Hausrat 2.0 - was eine moderne Hausratversicherung können sollte
Eine Hausratversicherung hat eigentlich jeder. Die Frage ist jedoch: Genügt sie auch den gestiegenen Anforderungen eines modernen Haushalts? Denn eines steht fest – die Anforderungen werden immer komplexer, wenn man sich beispielsweise Themen wie Digitalisierung und Cyberschutz, Smart Home und Haustechnik anschaut. In unserem Blogbeitrag schauen wir, was leistungsfähige Hausratprodukte können sollten und geben Tipps.
Was fällt alles unter Hausrat?
Würde man seine Wohnung oder sein Haus auf den Kopf stellen, dann wäre alles, was herausfällt, der Hausrat. Und das ist eine ganze Menge. In Hausratversicherungen ist dieser Hausrat generell abgesichert gegen Schäden durch Einbruch/Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Explosion/ Implosion. Das sind die gängigen Gefahren, die eigentlich alle Versicherungsprodukte aufweisen. Es sind vielfach die neueren Risiken, bei denen die Differenzierung zwischen den einzelnen Versicherungsprodukten losgeht.
Was ist noch möglich?
Welche weiteren Versicherungs-Bausteine in Ihrer individuellen Risikosituation sinnvoll sind, lässt sich nicht pauschal sagen und ist definitiv eine Einzelfallentscheidung. Dennoch wollen wir Ihnen kurz aufzählen, welche weiteren Absicherungen im Rahmen einer Hausratversicherung möglich sind:
- Cyberschutz
Einige Anbieter bieten z.B. Versicherungsschutz bei Phishing, Pharming, Skimming oder Online-Handelbetrug. Auch Vermögenseinbußen durch Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl lassen sich in manchen Policen bis zu einer bestimmten Höhe mitversichern.
- Umfang von Brandschäden
Üblicherweise sind Überspannungsschäden sowie Schäden durch Rauch- und Rußbildung, Verschmoren bzw. Versengen nicht abgedeckt. Optional kann jedoch ein erweiterter Versicherungsschutz für solche Brandschäden hinzugewählt werden. Da Überspannungsschäden bei hochwertigen Computern, Hi-Fi-Anlagen oder Smarthome-Technik sehr teuer werden können, ist dieser Baustein sinnvoll, wenn solche Geräte im Haushalt vorhanden sind.
- Elementardeckung
Gegen einen meist geringen Prämienaufschlag können auch Schäden durch Elementarrisiken wie Starkregen, Überschwemmung, Schneelast, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder andere Naturgewalten am Hausrat in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Angesichts der stark steigenden Zahl an Unwetterereignissen ist dies ein absolut empfehlenswerter Baustein.
- Fahrrad-Diebstahl
Fahrräder von Haushaltsmitgliedern sind üblicherweise mitversichert. Allerdings kommt die Versicherung nur für den Ersatz auf, wenn sie abgeschlossen waren und aus zur Wohnung oder zum Haus gehörenden verschlossenen Abstellräumen (Keller, Garage) entwendet wurden. Es bedarf in der Regel eines zusätzlichen Versicherungsbausteins, der Fahrradklausel, sollen Fahrräder auch gegen Diebstahl außerhalb der versicherten Räumlichkeiten versichert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine separate Fahrradversicherung abzuschließen.
- Notfallservices
In manchen Hausratversicherungs-Verträgen können spezielle Notfallservices mitversichert werden. Dazu zählt beispielsweise in Notfällen die Vermittlung und/oder Kostenübernahme eines passenden Dienstleisters wie eines Rohrreinigungsservices, eines Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallateurs, eines Schlüsselservices oder auch eines Schädlingsbekämpfers
- Einfacher Diebstahl / Taschendiebstahl
Einfache Diebstähle wie Taschendiebstahl sind nicht in jedem Produkt enthalten. Wenn beispielswese aus einer Brieftasche Geld entwendet wurde, dies ohne Gewaltandrohung passierte und der Kunde es auch erst später bemerkt, ist dies erst in den neusten Tarifgenerationen abgesichert.
Es ist allerdings nicht nur wichtig, den Einschluss weiterer Risiken zu prüfen, sondern gleichzeitig auch die Vollständigkeit der Hausratdeckung. Sollten Sie beispielsweise neue Anschaffungen getätigt haben wie Wallboxen, Balkonkraftwerke, E-Bikes etc. ist es immer sinnvoll zu prüfen, ob der jeweilige Vertrag auch eine Deckung dafür anbietet oder die fehlende Deckung ggf. über ein einfaches Produktupdate behoben werden kann.
Weitere Tipps zum Hausrat:
Versicherungssummen regelmäßig prüfen
Generell ist es wichtig, regelmäßig zu kontrollieren, ob die vereinbarten Versicherungssummen dem aktuellen Neuwert des Hausrates entsprechen. Empfehlenswert ist beispielsweise eine jährliche Überprüfung.
Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
Bei vielen neueren Verträgen kann mittlerweile vereinbart werden, dass es bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, zu keiner Leistungskürzung seitens des Versicherers kommt. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, wenn man eine Waschmaschine laufen lässt, obwohl man das Haus verlässt und es durch das Gerät zu einem Brand- oder Wasserschaden gekommen ist. Gleiches gilt für eine unbeaufsichtigt brennende Kerze. Wichtig ist hier der Passus „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben oder wünschen, dass wir Ihre Verträge überprüfen, dann kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Der Autor:
Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.
02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de