Photovopltaik-Module auf Dach

Photovoltaik auf dem Werksdach

veröffentlicht um 6:11 am 7. April 2025

Betriebe müssen nachhaltiger wirtschaften denn je. Das steht aufgrund von Klimakrise und neuen Gesetzen außer Frage. Eine Möglichkeit ist die Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen auf den Dächern von Produktions- und Verwaltungsgebäuden. In unserem Blogbeitrag erläutern wir, was Unternehmen dabei aus versicherungstechnischer Perspektive unbedingt beachten sollten.

Vorteile und Solarpflicht

Grüne Icons vor Mann am SchreibtischMit einer Photovoltaik-Anlage lässt sich nicht nur der CO2-Fußabdruck erheblich verringern, sondern auch Energiekosten senken und die Energiesicherheit erhöhen. Zudem kann die Nutzung von Photovoltaik ein Baustein der Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen sein. In einigen Bundesländern ist die Installation von PV-Anlagen sogar gesetzlich vorgeschrieben – oft für Neubauten, teilweise auch für sanierte Bestandsgebäude. Dabei können Unternehmen die Anlagen selbst kaufen und installieren oder ihre Pflicht per Dachverpachtung lösen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Solarpflicht bislang nur für öffentliche Liegenschaften.

Versicherungstechnische Aspekte und Brandschutz

Unbestritten bieten PV-Anlagen Unternehmen viele Vorteile. Die Installation muss aber im Vorfeld gut geplant und versicherungstechnisch betrachtet werden. Für eine versicherungstechnische Einschätzung bedarf es beispielsweise einem maßstabsgetreuen Lageplan des Werkgeländes, einem Plan zur Belegung der Photovoltaikmodule oder Informationen über die Gebäude (z.B. Dämmung und Statik), die Gebäudenutzung und gelagerte Stoffe. Hierbei geht es auch um brandschutztechnische Aspekte. Sinnvoll ist es schon bei der Planung mit einem auf EE-Anlagen spezialisierten Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten. Denn es gibt beispielsweise keine brancheneinheitlichen Standards und Vorgehen der Versicherer im Hinblick auf Brandschutzanforderungen. Faktoren, die es auf jeden Fall zu berücksichtigen gilt, sind die elektrische Installation als potenzielle Zündquelle auf dem Dach sowie Kabel mit Kunststoffisolierung und andere Kunststoffkomponenten als zusätzliche Brandlasten.

Rechtliche und vertragliche Aspekte

Mitarbeiterin mit Paragraphen-SchildNeben Brandschutzaspekten müssen Betriebe auch rechtliche und vertragliche Aspekte berücksichtigen. Rechtlich sind bei der Installation einer PV-Anlage die Vorgaben des VDE und der DIN einzuhalten. Diese beinhalten neben technischen Installationsvorgaben und Zertifizierungen auch brandschutztechnische Aspekte beispielsweise zur Beschaffenheit der Dachhaut. Vertragliche Aspekte besagen u.a., dass die Installation beim Versicherer anzuzeigen ist. Hierbei muss auch geklärt werden, ob es ausreicht, die bestehende Sachversicherung zu aktualisieren, oder ob es Sinn macht, die Anlage über eine separate Photovoltaikversicherung abzusichern.

Einschluss in die Sachversicherung oder separate PV-Versicherung

Sliderbild Nasses Photovoltaik Modul im HerbstEine Sachversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch äußere Einflüsse wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm verursacht werden. Sie beinhaltet oft auch Elementarschäden. Dagegen ist die Photovoltaikversicherung speziell auf die Risiken einer PV-Anlage ausgerichtet. In der Regel handelt es sich um eine Allgefahren-Deckung. Diese deckt also auch technische Schäden ab, die beispielsweise durch Material- oder Bedienfehler, technische Defekte oder Fehlfunktionen entstehen. Wird durch einen Schaden die Einspeisung in das Stromnetz verhindert, ist auch der daraus folgende Ertragsausfall abgesichert.

Welche der beiden Optionen in Ihrem konkreten Fall sinnvoller ist, muss individuell geklärt werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sollten Sie sich für eine separate PV-Versicherung entscheiden, ist auch hier der Blick auf die Details wichtig.

Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Ist eine Innovationsklausel vorgesehen?

Eine Innovationsklausel leistet, wenn sich nach einem Teilschaden herausstellt, dass die benötigten Ersatzteile nicht mehr hergestellt und ein Großteil der Anlage, wenn nicht sogar die gesamte Anlage, ausgetauscht werden muss.

Gibt es die Möglichkeit der Gap-Deckung?

Bei finanzierten PV-Anlagen ist die Gap-Deckung, die ähnlich wie bei Leasing-Fahrzeugen funktioniert, zu empfehlen. Sie gleicht bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Versicherungsleistung und möglichen Restforderungen des Kreditgebers aus.

Lassen sich Zusatzkomponenten mit absichern?

Viele PV-Anlagen verfügen über Zusatzkomponenten wie beispielsweise Stromspeicher oder intelligente Überwachungssysteme. Ist dies bei Ihrer geplanten PV-Anlage der Fall, muss sich der Versicherungsschutz auch unbedingt auf diese erstrecken.

Wahl der richtigen Deckungssumme

Es ist nicht ganz einfach, die passende Versicherungssumme für Ihre PV-Anlage festzulegen. Ine adäquate Versicherungssumme ist aber elementar wichtig, um im Schadenfall auch vollumfänglich entschädigt zu werden. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, haben wir dazu einen separaten Blogbeitrag für Sie aufbereitet.

Generell gilt: Wenn Sie Rückfragen zur Absicherung Ihrer PV-Anlage haben oder Unterstützung benötigen, dann kommen Sie einfach auf uns zu. Dabei gilt die Faustregel, je eher, desto besser.

Poträtbild Katrin Köhne

Die Autorin:

Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.

02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de