Krisenfeste Sachversicherungen?
Corona, die Unwetterkatastrophen, der nicht enden wollende Ukraine-Krieg, die Inflation, der Krieg in Israel … die schlechten Nachrichten reißen seit einiger Zeit nicht ab. Das alles hat auch Auswirkungen auf das Thema Versicherungen – im gewerblichen Bereich insbesondere auf die Sachversicherungen. In unserem Blogbeitrag greifen wir vier wichtige Themen auf und geben Tipps, worauf Sie achten sollten.
1.) Dynamik in Sachversicherungen einschließen
Mehr als 20 Prozent aller Firmen-Sachverträge haben keine automatische Summenanpassung vereinbart. Bei Verträgen, die eine starre Versicherungssumme vorsehen, entsteht allein schon durch die Preisentwicklung eine Unterversicherung. Und das berechtigt den Versicherer zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung im Schadenfall.
Nehmen wir folgendes Beispiel: Am 01.01.2018 vereinbart ein Unternehmen eine feste Versicherungssumme von 200.000 €. Die Preissteigerung für gewerbliche Produkte (statistisches Bundesamt) beträgt vom 01.01.2018 bis zum 01.08.2023 43,94 %. Der Versicherungswert am 01.08.2023 ist also auf 287.880 € angestiegen. Eine Anpassung der Versicherungssumme ist nicht erfolgt. Bei einem Schadenfall vom 01.08.2023 über 150.000 € wird der Versicherer die Entschädigungsleistung um 45.761 € kürzen und nur 104.239 € auszahlen (Berechnungsformel: Schadenhöhe 150.000 € x Versicherungssumme 200.000 €./. durch Versicherungswert 287.880 € = 104.239 € Entschädigungsleistung).
2.) Haftzeiten verlängern
Die vergangenen Krisen haben gezeigt, wie langfristig die Folgen von Schadenfällen sein können. Ursächlich waren u.a. Lieferengpässe bei bestimmten Baustoffen, Maschinen und elektronischen Bauteilen wie z.B. Chips. Haftzeiten von 12 Monaten sind deswegen nur noch sehr selten bedarfsgerecht. Vielmehr ergeben Prüfungen häufig einen Bedarf von 24 bis 36 Monaten. Wir unterstützen Sie gern bei der Überprüfung Ihres Bedarfs.
3.) Elementardeckung in den Sachversicherungen berücksichtigen
Jüngsten Umfragen zufolge haben noch immer über 50% der Unternehmen in ihren Sachversicherungsverträgen keine Elementardeckung vereinbart. Das ist überraschend, da Risiken wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneelawinen häufiger werden und für Betriebe nicht selten existenzbedrohend sind. Eine Elementardeckung lässt sich in der Regel für kleines Geld als Zusatzbaustein in die Inhalts- und in die Gebäudeversicherung einschließen. Eine separate Versicherung ist nicht erforderlich.
4.) Versteckte Deckungslücken schließen
Die Bereiche Haustechnik und Energieversorgung haben sich bei neuen Immobilien rasant entwickelt. Wärmepumpen, Zisternen, E-Ladeeinheiten etc. sind heute keine Besonderheit mehr und in modernen Policen versichert. Eine Erweiterung für einfachen Diebstahl ist bei einigen Versicherern problemlos möglich und teilweise auch bereits Standard.
Ältere Gebäudeversicherungsverträge jedoch weisen hier regelmäßig Deckungslücken auf. Zwar gelten Grundstücksbestandteile als versichert, aber nur soweit die Sachen der Art nach benannt sind (z.B. Gartenzäune, Müllboxen etc.). Nicht benannte Grundstücksbestandteile wie etwa Wärmepumpen sind entsprechend nicht versichert. Produkt-Updates können helfen, diese Lücken zu schließen.
Nicht nur in unruhigen Zeiten schafft es Sicherheit, wenn Sie sich auf Ihre Versicherungen verlassen können. Sollten Sie bei der Überprüfung und Optimierung Ihrer Verträge Unterstützung benötigen, kommen Sie einfach auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Autorin:
Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.
02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de