Wie sich Betriebe vor Einbruch-Diebstahl schützen können
Jeder Betrieb kann von einem Einbruch betroffen sein. Da es neben den gut geplanten Einbrüchen auch eine Vielzahl von spontanen Taten gibt, sollte sich jedes Unternehmen mit diesem Risiko und den Folgen auseinandersetzen. Bei den Taten werden nicht nur Gegenstände oder Bargeld entwendet, sondern oft auch die Gebäude in Mitleidenschaft gezogen. Nicht selten kommt es darüber hinaus zu Vandalismusschäden, vor allem dann, wenn nichts entwendet werden kann. Die entstandenen Kosten lassen sich mit einer Einbruchdiebstahl-Versicherung als Teil Ihrer Inhaltsversicherung optimal absichern. Im Blogbeitrag nehmen wir die Inhalte der Einbruchdiebstahl-Versicherung unter die Lupe und geben Ihnen Tipps zu sinnvollen Maßnahmen beim Einbruchschutz.
Was ist Einbruch-Diebstahl überhaupt?
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn einer oder mehrere Unbefugte in ein Gebäude oder einen geschlossenen Raum eindringen und dort Gegenstände stehlen. Voraussetzung ist, dass die Eindringlinge dabei erschwerende Hindernisse überwunden haben. In diese Kategorie fällt das Einschlagen eines Fensters oder einer Glastür genauso wie das Aufbrechen einer Tür oder eines Tores. Auch beim Knacken eines Tresors handelt es sich um Einbruchdiebstahl.
Wie kann ich meinen Betrieb gegen Einbruch-Diebstahl versichern?
Die Einbruchdiebstahl-Versicherung (ED-Versicherung) ist ein Baustein der Inhaltsversicherung. Sie sichert die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung inklusive aller Waren und Vorräte ab. Im Versicherungsfall, also bei vollendetem oder versuchtem Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus infolge des Einbruchdiebstahls, übernimmt die ED-Versicherung die Kosten, die durch den Verlust, den Ersatz oder die Wiederherstellung etwa von technischen Geräten, gestohlenen Gegenständen und zerstörtem Inventar entstehen.
Geleistet wird bis zur individuell vereinbarten Versicherungssumme. Einige Verträge enthalten Höchstentschädigungen (zum Beispiel für Bargeld). Auch der Schaden am Gebäude kann von der Inhaltsversicherung übernommen werden. Hier hilft ein Blick in den bestehenden Vertrag. Möchten Sie zusätzlich auch die Folgeschäden absichern, dann können Sie Ihren Versicherungsschutz um eine Ertragsausfallversicherung ergänzen. Diese erstattet finanzielle Schäden, etwa den Ertragsausfall in Form entgangener Gewinne und Fixkosten. Sie leistet darüber hinaus Schadenersatz für hohe Umsatzeinbußen, sollte etwa die Produktion lange ausfallen.
Welche Unternehmen sollten sich gegen Einbruch-Diebstahl versichern?
Egal ob es sich um das kleine Büro eines Freelancers handelt oder um die Büroräume eines mittelständischen Unternehmens: das Risiko für Einbruchdiebstähle ist für alle gleich. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer ED-Versicherung für Unternehmen aller Größen und Branchen.
Wie kann ich mein Unternehmen zusätzlich vor Einbrüchen schützen?
Die Einschätzung „Einbrecher kommen eh überall rein“ ist weit verbreitet. Jedoch ist diese Annahme haltlos. Denn Unternehmen können sich sehr wohl gegen Einbrüche schützen. Viele Einbrüche – insbesondere im gewerblichen Bereich – scheitern beim Einbruchversuch an der vorhandenen Sicherungstechnik. Je mehr Hürden zu überwinden sind, desto eher sehen Einbrecher von ihrem Vorhaben ab oder brechen ihren Einbruchversuch ab. Denn je länger das Eindringen dauert, desto höher ist das Risiko entdeckt zu werden.
Nachfolgend ein paar Tipps zu sinnvollen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Einbruchschutz:
Tipp 1: Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen
Bei manchen Risiken (besonders einbruchgefährdete Branchen, Vorschäden oder Lage des Unternehmens) fordern die Versicherer bei Vertragsabschluss oder über die Bedingungen gewisse Sicherheitsvorkehrungen oder -maßnahmen. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag und die Bedingungen darauf, ob und welche Forderungen der Versicherer stellt. Sind diese im Schadenfall nicht vorhanden, kann es zu einer Kürzung oder einer Leistungsfreiheit des Versicherers kommen.
Tipp 2: Ergreifen Sie organisatorische Schutzmaßnahmen
Gegebenenfalls macht es auch Sinn, die Zutrittsbestimmungen zu verschärfen oder die Zugangsberechtigungen zu einzelnen Räumen auf einen bestimmten Personenkreis zu begrenzen. Einen sehr hohen Sicherheitsstandard bieten sicherlich biometrische Zugangskontrollen – ob diese allerdings für Ihr Unternehmen sinnvoll sind, kommt auf die individuelle Risikosituation an. Mehr Informationen zu diesem Thema liefert auch die Broschüre des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).
Tipp 3: Führen Sie mechanische Schutzmechanismen ein oder verbessern Sie diese
Jede Zugangshürde lohnt sich. Deswegen sollte ein adäquater Gebäudeschutz mechanische Sicherheitsmaßnahmen an Fenstern, Türen und Toren beinhalten. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Sie reichen von neuen Sicherheitsbeschlägen, Fensterschlössern, Rollläden und Gittern bis hin zu einer Umzäunung des Grundstückes mit einem entsprechenden Tor. Viele dieser Sicherungen lassen sich schon mit wenig Aufwand umsetzen. Steht die Erneuerung von Fenstern an? Dann nutzen Sie neue Fenster mit Pilzkopfverriegelungen oder ähnlichen Sicherungen. Auch ein gut ausgeleuchtetes Firmengrundstück hält einige Einbrecher ab.
Tipp 4: Setzen Sie auch elektronische Schutzmaßnahmen um
Um potenzielle Einbrecher schon früh abzuschrecken, empfiehlt sich eine Alarmanlage evtl. mit akustischem Warnsignal und Aufschaltung auf einen bestimmten Personenkreis. Im Idealfall ist die Alarmanlage auf einen Wach- oder Sicherheitsdienst oder die Polizei aufgeschaltet. Auch die Verwendung von elektronischen Zugangskontrollen erschwert den Zutritt. Hier gibt es branchenspezifische Lösungen.
Tipp 5: Nutzen Sie einen Tresor
Um Bargeld, Daten oder andere wichtige Dokumente vor Diebstahl zu schützen, lohnt sich deren Aufbewahrung in einem sicheren Tresor. Ein weiterer Vorteil ist, dass wichtige Unterlagen und Wertgegenstände so zusätzlich gegen Brände geschützt sind, denn gute Tresore sind auch feuerfest.
Natürlich ist die Liste der möglichen Sicherungsmaßnahmen nicht abschließend. Bevor Sie jedoch weitere Maßnahmen ergreifen und zur Umsetzung kostspieliger Technik greifen, kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne ausführlich zum Thema Einbruch-Diebstahl sowie zu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Natürlich auch direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Autorin:
Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.
02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de