Co.

veröffentlicht um 6:27 am 23. Februar 2026

Mopeds, Mofas, E-Scooter und Kleinroller müssen in Deutschland haftpflichtversichert sein. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, macht sich strafbar. Da der Versicherungsschutz jedes Jahr automatisch zum 28. Februar endet, besteht nun wieder Handlungsbedarf: Die bisherigen grünen Versicherungskennzeichen sind nur noch bis einschließlich 28. Februar 2026 gültig. Ab dem 1. März 2026 dürfen ausschließlich die neuen schwarzen Kennzeichen verwendet werden.

Wie beantrage ich ein Versicherungskennzeichen?

Vertrag PPAUnsere Bestandskunden wurden schon rechtzeitig informiert. Für Neuanträge benötigen wir folgende Angaben:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
  • Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
  • Angaben zum Fahrerkreis
  • Bankverbindung

Wichtig: Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach dem Alter des jüngsten Fahrers (unter oder über 23 Jahre). Das Kennzeichen wird Ihnen dann per Post zugestellt.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Versicherungspflichtig sind unter anderem:

  • Mopeds und Mofas,
  • Motorroller,
  • E-Scooter,
  • Segways,
  • S-Pedelecs und
  • bestimmte Quads und Trikes.

Entscheidend ist, dass diese Fahrzeuge keine reguläre Zulassung mit amtlichem Kennzeichen benötigen, sondern mit einem jährlichen Versicherungskennzeichen geführt werden.

Reicht die Haftpflichtversicherung aus?

Straße im Wald mit WildqwechselschildDie gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen zugefügt werden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind darüber nicht versichert. Eine zusätzliche Teilkaskoversicherung ist umfassender und leistet zusätzlich bei Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Marderbiss und Sturm- und Hagelschäden. Gerade bei hochwertigen oder neuen Fahrzeugen solltet Ihr über den Abschluss einer Teilkaskoversicherung nachdenken.

Worauf sollte bei der Tarifwahl geachtet werden?

Vertrag mit FüllerDie Höhe des Beitrags sollte nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Wichtig ist beispielsweise auch die Deckungssumme. Diese sollte mindestens 100 Millionen Euro je Schadenfall betragen bzw. mindestens 15 Millionen Euro je geschädigter Person. Auch grobe Fahrlässigkeit sollte unbedingt mitversichert sein. Werft auf jeden Fall einen genauen Blick in die Bedingungen, damit es im Schadenfall nicht zu unangenehmen Überraschungen aufgrund von Leistungsausschlüssen kommt. Gerne beraten wir Euch diesbezüglich.

Was gilt bei Verkauf oder späterem Versicherungsbeginn?

Verkauf während der Saison
Der Versicherer sollte unverzüglich informiert werden. Bereits gezahlte Beiträge für nicht genutzte Monate werden in der Regel anteilig erstattet.

Versicherungsbeginn nach dem 1. März
Wer erst später im Jahr einsteigt, zahlt nur für die verbleibenden Monate bis zum nächsten 28. Februar 2027.

Annika lachend Besprechungsraum MitarbeiterzufriedenheitFazit

Mit dem Wechsel von grün auf schwarz beginnt am 1. März 2026 eine neue Versicherungssaison. Das Versicherungskennzeichen ist Pflicht – und gleichzeitig der sichtbare Nachweis eines bestehenden Haftpflichtschutzes. Wer rechtzeitig handelt, stellt sicher, dass das Fahrzeug lückenlos versichert ist und vermeidet rechtliche Risiken. Bei Fragen kommt gerne jederzeit auf uns zu.

Porträtbild Annika Vollmer

Die Autorin:

Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.

02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de