
Obliegenheiten von Gewerbekunden
Dass ein Unternehmen seine Versicherungsprämien rechtzeitig bezahlen muss, damit Versicherungsschutz besteht und es im Schadenfall auch entsprechend entschädigt wird, ist eigentlich jedem Versicherungsnehmer klar. Es gibt darüber hinaus jedoch noch weitere Verpflichtungen, die Sie auf dem Schirm haben sollten: die sogenannten Obliegenheiten. Im Blogbeitrag erklären wir, was Obliegenheiten überhaupt sind, welche es gibt und wie Sie diese am besten erfüllen können.
Was sind Obliegenheiten?
Eine Obliegenheit beschreibt eine Verpflichtung, die Sie als Kunde mit dem Versicherer eingehen. Welche Obliegenheiten das sind, hängt u.a. von der Art der Versicherung ab. Die jeweils relevanten Obliegenheiten sind individuell in den Bedingungswerken der Versicherer festgelegt.
Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Obliegenheiten: die Obliegenheiten vor Vertragsabschluss und die während der Vertragslaufzeit.
Obliegenheiten vor Vertragsabschluss
Vor Vertragsabschluss sind Sie als Kunde verpflichtet, alle Angaben im Antrag korrekt, wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Ebenso müssen die Fragen zum zu versichernden Risiko wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit
Während der Vertragslaufzeit kommen weitere Obliegenheiten hinzu. Dazu gehört die schon eingangs erwähnte Verpflichtung, anfallende Versicherungsbeiträge pünktlich zu bezahlen. Darüber hinaus muss der Versicherer zeitnah informiert werden, falls sich das Risiko für ihn erhöht. Nur so ist dieser in der Lage, das erhöhte Risiko zu bewerten und es ggf. in der Prämienkalkulation zu berücksichtigen. Ein typisches Beispiel ist in diesem Zusammenhang, beispielsweise die Einrüstung eines Gebäudes. Dies erhöht das Einbruchsrisiko und muss deshalb dem Versicherer mitgeteilt werden. Auch weitere für den Vertrag wichtige Änderungen, beispielsweise der Rechnungsadresse, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich mitteilen.
Viele Obliegenheiten betreffen auch den Schadenfall. Hier sind beispielsweise zu nennen:
- Anzeigepflicht: Schäden müssen unverzüglich, am besten noch am selben Tag, korrekt und wahrheitsgetreu gemeldet werden.
- Mitwirkungspflicht: Der Kunde muss bei der Feststellung des Schadens mithelfen und Beweise sammeln und erbringen.
- Schadensminderungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, Schäden abzuwenden oder zu mindern.
- Schadensicherungspflicht: Die Schadenstelle ist möglichst unverändert zu belassen, bis der Versicherer den Schaden überprüft hat. Das gilt auch für beschädigte Gegenstände: Diese dürfen nicht eigenhändig entsorgt werden.
- Dokumentationspflicht: Ist ein Schaden entstanden, muss dieser vollständig dokumentiert werden, am besten durch Fotos.
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
Der Versicherer kann die Einhaltung der Obliegenheiten zwar nicht erzwingen oder einklagen, aber Ihnen entstehen Rechtsnachteile, wenn die Verpflichtungen verletzt werden. Die Konsequenzen sind vielfältig und können von einer Prämienanpassung über eine Kürzung im Leistungsfall bis hin zu einem vollständigen Anspruchsverlust reichen. Abhängig ist dies vom Grad des Eigenverschuldens. Hier wird unterschieden zwischen:
- schuldloser/einfach fahrlässiger Verletzung,
- grob fahrlässiger Verletzung,
- vorsätzlicher Verletzung und
- arglistiger Täuschung.
Je höher der Grad des Eigenverschuldens bzw. der Vorsätzlichkeit bei der Pflichtverletzung, desto schlimmer die Konsequenzen für die Versicherungsnehmer. Außerdem hat der Versicherer bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ein Sonderkündigungsrecht oder kann sogar vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet, dass Sie als Kunde für einen eigentlich versicherten Schaden keine Leistung aus dem Vertrag bekommen und sogar die gezahlten Beiträge beim Versicherer verbleiben.
Probleme vermeiden durch Deckungskonzepte
Wir wollen Ihnen das Versicherungsleben so einfach wie möglich machen und die Folgen möglicher Unwissenheit oder Gedankenverlorenheit minimieren. Deswegen haben wir über unseren Maklerpool-Partner VEMA viele Deckungskonzepte mit verschiedenen Versicherern vereinbart, die Probleme, die sich aus einer Obliegenheitsverletzung ergeben könnten, eindämmen. Dies gilt vor allem auch für Klauselbögen in den Gewerbesparten Haftpflicht und Sach. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Und eines ist noch wichtig: Neben den Obliegenheiten gibt es vor allem bei Inhaltsversicherungen weitere Vorgaben, die Sie als Unternehmen erfüllen müssen, damit Sie im Schadenfall auch entsprechend entschädigt werden. So müssen Sie als Versicherungsnehmer gewisse Sicherungen einhalten: Das können bündige Zylinderschlösser genauso sein wie ein Aufhebelschutz für Tore oder die Installation von Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. Auch hier helfen wie Ihnen gerne weiter.

Die Autorin:
Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.
02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de