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Betriebliche Altersvorsorge mit Unterstützungskassen

veröffentlicht um 6:20 am 13. Januar 2025

Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer essenziell wichtig. Um Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, kann in diesem Zusammenhang eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ein. Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Die Direktversicherung haben wir im Rahmen eines Blogbeitrags bereits behandelt.  Deswegen konzentrieren wir uns diesmal auf das Thema Unterstützungskasse. Wir erläutern das Konzept, geben Tipps für den Abschluss und zeigen auf, wann und für wen dieser Durchführungsweg Sinn macht.

Kordula Schwane mit FAQ SchildWas ist eine Unterstützungskasse?

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersvorsorgeleistungen erbringt.

Generell unterscheidet man zwei Arten von Unterstützungskassen. Da sich die firmeneigenen Unterstützungskassen eher für Großunternehmen und Konzerne eignen, konzentrieren wir uns in diesem Beitrag auf die Gruppenunterstützungskassen. Diese stehen als überbetriebliche Versorgungseinrichtungen grundsätzlich jedem Unternehmen offen und eignen sich somit auch für kleine und mittelständische Betriebe.

Die Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert erfolgen.

Wie funktioniert die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge?

Schreibtisch Fürungskraft D&OBei der arbeitgeberfinanzierten Variante zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag, eine sogenannte Zuwendung, in die Unterstützungskasse ein. Aufgrund steuerrechtlicher Anforderungen müssen diese Zuwendungen bis zum Rentenbeginn fortlaufend, gleichbleibend oder steigend vorgesehen werden. Einmalige oder variable Zuwendungen sind nicht möglich. Der Arbeitnehmer erhält von der Unterstützungskasse eine schriftliche Zusage über die Höhe der Zuwendungen.

Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse können Sie als Betriebsausgaben absetzen. Diese wirken somit steuermindernd für Ihr Unternehmen. Die spätere Auszahlung an den Mitarbeiter ist als Kapitalleistung oder monatliche Rentenzahlung möglich und erfolgt entweder über Ihr Unternehmen oder über die Unterstützungskasse.

Wie funktioniert die arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge?

Vertrag mit FüllerBei der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge finanzieren die Arbeitnehmer die Beiträge an die Unterstützungskasse aus dem eigenen Einkommen (Entgeltumwandlung). Auch hier sind Sie als Arbeitgeber Vertragspartner der Unterstützungskasse. Im Rahmen der Entgeltumwandlungsvereinbarung wird schriftlich festgelegt, welchen Betrag der Mitarbeiter monatlich einzahlen will. Diese Summe wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse überwiesen. Der Arbeitnehmer spart die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge und die auf den Betrag anfallenden Steuern.

Auch eine Kombination aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung ist möglich.

Welche Vorteile hat die Unterstützungskasse für Sie als Arbeitgeber?

  • Sie als Arbeitgeber müssen sich nicht um die Verwaltung kümmern, da dies die Unterstützungskasse für Sie übernimmt.
  • Beiträge und Verwaltungskosten können als Betriebsausgaben steuerwirksam geltend gemacht werden.
  • Die von der Unterstützungskasse übernommenen Leistungsversprechen sind bilanzneutral. Da sie keine Rückstellungen bilden müssen, stärkt das die Liquidität Ihres Unternehmens.
  • Mit dem Angebot einer Unterstützungskasse steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität mit positiven Effekten auf Mitarbeitergewinnung, -bindung und -motivation.

Wann macht eine Unterstützungskasse Sinn?

Die Unterstützungskasse eignet sich beispielsweise zum Aufbau einer Zusatzversorgung für das Management, etwa für leitende Mitarbeiter, Manager oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für Gesellschafts-Geschäftsführer. Denn Gutverdiener profitieren in besonderem Maße von dem Modell der Unterstützungskasse, da die Beiträge anders als bei der Direktversicherung unbegrenzt steuerfrei sind.

Das Modell der Unterstützungskasse macht aber auch als ergänzende arbeitgeberfinanzierte Versorgung für alle anderen Mitarbeiter Sinn, etwa in Kombination mit einer Direktversicherung. Das gilt insbesondere dann, wenn der Förderrahmen bereits ausgeschöpft ist.

Jedoch eignet sich das Modell der Unterstützungskasse nicht für Selbstständige und Freiberufler oder wenn flexible Beiträge oder ggf. auch Beitragssenkungen in Betracht kommen.

Worauf müssen Sie beim Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Unterstützungskasse achten?

Icon BausteineZusatzleistungen

Behalten Sie mögliche Zusatzleistungen im Blick, denn hier unterscheiden sich die Angebote der Unterstützungskassen. Bei einigen sind zum Beispiel Leistungen für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einschließbar oder beispielsweise eine Hinterbliebenenabsicherung.

Icon ListeTarifmodell

Achten Sie auf das Tarifmodell. Sie sollten nicht alles zulassen, was möglich ist. So eine Vorgehensweise sorgt nämlich beispielsweise dafür, dass Kollektivrabatte entfallen und die Haftung aus Unternehmenssicht unnötig erhöht wird.

Icon Massage HandSanierung

Wenn es für Sie relevant ist, gibt es Möglichkeiten mit bestimmten Modellen der Unterstützungskasse alte Pensionssysteme zu sanieren.

Icon GeldscheineVerwaltungsgebühren

Je nach Unterstützungskasse fallen unterschiedliche Verwaltungsgebühren an.  Hier sollten Sie genau prüfen, um unnötige Kosten zu sparen.

 

Wenn Sie über die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge nachdenken, lassen Sie sich gerne ausführlich von unseren Vorsorgespezialisten beraten. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Auswahl des individuell sinnvollsten Durchführungswegs, sondern haben für Sie auch die Details der jeweiligen Angebote im Blick. Kommen Sie bei Bedarf gerne auf uns zu.

Poträtbild Katrin Köhne

Die Autorin:

Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.

02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de