Schulunfall - und dann?
Es passiert wahrscheinlich jeden Tag an Kindergärten und Schulen: Die Kinder spielen, machen Unsinn, jemand wird verletzt, im schlimmsten Fall schwer. Obwohl Kindergarten- und Schulkinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, bietet diese hinsichtlich der finanziellen Entschädigungsleistung nur einen rudimentären Schutz. Warum in solchen Fällen oft weder die Privathaftpflicht des Verursachers noch die Diensthaftpflicht der Aufsichtsperson greifen, erläutern wir in unserem Blogbeitrag. Darüber hinaus zeigen wir Lösungen auf, wie Sie Ihre Kinder trotzdem umfassend schützen können.
Wann greift die Privathaftpflicht beim Schulunfall?
Nach dem Sozialgesetzbuch (§§ 104 – 106 SGB VII) ist ein Schüler, der während eines Schulbesuchs einen Unfall verursacht und beispielsweise einen Mitschüler verletzt, nur dann zu Schadenersatz verpflichtet, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Das überrascht, wurde aber in mehreren Urteilen bestätigt. Im Klartext bedeutet das, dass es keine Erstattungsleistungen für Ansprüche gibt, die ein in Schule oder Kindergarten Geschädigter gegen den Schädiger richtet. Auch die Deliktsunfähigkeitsklausel, die ggf. in der Privathaftpflichtversicherung vereinbart ist, hilft hier nicht weiter. Denn auch bei deliktunfähigen Kindern fehlt schlichtweg die Haftungsgrundlage.
Wie schaut es mit der Diensthaftpflicht aus?
Etwas anders schaut es mit dem Thema Aufsichtspflichtverletzung aus. Die Aufsichtspflicht obliegt während des Schulbesuchs den Lehrkräften. Allerdings kann keine Lehrkraft permanent jeden Schüler im Auge behalten. Daher wird es genügend Fälle geben, in denen dem Lehrer keine Aufsichtspflichtverletzung anzulasten ist. Dennoch ist die Diensthaftpflicht des Lehrers eine sinnvollere Anlaufstelle für Forderungen als die Privathaftpflicht der Eltern des Schädigers.
Was kann man zur Absicherung der Schüler tun?
Wegen der vielen Unwägbarkeiten ist eine private Unfallversicherung für Kinder sehr sinnvoll. Nur so kann ein unkomplizierter, angemessener finanzieller Ausgleich für eine erlittene Dauerschädigung sichergestellt werden. Darüber hinaus schließt die private Unfallversicherung weitere Lücken, denn ein Großteil der Unfälle passiert zu Hause und nicht im Kindergarten und in der Schule bzw. auf dem direkten Hin- und Rückweg. Generell gilt: selbst hohe Absicherungen sind für Kinder für geringe Prämien erhältlich.
Worauf sollte man achten?
Frühzeitig agieren
Wie bei Krankenzusatzversicherungen auch macht es bei der privaten Unfallabsicherung für Kinder Sinn, diese so früh wie möglich abzuschließen. Denn solange die Kinder gesund sind, werden nur wenige Gesundheitsfragen gestellt.
Angebote vergleichen
Die Produkte am Markt differieren zum Teil deutlich bezüglich der eingeschlossenen Leistungen. Es kommt auf den Einzelfall an, welches Produkt für Sie und Ihre Kinder in Ihrer individuellen Situation das optimale ist. Differenzierungskriterien gibt es beispielsweise beim Rehabilitationsmanagement, beim Invaliditätsschutz, bei der Ausbildungs- und Krankenhausvorsorge sowie bei weiteren Serviceleistungen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Invaliditätsleistung im Blick haben
Achten Sie bei den Leistungen insbesondere auf die Individualitätsleistung. Wichtig ist hier, dass die Grundsumme nicht zu niedrig gewählt wird. Empfehlenswert ist zudem eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung, da zu erwartende Kosten mit dem Grad der Individualität steigen.
Wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen oder Beratungsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Darüber hinaus haben wir zum Thema Versicherungsschutz von Kindern einen ausführlichen Blogbeitrag verfasst, der neben dem Thema Unfallversicherung auch Kranken- und Pflegeschutz, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit sowie Altersvorsorge behandelt.
Wer es kurz und knackig mag, für den ist unser Merkblatt zum Thema Kindervorsorge genau das Richtige.
Der Autor:
Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.
02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de