Balkon Solaranlage

Versicherungsschutz für Mini-Solaranlagen

veröffentlicht um 7:43 am 8. Mai 2023

Mini-Solaranlage Werbeprospekt Mobile Solaranlagen für Balkone erleben derzeit einen regelrechten Boom und sind mittlerweile selbst beim Discounter erhältlich. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Sauberer und günstiger Strom ist für immer mehr Leute wichtig. Dabei verfügt aber nicht jeder über ein eigenes Haus mit geeignetem Dach oder einer großen Fläche. Darüber hinaus wohnen viele Menschen zur Miete und haben gar nicht die Möglichkeit, auf dem Hausdach eine Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf anzubringen. In diesen Fällen werden immer öfter mobile Solaranlagen angeschafft – in Form kleiner, steckerfertiger Solarmodule.

Bestehende Versicherungen greifen bei Mini-Solaranlagen

Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Hier können wir schnell Entwarnung geben. Denn in der Regel brauchen Sie für Ihre mobile Solaranlagen keine zusätzliche Versicherung. Vielmehr lassen sich diese Balkonkraftwerke über bereits bestehende Versicherungen absichern. Welche das sind, hängt davon ab, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

Was Mieter beachten müssen

Blatt auf nasser Photovoltaik-AnlageFür Mieter gilt: die mobile Solaranlage ist über die Hausratversicherung abgedeckt, wenn sie ausschließlich der versicherten Wohnung dient und jederzeit abmontiert werden kann. Dann besteht Versicherungsschutz für alle im Hausrat-Vertrag vereinbarten Gefahren, wie beispielsweise Sturm- oder Hagelschäden, Feuer oder Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Es hängt also vom Inhalt Ihrer Hausratversicherung ab, gegen welche Gefahren die mobile Solaranlage versichert ist. Für Haftpflichtschäden, etwa wenn ein Modul vom Sturm abgerissen wird und das Terrassendach des Nachbarn beschädigt, greift die Privathaftpflichtversicherung des Mieters.

Was Eigentümer beachten müssen

Solar-Modul Mini-SolaranlageWenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, besteht der Versicherungsschutz für Ihre mobile Solaranlage über Ihre Wohngebäudeversicherung. Dafür muss die Solaranlage fest außen am Gebäude angebracht sein und als Gebäudezubehör dienen. Genau wie beim Mieter auch besteht Versicherungsschutz für die im Vertrag vereinbarten Gefahren. Die Versicherbarkeit mobiler Anlagen in der Haftpflicht ist ähnlich wie bei klassischen PV-Anlagen. Versicherungsschutz besteht als Gebäudeeigentümer je nach Gebäudenutzung und -art entweder über die Privathaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Vorgehen bei Mini-Solaranlagen

Wichtig: vor dem Kauf und der Montage muss bei Miet- und Eigentumswohnungen die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Danach muss die Anlage dem Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

In der Regel sind mobile Solaranlagen also in bestehenden Versicherungsverträgen mit abgedeckt. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre bestehenden Versicherungen ausreichenden Versicherungsschutz bieten, prüfen wir das gerne für Sie. Auch wenn Sie eine Dach- oder Freiflächenanlage versichern möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner. Mehr Infos gibt’s hier .

Carolin Henkelmann Photovoltaik

Die Autorin:

Carolin Henkelmann arbeitet beim Enser Versicherungskontor als Kundenbetreuerin im Bereich Photovoltaik. Zudem steht sie den EVK-Azubis als Ausbildungskoordinatorin von der Bewerbung bis zur Abschlussprüfung zur Seite.

02938/9780-11, henkelmann@evk-oberense.de