5 Tipps zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Tiere haben oft den Status von Familienmitgliedern und benötigen schon allein deswegen eine besondere Absicherung. Hinzu kommt, dass jeder Tierhalter auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Eine Haftpflichtabsicherung ist deswegen absolut notwendig. Im Blogbeitrag erläutern wir die Grundzüge der Tierhalterhaftpflichtversicherung und geben 5 Tipps, worauf Sie beim Abschluss unbedingt achten sollten.
Absicherung gegen Haftpflichtansprüche
Der Großteil aller kleineren Haustiere wie Hamster, Kaninchen, Vögel oder Katzen ist bereits über eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend geschützt. Hier ist in der Regel keine zusätzliche Absicherung notwendig. Für größere Tiere oder Tiere mit Gefährdungspotenzial kann jedoch eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig sein. Üblicherweise trifft dies auf Hunde und Pferde zu. Nicht gewerblich genutzte Pferde und Hunde lassen sich über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichern. Ob wilde Tiere wie Schlangen, Spinnen oder Echsen in der Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden. Bei Hunden stellt diese Form der Absicherung in einigen Bundesländern sogar eine Pflichtversicherung dar. Die Versicherungspflicht ist dabei meist abhängig von der Rasse des Hundes, z.T. auch von der Schulterhöhe. Wenn Sie sich nicht sicher bzgl. der Regelungen in Ihrem Bundesland sind, fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach.
5 Tipps zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Das Angebot der Versicherungslösungen ist breit gefächert. Hier ist es wichtig auf die Details zu schauen, denn es gibt große qualitative Unterschiede bei den Produkten.
-
Höhe der Deckungssumme
Die Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro, besser noch 50 Millionen Euro umfassen, da insbesondere Personenschäden schnell hohe Kosten verursachen können.
-
Auslandsdeckung
Es gibt Anbieter, die weltweit unbegrenzten Versicherungsschutz garantieren, andere bieten deutschlandweiten Schutz und – sofern vereinbart – auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Wieder andere beschränken den Schutz komplett auf Deutschland.
-
Privates Tierhüterrisiko
Wenn Ihr Tier auch mal privat betreut wird, vielleicht während eines Urlaubs, ist es sinnvoll, wenn dieser Baustein inkludiert ist. Dann werden eventuelle Schäden, die während der Fremdaufsicht entstehen, entsprechend übernommen.
-
Forderungsausfalldeckung
Dieser Baustein sichert Sie ab, wenn Ihr Tier durch ein anderes Tier verletzt wird, dessen Halter aber weder einen Versicherungsschutz abgeschlossen hat noch liquide ist. Der Versicherer klagt dann für Sie diesen Schaden ein.
-
Mietsachschäden
Hier gibt es große Differenzierungsmerkmale, denn i.d.R. sind Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Dingen, die durch Ihr Tier verursacht werden, ausgeschlossen. Es gibt aber Konzepte, die diese Mietsachschäden übernehmen. Zum Teil sind allerdings Sublimits vereinbart oder es gibt abschließende Aufzählungen. Hier hilft ein Blick ins Kleingedruckte.
Welche dieser Bausteine für Sie und Ihr Tier wichtig ist, lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erstellen Ihnen bei Bedarf gerne einen ausführlichen Anbietervergleich. Auch zu weiteren möglichen Tierversicherungen wie Tierkranken- oder Tier-OP-Versicherung haben wir einen separaten, ausführlichen Blogbeitrag verfasst. Lesen Sie gerne mal rein.
Der Autor:
Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.
02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de