Glasbruch Glasversicherung

Glasversicherung - sinnig oder unsinnig?

veröffentlicht um 5:07 am 5. Februar 2024

Ein bekanntes Sprichwort lautet „Scherben bringen Glück“. Das würden viele wahrscheinlich noch unterschreiben, wenn mal ein Trinkglas runterfällt. Bei großen Glasschäden zum Beispiel an der Terrassentür trifft das wohl eher nicht mehr zu. In unserem Blogbeitrag untersuchen wir, welche Versicherungen wann für Glasschäden aufkommen und unter welchen Umständen eine separate Glasversicherung Sinn machen kann.

Was ist ein Glasbruchschaden und welche Versicherung hilft?

Es handelt sich um einen Glasbruchschaden, wenn das Glas vollständig durch die komplette Dicke bricht. Die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung übernehmen Glasbruchschäden, wenn diese aufgrund einer versicherten Gefahr entstanden sind. Das sind in der Regel Schäden aufgrund von Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder Brand. Für Glasbruchschäden außerhalb dieser versicherten Gefahren kommen diese Standardversicherungen nicht auf. Das gilt zum Beispiel für selbstverschuldete Schäden, etwa wenn Sie in eine Glastür stolpern oder eine Scheibe aufgrund einer zugeknallten Tür zerspringt.

Wichtig zu wissen ist, dass in Ihrer Privathaftpflichtversicherung bei Mietsachschäden fast immer ein Ausschluss für Glasschäden besteht. Sollten Sie also die Duschkabine oder den Badspiegel Ihres Vermieters beschädigen, kommt dafür Ihre Privathaftpflicht nicht auf.

Wie kann man alle Glasbruchschäden absichern?

Glasfenster GlasversicherungGlasbruchschäden lassen sich komplett absichern, wenn Sie diesen Baustein explizit in Ihre bestehenden Versicherungen einschließen lassen. Möglich ist auch der Abschluss einer separaten Glasbruchversicherung. Diese Allgefahrendeckung versichert jede Ursache des Glasbruchs, es sei denn, er wurde vorsätzlich herbeigeführt. Ob das für Sie Sinn macht, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Es lohnt sich durchaus, wenn Sie über eine hohe Anzahl und/oder großflächige Verglasungen verfügen. Das können Gebäudeverglasungen wie Fenster, Türen oder Wintergärten sein oder Mobiliarverglasungen wie Schränke, Vitrinen oder Spiegel. Ebenso kann diese Absicherung für Mieter sinnvoll sein, wenn das gemietete Objekt über viele Verglasungen verfügt.

Wie viel kostet die zusätzliche Absicherung?

Im Vergleich zum potenziellen Schadenfall ist die Glasbruchversicherung relativ günstig. So erhalten Sie eine gute Absicherung für ein Einfamilienhaus (Gebäude- und Mobiliarverglasung) bereits für etwa 50 € Jahresprämie.

Wenn Sie Rückfragen oder Beratungsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

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Der Autor:

Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.

02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de