
Sicher im weihnachtlichen Betrieb
In der Advents- und Weihnachtszeit sind Unfälle und Schäden in Unternehmen schnell passiert. In diesem Blogbeitrag stellen wir Ihnen die häufigsten Gefahren vor und besprechen sinnvolle Absicherungsmöglichkeiten.
Risiko Weihnachtsfeiern
Weihnachtsfeiern finden fast in jedem Unternehmen statt. Wenn es sich dabei um eine offizielle Betriebsveranstaltung handelt, sind die Mitarbeiter durch die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) umfassend abgesichert. Für den Weg zur Feier und zurück greift – wie beim normalen Arbeitsweg auch – die gesetzliche Unfallversicherung. Doch Achtung: Verursacht ein Arbeitnehmer einen Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern. Dies ist abhängig von den Umständen und der Einschätzung des jeweiligen Gerichts.
Sofern die Feier nicht im eigenen Unternehmen stattfindet, kommt es auf die Art des Vertrags zwischen Ihrer Firma und dem Veranstalter/ Restaurant an, wie Sie abgesichert sind. Wenn Sie einen Raum mieten und sich dort bewirten lassen, liegt ein Bewirtungsvertrag vor und Schäden an Gegenständen, die sich im Raum befinden, sind in der BHV versichert. Mieten Sie dagegen einen Raum und veranstalten im Alleingang Ihre Feier, dann handelt es sich dabei um einen Mietvertrag. Schäden am Raum wären dann in der BHV versichert.
Weihnachtliche Dekoration und Adventskränze
Auch die Adventsdekoration im Büro birgt Risiken, die leider oft unterschätzt werden. Dies gilt insbesondere für Kerzen und Adventskränze, die unbeaufsichtigt brennen. Hinzu kommen minderwertig hergestellte Elektroartikel wie Lichterketten, die die Brandgefahr signifikant erhöhen. Solche Brandursachen können als Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen oder zumindest als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In solchen Fällen sind Versicherer berechtigt, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Wichtig sind hier sowohl in der Gebäude- als auch der Inhaltsversicherung Verträge, die einen Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden vereinbart haben. Dieses bieten mittlerweile viele moderne, leistungsstarke Tarife.
Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben oder wir Ihre bestehenden Verträge prüfen sollen, kommen Sie gerne auf uns zu. Ansonsten wünschen wir Ihnen eine sichere und unfallfreie Weihnachtszeit!

Die Autorin:
Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.
02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de