Landwirtschaftliche Risiken absichern
Kaum ein landwirtschaftlicher Betrieb beschränkt sich inzwischen nur auf eine Tätigkeit. Neben Getreide-, Obst- und Gemüseanbau, Fleisch- oder Holzproduktion gibt es immer mehr Landwirte, die zusätzlich auf Urlaub auf dem Bauernhof, den Vertrieb eigener Erzeugnisse im Hofladen oder die Erzeugung von Energie durch Solar- oder Biomasseanlagen setzen. Diese Vielfältigkeit stellt einige Herausforderungen an den passenden Versicherungsschutz. Im Blogbeitrag nehmen wir die wichtigsten Risikofelder für Landwirte unter die Lupe und geben Tipps zur Absicherung.
Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Landwirt unabdingbar. Diese kommt für Schäden auf, die durch den Landwirt oder einen seinen Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden und schützt vor hohen Kosten durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus tragen Agrarbetriebe, die Stoffe wie Jauche oder Düngemittel lagern, die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Schädigung der Umwelt kommt. Leistungsstarke Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten deswegen sowohl eine Umwelthaftpflichtversicherung bei privatrechtlichen Ansprüchen als auch eine Umweltschadenversicherung, die die Ansprüche deckt, die die öffentliche Hand an den Verursacher stellt. Auch der erweiterte Produkthaftpflichtschutz sollte in der Regel Bestandteil einer landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung sein. Dieser greift, wenn Abnehmer von landwirtschaftlichen Erzeugnissen geschädigt werden.
Tipp: Eine Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur für die Tätigkeiten, die bei Antragstellung auch angegeben wurden. Wir empfehlen daher jede Art von Nebentätigkeit beim Haftpflicht-Versicherer anzuzeigen.
Sachversicherungen
Für Landwirte ist der Hofkomplex mit Haus, Ställen, Scheunen und Hallen das Fundament des Betriebs. Entsprechend muss dieser durch eine landwirtschaftliche Gebäudeversicherung umfassend abgesichert sein. Dabei gilt allerdings: Kein Bauernhof ist wie der andere. In der Regel bestehen Bauernhöfe aus mehreren Gebäuden mit zum Teil sehr unterschiedlichen Materialien, Bauarten und Baujahren. Deswegen ist die Festlegung der passenden Versicherungssumme alles andere als trivial. Hier kann es hilfreich sein, einen Versicherer zu wählen, der den Betrieb vor Ort besucht und die Einwertung übernimmt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung, eine Inventarversicherung speziell für Landwirte. Sie versichert das gesamte Inventar gegen alle Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementar-Ereignisse.
Tipp: Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen sind grundsätzlich auch über die Inhaltsversicherung geschützt. Je nach Wert und Einsatz kann es allerdings sinnvoll sein, diese zusätzlich im Rahmen einer Maschinenversicherung abzusichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang hier deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden.
KFZ-Versicherungen
Je nach Größe verfügt ein landwirtschaftlicher Betrieb über verschiedenste Fahrzeuge – vom einfachen Traktor bis hin zu leistungsstarken, teuren Maschinen wie einem Harvester. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Man benötigt für sie also Kennzeichen und Versicherung. Dies gilt auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Im Schadenfall besteht kein Schutz über die landwirtschaftliche Haftpflicht.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze muss ein amtliches Kennzeichen erteilt sowie eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.
Tipp: Wenn landwirtschaftliche Betriebe über mindestens 5 ziehende Fahrzeuge verfügen, kann es sich lohnen, über eine Kleinflottenlösung nachzudenken. Wichtig ist auch folgender Hinweis: Wenn Sie Ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge für einen Fremdeinsatz nutzen, wie Winterdienst oder Straßenumzüge, muss das unbedingt vorher beim Versicherer angezeigt werden. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.
Feldfrüchteversicherung und Tierversicherungen
Je nach Ausrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebs kann es sinnvoll sein, eine Feldfrüchte- bzw. Tierversicherung abzuschließen. Die Feldfrüchteversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung, denn heftige Unwetter treten immer häufiger auf. Oft sind schwere Schäden am Pflanzenbestand mit Ertragseinbußen bei der Ernte oder sogar ein Totalverlust die Folge. Absichern lassen sich beispielsweise finanzielle Verluste bei Schäden durch Hagel, Sturm, Starkregen, Frost und Trockenheit.
Landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung unterliegen anderen Risiken. So können beispielsweise Krankheiten dazu führen, dass ein kompletter Viehbestand vorsorglich getötet werden muss, um die Weiterverbreitung von Seuchen zu verhindern. Hier greift beispielsweise eine Ertragsschadenversicherung. Auch wertvolle Tiere, die zur Zucht genutzt werden, lassen sich absichern, teilweise sogar im Mutterleib. Da die Palette möglicher Absicherungen sehr umfangreich ist, möchten wir das Thema hier nur anreißen. Die verschiedenen Möglichkeiten erläutern wir gerne bei Bedarf ausführlich.
Die Auflistung der verschiedenen Risikofelder ist absolut nicht abschließend und hängt wie besprochen von der individuellen Risikosituation ab. Relevant sein kann beispielsweise auch eine Rechtsschutzversicherung oder Absicherungen für Photovoltaik-, Agri-Photovoltaik- oder Biomasseanlagen. Zum Thema Agri-Photovoltaik haben wir einen gesonderten Blogbeitrag verfasst. Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie auch an sich selbst denken. Wir helfen Ihnen in allen Bereichen gerne weiter, wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Die Autorin:
Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.
02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de