Was tun bei Sturmschäden?
Sturmschäden zählen in Deutschland neben Leitungswasserschäden zu den häufigsten Schadenursachen – und dass mittlerweile ganzjährig. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute. In gängigen Gebäudeversicherungen, Hausrat- oder Inhalts- sowie Kasko-Versicherungen sind Sturmschäden immer enthalten. Wichtig ist dabei aber: Erst ab Windstärke 8 bzw. wenn der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht, kommen die Versicherungen für Sturmschäden auf. Doch was ist die richtige Vorgehensweise im Schadenfall? Wir geben Ihnen wichtige Tipps, damit die Schadenregulierung möglichst zügig und reibungslos verläuft.
Tipp 1: Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
Im Falle von Gebäudeschäden decken Sie zerstörte Fenster oder Dächer zur Schadenminderung ab – sofern dies gefahrlos möglich ist. Bei Dachschäden empfiehlt sich dabei beispielsweise Baufolie. Entfernen Sie in jedem Fall das Inventar aus den betroffenen Räumen, um es vor Folgeschäden wie eindringendem Wasser zu schützen. Bei Kfz-Schäden sollten Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ebenfalls abdecken oder das Fahrzeug – sofern möglich und es fahrbereit ist – in einer Garage unterbringen. Lose Teile sollten immer befestigt oder entfernt werden.
Tipp 2: Informieren Sie bei Sturmschäden umgehend den Versicherer.
Es ist absolut notwendig, den jeweils zuständigen Versicherer unverzüglich zu informieren. Wichtig ist dabei auch, dass Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig ausfüllen. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
Tipp 3: Machen Sie Fotos und/oder Videos von den Sturmschäden.
Fotografieren Sie die beschädigten Sachen und bewahren Sie diese auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Kaputte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache entsorgt werden, um eine ausreichende Schadensdokumentation zu gewährleisten. Auch Videos sind dabei möglich. Gegebenenfalls kann es auch nützlich sein, Zeugen zu benennen.
Tipp 4: Erstellen Sie ein Verzeichnis der beschädigten Sachen.
Sie sollten eine detaillierte Übersicht erstellen, in der alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind. Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein. Ist dies nicht möglich, schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Tipp 5: Warten Sie die Versicherer-Freigabe ab.
Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Handwerkeraufträge zwecks Reparatur und Beseitigung der Schäden sind möglichst detailliert zu erteilen. Vor allem der Auftragsumfang, der Ausführungstermin sowie die Vergütung sollten schriftlich geregelt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!
Die Autorin:
Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industrie Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.
02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de