Kran beim Auufbau eines Windrades

Facettenreiche Haftungsrisiken für WEA-Betreiber

veröffentlicht um 7:23 am 30. März 2020

Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) sind unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Dabei spielen gesetzliche Bestimmungen und komplexe Vertragsmodelle eine große Rolle. In unserem Blogbeitrag stellen wir die verschiedenen Haftungsrisiken vor und geben Ihnen wertvolle Tipps.

Ab wann braucht ein WEA-Betreiber eine Betreiberhaftpflichtversicherung?

Aufbau einer WEAMit dem ersten Spatenstich ist der Betreiber als Bauherr auch der ersten Haftungssituation ausgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollte er eine Betreiberhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese deckt üblicherweise auch das Bauherrenrisiko mit ab. Generell sind über die Betreiberhaftpflichtversicherung die gesetzlichen Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts von Dritten gegenüber dem Betreiber abgesichert. Der Haftpflichtversicherer kommt also bei berechtigten Ansprüchen für Personen- oder Sachschäden im Rahmen der Deckungssummen auf. Sind Ansprüche unberechtigt, so wehrt der Versicherer diese für den Betreiber ab. Damit stellt er ihn in finanzieller Hinsicht frei.

Was beinhaltet die Betreiberhaftpflichtversicherung?

Enten an WEA im AufbauNeben der Abdeckung des Bauherrenrisikos sowie der Absicherung gesetzlicher Haftpflichtansprüche beinhaltet die Betreiberhaftpflichtversicherung in der Regel auch die Umwelthaftpflicht- sowie die Umweltschaden-Versicherung. Die Umwelthaftpflicht deckt die gesetzlichen Haftpflichtrisiken privatrechtlichen Inhalts für Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen ab. Dagegen umfasst die Umweltschadenversicherung vorrangig die gesetzliche Haftung öffentlich-rechtlicher Schadenersatzansprüche zur Sanierung von Umweltschäden. Beispiele für Umweltschäden in diesem Sinne stellen die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die Schädigung von Gewässern oder die Schädigung des Bodens dar.

Tipps für WEA-Betreiber:

  • Es kann vorkommen, dass aus Vertragsverhältnissen mit Verpächtern oder Auftragnehmern für den Bau der Anlage die Verpflichtung besteht, eine Haftpflichtversicherung für die Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht vorzuhalten. Prüfen Sie in Gestattungsverträgen zugesagte Haftungen genau. Handelt es sich um rein vertragliche Vereinbarungen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, besteht hierfür im Rahmen der Betreiberhaftpflichtversicherung zunächst kein Versicherungsschutz.Waldbrand

 

  • Sollte sich eine vertragliche Haftung auf Waldbrand beziehen, so gibt es eine gleichnamige Versicherungslösung. Diese sichert unabhängig von Verschulden und gesetzlicher Haftung finanzielle Ansprüche des Waldeigentümers für den abgebrannten Wald ab.

Welche Versicherungen sind für WEA-Betreiber noch wichtig?

D&O-Versicherung

Vertragsabschluss Mit der wachsenden Komplexität der Erneuerbaren Energien-Branche wird es für Betreiber immer schwieriger, die Sorgfaltspflichten einzuhalten. Schadenersatzansprüche können direkt gegen den Geschäftsführer gerichtet werden. Die Geschäftsführerhaftung gilt persönlich und unbegrenzt mit dem Privatvermögen. Zur Eingrenzung des finanziellen Risikos kann die Directors and Officers Versicherung (D&O) abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass in der Police auch unbekannte Pflichtverletzungen vor Vertragsabschluss mitversichert sind.

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Straf-Rechtsschutzversicherung

Durch die stetig wachsende Anzahl von Gesetzen und Verordnungen kann heute praktisch jeder Betreiber schnell Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren werden. Insbesondere bei Personen- und Umweltschäden gehen strafrechtliche Verfahren voran, bevor es eine zivilrechtliche Klärung etwa von Schadenersatzhöhen gibt. Die Staatsanwaltschaft steht dabei unter Ermittlungszwang. Dieses Risiko ist seitens des Betreibers kaum zu beeinflussen. Denn häufig stehen am Anfang verdeckte Ermittlungsverfahren. Die Anwaltskosten lassen sich im Rahmen einer Straf-Rechtsschutzversicherung absichern.

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Cyber-Versicherung

Hacker vor Windrad mit LaptopDarüber hinaus trifft der Betreiber auf ganz neue Risiken aus der Cyber- Welt. Durch die stetige Digitalisierung denkt und agiert auch die Erneuerbare Energiebranche zunehmend digital. Wird zum Beispiel eine Windenergieanlage gehackt und das Pitch-Getriebe aus dem Wind gedreht, entsteht ein reiner Ertragsausfallschaden. Da es sich dabei nicht um einen Sachschaden handelt, besteht über die klassischen Deckungen kein Versicherungsschutz. Dieses Risiko kann jedoch in Form einer Cyber-Versicherung abgesichert werden. Denn die Cyber-Versicherung stellt eine Sachschaden-unabhängige Deckung dar.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass Ihre Cyber-Police auch einen zusätzlichen Haftpflichtbaustein beinhaltet, der beispielsweise schuldhafte Datenschutzverletzungen (DSGVO) absichert.

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Die Haftungsrisiken eines Betreibers sind sehr facettenreich. Deswegen muss jeder Betreiber selbst abwägen, welche Risiken er in Form eines Versicherungsschutzes auslagern oder eben selbst durch eigene finanzielle Mittel tragen möchte. Wir helfen Ihnen dabei, derartige Entscheidungen fundiert und individuell zu treffen. Sprechen Sie uns gerne an.

Britta Boller EVK Erneuerbare Energien Windenergie

Die Autorin:

Britta Boller ist gelernte Versicherungskauffrau (IHK) und betreut beim EVK Betreiber von Windenergieanlagen. Vor ihrem Wechsel zu EVK im Jahr 2018 war die Versicherungsexpertin 16 Jahre lang bei einem Inhouse-Broker für die Absicherung von nationalen und internationalen Flughäfen zuständig.

02938/9780-25, boller@evk-oberense.de