
Schadenfall Überschwemmung: So gehen Sie richtig vor
Starkregen, Überschwemmungen und die Folgen beherrschen mittlerweile leider oft die Schlagzeilen. Generell gilt: Überschwemmungen verursachen nie kleine Schäden. Zu den immensen Aufräum- und Trocknungskosten summieren sich noch die Kosten für den Ersatz der beschädigten Dinge. Wenn Sie über eine Elementarschadenversicherung verfügen, sind Sie in der Regel gut abgesichert.
Dennoch gibt es einige Verhaltensregeln, an die Sie sich im Schadenfall halten sollten, damit Schäden zügig und reibungslos reguliert werden können. Dies ist nicht zuletzt wichtig, da eine Nichtbeachtung den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.
In diesem Blogbeitrag listen wir für Sie die wichtigsten Maßnahmen und Vorgehensweisen auf:
Versicherer informieren
Informieren Sie zügig den Versicherer (oder uns) und füllen Sie dessen Fragebögen gewissenhaft und vollständig aus. Wenn Sie Fragen nicht beantworten können, lassen Sie diese nicht einfach weg aus, sondern vermerken Sie dies bitte und ggf. auch den Grund.
Schadenhöhe mindern
Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen. Dazu gehört beispielsweise das Abpumpen des Wassers oder die Reinigung und Trocknung von Gebäuden und beschädigten Gegenständen. Aber beachten Sie: Mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes sollen Sie erst beginnen, wenn der Wasserstand außen sinkt. Sonst drohen Unterspülung oder Aufschwemmung und Risse im Mauerwerk können entstehen. Das kann im schlimmsten Fall die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.
Schäden dokumentieren
Markieren Sie die erreichten Wasserstände und machen Sie Fotos von den Wänden und den beschädigten Gegenständen. Gehen Sie dabei sorgfältig und umfassend vor. Fertigen Sie im Zweifelsfall lieber mehr Fotos an als zu wenige. Erstellen Sie zudem ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind. Wichtig ist, dass Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der Kaufquittungen beilegen oder Kostenvoranschläge einholen. Wenn dies nicht geht, dann schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Hausrat aufbewahren
Bewahren Sie alle beschädigten Gegenstände – sofern möglich – auf, bis die Schadenregulation komplett abgeschlossen ist. Notdürftige Reparaturen sind aber erlaubt, sofern Sie dadurch schlimmere Schäden verhindern. Lassen Sie elektrische Geräte auf jeden Fall von einem Fachmann überprüfen, bevor Sie diese wieder nutzen – zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Kostenvoranschläge einholen
Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Holen Sie zunächst Kostenvoranschläge bei den benötigten Handwerksbetrieben ein und reichen Sie diese beim Versicherer ein. Das gilt aber NICHT für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung!
Es macht absolut Sinn, diese Tipps zu beherzigen. Denn der Versicherer muss die Gelegenheit haben, die Ursachen, den Verlauf und das Ausmaß des Schadens selbst zu begutachten und gegebenenfalls Sachverständige einzuschalten. Wenn Sie allerdings zu lange warten, bis Sie die Versicherung über den Schaden in Kenntnis setzen, oder die Schäden gleich selbst – ohne Dokumentation – beseitigen, ist der Versicherer dazu nicht mehr in der Lage. Das Problem: in so einem Fall ist Ihre Versicherung berechtigt, Ihren Anspruch ganz oder teilweise zu kürzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Schadens. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Dafür haben wir auf unserer Website Notfallnummern hinterlegt, unter denen Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen können.

Die Autorin:
Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.
02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de