5 Versicherungstipps für Existenzgründer - Persönliche Risiken
1 Krankenversicherung
Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie als Existenzgründer auch an sich selbst und die Absicherung Ihrer Familie denken. Denn Selbstständige sind in der Regel nicht über die Sozialversicherungsträger versichert. Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist ergibt dies aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich am besten selbst um Ihre Absicherung. So können Sie gezielter, leistungsstärker und oft auch preiswerter vorsorgen.
Tipp: Krankentagegeldversicherung abschließen
Als Selbstständige*r erhalten Sie keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Deswegen empfehlen wir den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Darüber erhalten Sie nach der vereinbarten Karenzzeit den festgelegten Tagesssatz ausbezahlt, sofern gegenüber Ihrem Einkommen keine Bereicherung stattfindet. In diesem Zusammenhang sollten Sie unbedingt prüfen, wie lange die Versicherung im Krankheitsfall zahlt. Manche Versicherungen begrenzen die Dauer der Zahlung nämlich auf ein oder zwei Jahre. Stellen Sie sicher, dass die maximale Leistungsdauer zu Ihrem Bedarf passt.
2 Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, geht dies bei Selbstständigen oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und auch der Fähigkeiten eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit meist nicht so einfach machbar. Deswegen bietet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, um im Fall der Fälle Einkommensersatz zu erhalten. Dabei ist es wichtig, dass Sie die abgesicherte Rente hoch genug wählen und die Laufzeit des Vertrags auf das gewünschte Rentenalter abstimmen.
Tipp: Bestehende Versicherung überprüfen
Wenn Sie bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, sollten Sie diesen Vertrag unbedingt prüfen bzw. prüfen lassen. Das ist in vielen Fällen sinnvoller als einen neuen Vertrag abzuschließen. Dabei gibt es eine Reihe von Punkten, die man als Selbstständige*r bedenken sollte: Ist die Rentenhöhe ausreichend? Bietet das Bedingungswerk qualitativ gute Regelungen für Selbstständige? Wurde der Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft?
3 Unfallversicherung
Als Selbstständige*r können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichern. Dies ist in der Regel jedoch nicht empfehlenswert. Guter Unfallversicherungsschutz lässt sich umfangreicher über eine private Unfallversicherung darstellen. So erhalten Sie beispielsweise bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung. Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen, so dass sie auch für möglicherweise erforderliche Umbaumaßnahmen und Sonderanschaffungen ausreicht.
Tipp: Angebote für privaten Unfallschutz vergleichen
Hier gibt es unter den Anbietern im Detail erhebliche Unterschiede, etwa was die Übernahme von zusätzlichen Leistungen wie Bergungskosten oder Reha-Maßnahmen, die Höhe der Selbstbeteiligung oder Ausschlüsse angeht. Auch eine Nachversicherungsgarantie kann sinnvoll sein. Diese ermöglicht es Ihnen, die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, z.B. bei veränderten Lebensumständen.
4 Dread Disease / Schwere Krankheiten Vorsorge
Nicht immer führt eine schwere Erkrankung direkt zur Berufsunfähigkeit, allerdings fast immer dazu, dass man sich eine bestimmte Zeitspanne lang schonen muss. Gerade als Selbstständige*r, wo das Einkommen direkt an die Arbeitsleistung gekoppelt ist, können einige Monate, in denen man nicht voll arbeiten kann, schnell zu spürbaren Einkommenseinbußen führen. Eine Vorsorge für schwere Krankheiten zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung. Die Kapitalleistung kann beispielsweise nicht nur dazu verwendet werden, den Einkommensverlust auszugleichen, sondern auch um beispielsweise die Kosten für einen Aushilfs-Geschäftsführer zu kompensieren.
Tipp: Höhe der Einmalzahlung auf individuellen Bedarf abstimmen
Berücksichtigen Sie bei der Festlegung potenzielle Behandlungskosten, Einnahmeausfälle und laufende Kosten. Und das sowohl privat als auch geschäftlich. Gleichzeitig macht es bei dieser Versicherung Sinn, Wartezeiten (die Zeitspanne nach Vertragsabschluss, während der kein Versicherungsschutz besteht) und Karenzzeiten (die Zeitspanne zwischen Diagnose und Auszahlung) zu vergleichen. Generell gilt: Kürzere Warte- und Karenzzeiten sind vorteilhaft.
5 Altersvorsorge
Denken Sie unbedingt daran, dass Sie für den Ruhestand genug Rücklagen bilden. Mit der Einführung der Basisrente (auch Rürup-Rente) wurde Selbstständigen ein gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben. Dabei können auch sehr große Sparbeträge steuerlich angesetzt werden. Ein weiterer Vorteil: Im Falle einer Insolvenz kann das Kapital in einer Basisrente nicht gepfändet werden.
Tipp: Möglichst früh anfangen
Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto besser. Frühes Sparen ermöglicht längere Anlagezeiträume und die Chance, von Zinseszinsen zu profitieren. Auch bei kleineren monatlichen Beiträgen können Sie über die Jahre eine beträchtliche Summe ansparen. Als Selbständige*r sollten Sie unbedingt auf die Flexibilität der Altersvorsorgeprodukte achten. Diese sollten auf jeden Fall Anpassungen an veränderte finanzielle Situationen ermöglichen, wie z.B. die Erhöhung oder Reduktion der Beiträge, eine Beitragsaussetzung oder die Möglichkeit von Sonderzahlungen.
Generell gilt: Wenn Sie den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, lassen Sie sich gerne von uns beraten. Unsere Vorsorgespezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Was die Absicherung betrieblicher Risiken für Selbstständige angeht, haben wir einen separaten Blogbeitrag erstellt. Diesen können Sie hier nachlesen.
Der Autor:
Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.
02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de