verschneites Auto

Winterzeit - auf die passende Bereifung kommt es an

veröffentlicht um 6:25 am 20. November 2023

Die Winterzeit ist schon da und so langsam müssen wir uns auch mit der früher einsetzenden Dunkelheit und nassen bzw. vereisten Fahrbahnen auseinandersetzen. Wer bei derartigen Witterungen mit mangelhafter oder komplett falscher Bereifung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere und riskiert dabei sogar Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

Wie ist die gesetzliche Lage bei der Bereifung?

Mitarbeiterin mit Paragraphen-SchildEs gibt keine gesetzliche Pflicht für einen bestimmten Zeitraum im Jahr Winterreifen zu nutzen. Das ist auch verständlich, sind die regionalen Witterungsunterschiede in Deutschland auch zu hoch, um hier einheitliche Regelungen zu schaffen. Eines schreibt die Straßenverkehrsordnung in §2, 3a allerdings vor: eine geeignete Bereifung bei Glätte, Schneematsch usw. Das können in einigen schneearmen Regionen Deutschlands sicherlich gute Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein, in anderen, etwa in der Alpenregion, sicherlich klassische Winterreifen.

Was ist in punkto Versicherungsschutz zu beachten?

Verschneite Gebäude und ZufahrtenWenn Sie selbst einen Verkehrsunfall ohne geeignete Bereifung verursachen, dann reguliert Ihr KFZ-Haftpflichtversicherer den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Allerdings gilt: wenn klar erkennbar ist, dass Sie Ihr Fahrzeug ohne geeignete Bereifung bereits für längere Zeit genutzt haben, können Sie mit bis zu 5.000€ in Regress genommen werden. Das besagen verschiedene Gerichtsurteile. Darüber hinaus ist auch die Profiltiefe der Pneus ausschlaggebend. Sie darf in keinem Fall weniger als 1,6mm betragen.

Ist der Geschädigte selbst ohne passende Bereifung unterwegs, erhält dieser in der Regel eine Mitschuld und bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen. Und dies kann sehr teuer werden, insbesondere im Falle von Personenschäden.

Und was ist mit der Vollkasko bei unpassender Bereifung?

Die Vollkasko-Versicherung übernimmt grundsätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Auto. Einschränkungen kann es dabei geben, wenn die Schadensituation eindeutig belegt, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall kann der Versicherer prozentuale Abzüge in der Entschädigungsleistung vornehmen.

Unsere Empfehlungen

Verschneite StraßenEines ist klar: jeder Verkehrsteilnehmer sollte allein schon aus Sicherheitsgründen dafür sorgen, dass die Reifen zu den Witterungsbedingungen passen. Dann ist man auch in punkto Versicherungsschutz im Schadenfall auf der sicheren Seite. Darüber hinaus macht es Sinn, die bestehenden Kfz-Policen zu prüfen. Diese sollten explizit auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Kfz-Versicherungsfalls verzichten. Insbesondere ältere Verträge, bestimmte Basistarife oder auch manche Direktversicherer haben dies noch nicht vereinbart. Ansonsten gilt wie immer – bei Fragen oder Beratungsbedarf kommen Sie einfach auf uns zu.

Porträtbild Marian Kaim

Der Autor:

Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.

02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de