TransportVersicherung LKW Tunnel

Sicher unterwegs: Die Transportversicherung

veröffentlicht um 11:10 am 14. Juni 2024

Die Transportversicherung ist für jedes Unternehmen relevant, das Waren bezieht und versendet oder Güter im Werkverkehr transportiert. In unserem Blogbeitrag klären wir, welche Gefahren versichert sind, wer für diese Versicherung verantwortlich ist und welche Fallstricke es zu beachten gilt.

Welche Gefahren sind versichert?

Die Transportversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Das heißt der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, zum Beispiel Transportmittelunfall oder Einbruchdiebstahl.

Wer ist für die Transportversicherung verantwortlich?

Lagwer LKW TransportversicherungDie vereinbarten Lieferbedingungen sind zur Klärung der Verantwortlichkeit von großer Bedeutung. Denn diese regeln die Gefahrtragung der Güter während des Transports. In vielen Fällen lässt sich aus der Gefahrtragung auch der Bedarf für eine Transportversicherung ableiten. Dies ist jedoch nicht immer zutreffend, da Lieferbedingungen beispielsweise bei Vereinbarung der Incoterms CIF und CIP vorsehen, dass der Verkäufer Versicherungsschutz für die Gefahrtragung des Käufers zu besorgen hat.

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen sowie Ihren Lieferanten und Kunden haben daher eine große Auswirkung auf die Konzeption eines passenden Versicherungsschutzes. Davon abgesehen können Risiken aus dem Transport von Gütern im Rahmen des Werkverkehrs ebenfalls in die Transportversicherung einbezogen werden.

Welche Fallstricke sind zu beachten?

Frachtführer und Speditionen

Spedition Transportversicherung FrachtführerNicht selten entstehen im Rahmen der Beauftragung von Frachtführern und Speditionen Missverständnisse im Hinblick auf den Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz des Frachtführers ist beschränkt auf dessen Haftung. Eine solche Haftung ist beispielsweise bei Folgeschäden regelmäßig nicht gegeben. Bei einer Kontamination einer ersten Ladung durch eine zweite Ladung auf dem Grundstück des Empfängers, die durch eine nicht ordnungsgemäße Reinigung des LKW der zweiten Ladung verursacht wurde, besteht weder eine Haftung noch Versicherungsschutz des Frachtführers für die Kontamination der zweiten Ladung (BGH, Urt. v. 5. Oktober 2006 – I ZR 240/03). Ein Feuer im Rahmen einer Zwischenlagerung fällt ebenso wenig unter den Versicherungsschutz des Frachtführers wie Schäden durch höhere Gewalt. Der Höhe nach ist die Haftung bzw. der Versicherungsschutz des Frachtführers bzw. Spediteurs oftmals beschränkt auf 8,33 SZR je kg. Dies ist bei vielen Güterarten unzureichend, bspw. bei Maschinen, Haushaltsgeräten, Textilien, usw.

Speditionen bieten regelmäßig gegen Zusatzprämie eine vollwertige Warentransportversicherung an. Im Vergleich zu einer eigenen Transportversicherung ist diese allerdings oftmals zu teuer. Weiterhin kann eine Nichtzahlung der Prämie oder eine Obliegenheitsverletzung des Spediteurs zum Verlust des Versicherungsschutzes für Sie führen.

Höchsthaftungssummen

Der Versicherer begrenzt die Entschädigungsleistung mit Höchsthaftungssummen (Maxima) je Transportmittel bzw. feuertechnisch getrennten Lager. Insbesondere bei Konsignationslagern ist für eine ausreichende Dimensionierung der Höchsthaftungssumme Sorge zu tragen.

Versicherungsbedingungen

Der Gestaltung eines passenden Versicherungsumfangs kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu, um im Schadenfall eine böse Überraschung zu vermeiden. Als Beispiel kann die Mitversicherung eines imaginären Gewinns zugunsten des Empfängers in ausreichender Höhe genannt werden. Auch der Deckungsschutz für Schäden an auf Basis CIF oder CIP gekauften Gütern, welche vom Vertragspartner vertragswidrig nicht versichert oder von dessen Versicherer nicht reguliert werden, kann im Schadenfall entscheidend sein.

Gern beraten wir Sie und erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Versicherungskonzept.

Porträtbild Christoph Engnath

Der Autor:

Christoph Engnath arbeitet seit 2024 beim Enser Versicherungskontor und betreut Industrie- und Großkunden über alle Versicherungssparten hinweg. Der gelernte Kaufmann für Versicherungen und Finanzen verfügt über einen Bachelorabschluss im Versicherungswesen und über einen Master in Versicherungsrecht (LL.M.).