Straße im Herbst

Wenn die Blätter fallen: Wichtige Versicherungen im Herbst

veröffentlicht um 8:00 am 21. Oktober 2019

Parkbänke im Herbst mit LaubMit dem Herbst verbinden die einen bunte Blätter, Herbstsonne und Drachensteigen. Andere eher Herbststürme und nasse Blätter auf den Straßen. Egal ob goldener Herbst oder nicht, checken Sie mit unserem Blogbeitrag Ihren Versicherungsschutz.

Vor den Gefahren des Herbstes schützen verschiedene Versicherungen. Erste typische Herbstgefahr: rutschige Bürgersteige, Gehwege und Straßen. Das führt zu Räum- und Streupflichten für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.

Räum- und Streupflichten -nicht nur im Herbst

Für Hauseigentümer gilt die Verkehrssicherungspflicht. Diese ist gesetzlich geregelt. Als Besitzer von Immobilien müssen Sie die Bürgersteige rund um Ihr Haus regelmäßig vom Herbstlaub, Schnee und Eis befreien. Laub auf der Straße im HerbstDenn sollte durch nasses Laub oder glatte Bürgersteine rund um Ihr Haus ein Unfall passieren, kann der Geschädigte von Ihnen Schadenersatz verlangen. Da es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Rechtsprechungen gibt und die Pflichten von Gemeinde zu Gemeinde differieren können, empfiehlt sich für Hauseigentümer eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung. Das gilt insbesondere, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. Denn anders als bei der Eigennutzung einer Immobilie besteht üblicherweise als Vermieter kein Versicherungsschutz über die eigene Privathaftpflicht. Die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung schützt vor möglichen finanziellen Folgen wie Schmerzensgeld oder Ansprüchen aus der Berufsgenossenschaft. Nutzen Sie die Immobilie selbst, besteht in der Regel Versicherungsschutz über Ihre private Haftpflichtversicherung. Auch als Mieter sollten Sie Säuberungspflichten beim Herbstlaub oder Schneefall beachten, wenn diese Ihnen vom Vermieter übertragen worden sind. Auch hier sind Schadenfälle in der Regel Teil der privaten Haftpflichtversicherung.

Wildwechsel und Wildunfälle im Herbst

Wildwechsel Das zweite typische Herbstrisiko insbesondere für Auto- und Motorradfahrer: Wildwechsel. Im Herbst überqueren Rehe, Wildschweine und andere Waldbewohner vermehrt Autobahnen oder Landstraßen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Wildunfälle stetig gestiegen. Im Schnitt kollidieren jeden Tag knapp 800 Wildtiere mit Autos. Kollisionen können hohe Sach- und noch schlimmer Personenschäden verursachen. Auch wenn Sie sehr vorsichtig fahren, sind Sie vor einem Zusammenstoß nicht gefeit. Je höher die Geschwindigkeit, desto geringer die Chance, dass Sie das Fahrzeug rechtzeitig abbremsen können. Wildschwein beim Wildwechsel im HerbstBei einem Schaden am eigenen Fahrzeug infolge einer Kollision mit einem Wildtier wie einem Reh oder Wildschwein greift die Teilkasko. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Besteht eine Teilkaskoversicherung, sind Sie definitiv auf der sicheren Seite.

Vorgehensweise nach einem Wildunfall

Für die Versicherung ist bei einem Wildunfall die Beweis- und Spurensicherung besonders wichtig. Hier einige Tipps, die Sie bei bzw. nach einem Wildunfall (ob mit oder ohne Teilkaskoversicherung) beachten sollten:

  1. Weichen Sie kleineren Tieren nicht aus! Durch riskante Ausweichmanöver gefährden Sie nicht nur sich selbst und die Fahrzeuginsassen, sondern auch weitere Verkehrsteilnehmer.
  2. Bei größeren Tieren (wie Wildschweinen und Hirschen) sollten Sie versuchen, Ihr Fahrzeug zum Stehen zu bringen, damit es nicht zu einer Kollision kommt. Das gilt natürlich nur dann, wenn es die Verkehrslage zulässt.
  3. Sollte es zu einer Kollision gekommen sein, halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle. Denken Sie an Warndreieck, Warnblinklicht und Warnweste.
  4. Benachrichtigen Sie anschließend die Polizei. Diese informiert in der Regel den zuständigen Förster. Bei möglichen Verletzungen wie beispielsweise einem Schleudertrauma, lassen Sie sich bitte noch von einem Arzt untersuchen. Etwaige dauerhafte Verletzungen können Sie bei einer bestehenden Unfallversicherung geltend machen (siehe unten).
  5. Lassen Sie den Unfall durch die Polizei protokollieren und lassen Sie sich eine Wildschadenbescheinigung für die Versicherung ausstellen.
  6. Halten Sie die Unfallspuren (Schaden am Fahrzeug, Haarreste etc.) in Form von Fotos fest. Wenn Sie ein Ausweichmanöver nicht verhindern konnten, dokumentieren Sie ebenfalls die Gegebenheiten.
  7. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, lassen Sie es abschleppen. Gegebenenfalls besteht Versicherungsschutz über einen Schutzbrief oder eine ADAC-Mitgliedschaft.
  8. Melden Sie uns den Schaden. Reichen Sie uns hierzu die Wildschaden-bescheinigung und Fotos ein. Parallel können Sie bereits einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt erstellen lassen.
  9. Anschließend kümmern wir uns um die weitere Bearbeitung des Schadens und teilen Ihnen die nächsten Schritte sowie die Reparaturfreigabe mit.

Sinnvolle Ergänzung nicht nur im Herbst: die private Unfallversicherung

Wie bereits oben angesprochen kann eine private Unfallversicherung eine gute Ergänzung zu Ihren bestehenden Versicherungsverträgen sein. Insbesondere an nassen Herbsttagen oder verschneiten, eisigen Wintertagen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nämlich nur bei Unfällen im Beruf bzw. auf den Wegen zur Arbeit und nach Hause. Passiert der Unfall in Ihrer Freizeit, besteht darüber kein Versicherungsschutz. Die private Unfallversicherung greift dagegen bei den verschiedensten anderen Unfällen. Wichtig ist, dass der Schaden plötzlich und von außen auf den Körper eingewirkt hat. Eine private Unfallversicherung leistet bei dauerhaften Beeinträchtigungen. Klassisches Beispiel: ein Beinbruch heilt nicht zu 100% und es bleibt eine Beeinträchtigung des Beines zurück. Die Versicherungssumme ist flexibel und auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn aufgrund der dauerhaften Beeinträchtigung Ihr Fahrzeug oder Ihr Haus umgebaut werden muss. Diese Leistung ist die Grundabsicherung in der Unfallversicherung.

Folgende Bausteine können zusätzlich abgeschlossen werden:

  • Todesfallleistung
  • Unfallkrankenhaustagegeld
  • Unfallrente

Wenn Sie diesbezüglich Beratungsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir hoffen weiterhin auf einen goldenen Herbst. Bleiben Sie unfallfrei!

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de