Persönliche Risiken von Führungskräften absichern
Im zweiten Teil unserer Blogreihe „Absicherung von Führungskräften“ kümmern wir uns nun um die persönlichen Risiken von Geschäftsführern, Vorständen und Co. Denn die Absicherung persönlicher Risiken ist genauso wichtig wie die der beruflichen Risiken, da Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Haftungsfragen existenzbedrohend sein können. In unserem Blogbeitrag fassen wir deswegen wichtige Themen wie Sozialversicherungspflicht, Kranken- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Altersvorsorge zusammen und geben praxisnahe Tipps.
Sozialversicherungspflicht
Ob Geschäftsführer, Vorstände oder andere Führungskräfte sozialversicherungspflichtig sind, hängt von ihrer rechtlichen Stellung sowie der tatsächlichen Eingliederung ins Unternehmen ab. Geschäftsführer beispielsweise unterliegen der Sozialversicherungspflicht, sofern sie als abhängig Beschäftigte gelten. Dies ist insbesondere bei Fremdgeschäftsführern oder Minderheitsgesellschaftern ohne Sperrminorität der Fall. In diesem Fall müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden. Im Gegensatz dazu sind Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer meist selbstständig und damit nicht versicherungspflichtig. Führungskräfte unterhalb der Geschäftsführungsebene sind in der Regel abhängig beschäftigt und unterliegen somit der Sozialversicherungspflicht.
Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Regeln für Sie gelten, kann im Zweifelsfall ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung helfen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Wenn Sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder die Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800€ brutto) überschreiten, können Sie sich frei zwischen gesetzlicher und privater Absicherung entscheiden. Welche Variante für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer familiären Situation und der Frage ab, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss aufgrund der Pflegeversicherungspflicht auch eine separate private Pflegeversicherung abschließen. Genauso wie gesetzlich Versicherte auch haben Privatversicherte die Möglichkeit sich für eine Pflegezusatzversicherung zu entscheiden, die umfangreichere Leistungen enthält, etwa höhere Pflegegeldzahlungen oder höhere Kostenerstattung für Pflegeleistungen.
Tipp: Wenn Sie privat versichert sind, gibt es in der Regel auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es sei denn, es ist im Anstellungsvertrag festgeschrieben. Deswegen kann der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung wichtig sein. Diese ist in vielen Fällen auch für gesetzlich Versicherte empfehlenswert, um eine evtl. Versorgungslücke zu schließen. Außerdem haben Sozialversicherungspflichtige die Möglichkeit Ihre Absicherung durch Krankenzusatzversicherungen zu verbessern.
Berufsunfähigkeitsversicherung / Einkommensschutz
Auch wenn Führungskräfte in der Regel über ein höheres Einkommen und finanzielle Spielräume verfügen, existiert trotzdem die Gefahr einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Insbesondere wenn Sie nicht sozialversicherungspflichtig und in der gesetzlichen Renten- bzw. Unfallversicherung versichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder eine Verletztenrente bei einem Arbeitsunfall. Das letzte Auffangnetz stellt dann die Grundsicherung dar, was mit enormen Einschränkungen verbunden wäre. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall einen Einkommensersatz erhalten. Dabei sollte sowohl die Rentensumme als auch die Laufzeit auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein, so dass Sie Ihren Alltag finanziell weiter bestreiten können.
Alternativ gibt es noch Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, so dass je nach Berufsbild und persönlichem Absicherungswunsch eine Beratung unabdingbar ist.
Tipp: Wenn Sie bereits über einen Einkommensschutz verfügen, überprüfen Sie diesen unbedingt. Stellen Sie sich dabei Fragen wie: Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Bietet das Bedingungswerk akzeptable Regelungen? Wurde der Versicherungsschutz unter steuerlichen Aspekten geprüft. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Unfallversicherung
Wenn Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich versichern. Dies ist jedoch in der Regel nicht empfehlenswert. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Deswegen lässt sich der Unfallversicherungsschutz qualitativ besser und umfangreicher über eine private Unfallversicherung darstellen. Diese gewährleistet Rund-um-die-Uhr-Schutz und bereits eine Leistung ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf Ihren geschätzten Bedarf abstellen, damit Sie eine Kapitalzahlung erhalten, die für Umbaumaßnahmen und nötige Sonderanschaffungen auch ausreichend ist.
Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente bietet ihren Versicherten eine Basisversorgung. Als Vorstandsmitglied einer AG oder beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind Sie jedoch nicht versicherungspflichtig. Eine freiwillige Versicherung ist hier zwar möglich, die Sinnhaftigkeit sollte aber gründlich geprüft werden. Generell gilt: Die gesetzliche Versorgung ist unzureichend und zusätzliche Vorsorge unabdingbar, um den Lebensstandard während des Rentenbezugs aufrechterhalten zu können.
Für die zusätzliche Vorsorge bieten sich die Basisrente und die Privatrente an. Für Besserverdienende und Selbstständige ermöglicht die Basisrente eine lebenslange Liquiditätsversorgung, kombiniert mit maximalen Steuersparpotenzialen in Höhe von 100% der Beiträge bis zum Höchstbetrag. Auch die sehr flexible Privatrente mit steuerlich privilegierter Auszahlung kann eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hier ist jedoch in jedem Fall eine Einzelbetrachtung sinnvoll.
Tipp: Bei der Basisrente ist das gebildete Kapital auch im Insolvenzfall während der Ansparphase pfändungssicher.
Wie im Bereich der beruflichen Risiken können wir auch in diesem Blogbeitrag die verschiedenen Themenbereiche wegen ihrer Komplexität nur anreißen. Entsprechend ersetzen unsere Beiträge keine persönliche Beratung , denn vielfach hängt der optimale Versicherungsschutz von Ihrer individuellen Berufs- und Lebenssituation ab. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Rückfragen oder Beratungsbedarf haben.
Im dritten Teil unserer Blogserie werden wir uns mit den betrieblichen Risiken von Führungskräften beschäftigen.
Die Autorin:
Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.
02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de

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