Industrie-Sachbearbeiter in Produktionshalle

Passend oder unterversichert? Die richtige Ermittlung von Versicherungssummen für die Inhaltsversicherung

veröffentlicht um 20:34 am 29. Dezember 2019

Genauso grundlegend wie für private Haushalte die Hausratversicherung ist, ist für Unternehmen eine Inhaltsversicherung. Elementar wichtig dabei: die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme. Denn wenn diese nicht passt, geraten Sie im Schadenfall schnell in eine Unterversicherung. Wir stellen Ihnen deswegen die wichtigsten Schritte bei der Ermittlung von Versicherungssummen für Inhalt und Betriebsunterbrechung vor und geben Ihnen nützliche Tipps:

Summenermittlung Inhaltsversicherung

Die Grundlage zur Summenermittlung bildet hier das Anlagevermögen der Bilanz. Bei diesen Sachanlagen zählt nicht der Buchwert, sondern der tatsächliche Anschaffungswert mit Hochrechnung vom Anschaffungsjahr zum aktuellen Geschäftsjahr. Hierbei werden Indizes des statistischen Bundesamtes miteinbezogen. Neben den Sachanlagen müssen auch Sachwerte aus Leasingverträgen und fremde Sachen wie zum Beispiel Kundenware zur Bearbeitung oder beigestellte Formen, Muster und Modelle berücksichtigt werden. Und zwar in Abhängigkeit von der Gefahrtragung und der Vereinbarung zum Versicherungsschutz. Hinzu kommen Waren und Vorräte wie Rohstoffe, fertige und halbfertige Erzeugnisse, Betriebshilfsstoffe etc. gemäß Inventur. Wenn Sie dann noch die Korrekturen bei gebraucht angeschafften Sachen berücksichtigen, ergibt sich aus der Summe dieser Posten die Versicherungssumme.

Tipps:

  • Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht.

Eine Unterversicherung entsteht, wenn der tatsächliche Wert der kaufmännischen und technischen Ausstattung und Waren die vorhandene Versicherungssumme übersteigt. Nehmen wir folgendes Beispiel: Die Versicherungssumme beträgt 100.000€, die tatsächlich vorhandene Ausstattung ist aber 110.000€ wert. Somit ist die Versicherungssumme 10% geringer als der eigentliche Wert. Dies bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall nicht den kompletten Schaden ersetzen wird. Er ist berechtigt, die Entschädigungsleistung um die vorgenannten 10% zu kürzen. Um dies zu vermeiden, sollte der Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.

 

  • Vereinbaren Sie einen Wertzuschlag oder sonstige Summenanpassungen.

Der Wertzuschlag oder auch andere Formen einer automatischen Versicherungssummenanpassung erhöhen von Jahr zu Jahr automatisch die Versicherungssumme um einen gewissen Prozentsatz. Dies verhindert, dass zum Beispiel aufgrund von Preissteigerungen die Versicherungssumme überschritten wird und eine Unterversicherung entsteht.

  • Nehmen Sie einen Vorsorgebeitrag in den Versicherungsvertrag auf.

Die Vorsorge ist ein prozentualer Puffer. Dieser dient dazu, die Werterhöhungen aufgrund Neuanschaffungen im Laufe eines Jahres aufzufangen. Der Vorsorgebetrag darf niemals in die Kalkulation der Versicherungssumme einfließen. Denn es handelt sich dabei um eine zusätzliche Versicherungssumme und soll eben die Neuanschaffungen absichern. Wenn Sie diese Summe fest einplanen würden, könnte eine Unterversicherung entstehen.

Auch wenn Sie unsere Tipps mit den Vorsorgemaßnahmen schon berücksichtigen, sollten Sie dennoch die Versicherungssumme regelmäßig überprüfen und anpassen. Am besten machen Sie das jährlich sowie bei größeren Neuanschaffungen wie hochwertigen Maschinen.

 

Summenermittlung Betriebsunterbrechungs-(BU)Versicherung

Bei der Betriebsunterbrechung unterscheidet man drei Kategorien:

Bei der kleinen BU für kleinere Unternehmen (abhängig vom Versicherer, i.d.R. bis 1 Mio. Versicherungssumme) entspricht die Versicherungssumme der für die Inhaltsversicherung. Eine Unterversicherung wird nur dann angerechnet, wenn die Inhaltsversicherungssumme zu gering gewählt ist. Prüfen Sie auf jeden Fall, für welchen Zeitraum die inhaltsorientierte Versicherungssumme ausreicht.

Bei der mittleren BU wird die Versicherungssumme bestimmt durch den Umsatz reduziert um den Wareneinsatz.

Die Versicherungssumme der industriellen BU wird anhand der GuV berechnet. Einen entsprechenden Berechnungsbogen können Sie bei Bedarf gerne bei uns anfordern.

Welche der drei Kategorien für Sie greift, hängt von der Branche, der Betriebsgröße und dem Versicherer ab.

Tipps:

  • Bestimmen und prüfen Sie die Haftzeiten.

Die Haftzeiten sind der Zeitraum der Entschädigungszahlung der BU. Haftzeiten sollten nicht nur die Betriebsstillstandsdauer berücksichtigen, sondern den gesamten Zeitraum bis der Betrieb wieder die alte Ertragsstärke erreicht hat. In diesem Zusammenhang kann es problematisch sein, wenn die BU nur aufgrund der bisherigen Umsätze und Wareneinsätze berechnet wird. Die Versicherungssumme sollte auch einen Vorsorgebeitrag enthalten, der eventuelle Gewinn- und Fixkostensteigerungen für die versicherte Haftzeit auffängt. Bei einer 24-monatigen Haftzeit muss also die Geschäftsentwicklung von 3 (!) künftigen Geschäftsjahren berücksichtigt werden. Damit die Summe im Schadenfall definitiv ausreicht, sollten Sie die Versicherungssumme jährlich an die jeweils aktuellen GuV-Kennzahlen und Erwartungen zur Geschäftsentwicklung anpassen.

  • Überlegen Sie bezüglich einer Nachhaftungsregelung.

Bei einer vereinbarten Nachhaftungsregelung ersetzt der Versicherer auch den Schaden, der über der Versicherungssumme liegt – in der Regel 30%. Hierfür fällt zunächst keine Prämie an. Erst wenn sich die Versicherungssumme im kommenden Jahr für das zurückliegende als zu niedrig erweist, muss die Prämie dafür anteilig bezahlt werden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Denn die Summenermittlung ist alles andere als trivial. Kommen Sie bei Fragen und Unklarheiten gerne auf uns zu.

Porträtbild Annika Vollmer

Die Autorin:

Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.

02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de